Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1

Sachverhalt:

Stellv. Bgm Goebel übernimmt von Bgm Stegemann den Vorsitz und erteilt dem Kämmerer Herrn Siems-Wedhorn das Wort.

Dieser erläutert, dass der Jahresabschluss 2021 mit Unterbrechungen in der Zeit vom 22.11.2022 bis 05.05.2023 vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft wurde.

 

Im RPA gab es einige personelle Veränderungen, von den 3 Mitarbeitern für den Landkreis Lüchow-Dannenberg mussten 2 wegen Weggang und Rente ausgetauscht werden und die neuen Mitarbeiter mussten entsprechend neu eingearbeitet werden, erklärt Herr Siems-Wedhorn die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

  • der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf den Seiten 11-12 des Prüfberichtes weist das RPA in puncto Auftragsvergaben auf zwei Dinge hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Auftragsvergaben – Ausschreibungen der Samtgemeinde

Für regelmäßig wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Hoch- und Tiefbau schreibt die Samtgemeinde Elbtalaue sogenannte „Hausmeisterverträge“ aus. Über diese Verträge werden wiederkehrende Arbeiten und Kleinaufträge vergeben, die dann nicht jeweils ausgeschrieben werden müssen. Sie stehen allen Mitgliedsgemeinden zur Verfügung, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Das RPA weist daraufhin, dass es vergaberechtlich unzulässig ist, dass Gemeinden Aufträge auf Basis einer derartigen Ausschreibung vergeben, wenn in ihr nicht auf die Mitgliedsgemeinden hingewiesen wurde.

 

Generell wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, genauer in der Leistungsbeschreibung bei den Vorbemerkungen/Vertragstexten explizit darauf hingewiesen, dass sich die Bauorte auch in den Mitgliedsgemeinden befinden. Das Leistungsverzeichnis ist als Vertragsbestandteil vereinbart.

 

4.1 Auftragsvergaben – Winterdienst

Grundsätzlich ist die Gemeinde willens und bestrebt, Vergleichsangebote einzuholen und das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen. Das ist aber nicht immer möglich. Die Gemeinde ist froh, dass sich ein Unternehmen bereit erklärt hat, den Winterdienst für sie durchzuführen. Es ist sehr schwierig, jemanden hierfür zu finden. Zum einen, weil die technischen Voraussetzungen (Räumgerät) gegeben sein müssen, zum anderen muss auch gewährleistet sein, dass schlimmstenfalls an sieben Tagen in der Woche geräumt wird. Weitere Voraussetzungen sind Ortskenntnis und die Bereitschaft, jeden Morgen um ca. 05.00 Uhr eigenverantwortlich zu prüfen, ob geräumt und/oder gestreut werden muss. Zu bedenken ist auch, dass das Abrechnungsvolumen maßgeblich von der Witterung abhängt und nicht im Vorhinein planbar ist. Es gibt eben regelmäßig Jahre, in denen keine oder kaum Aufwendungen entstehen. So lag das Abrechnungsvolumen z.B. in den Jahren 2018 – 2020 jeweils bei 0 €. Da in der Gemeinde regelmäßig Landwirte den Winterdienst durchführen, ist durch die Abwicklung über den Maschinenring auch gewährleistet, dass marktübliche Preise gezahlt werden.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2021 ein (ordentliches) Ergebnis von +6.650,04 € erzielt. Dieser Überschuss senkt die Fehlbeträge (aus Vorjahren) auf nunmehr insgesamt -266.415,52 €.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2021 und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.