Sitzung: 05.06.2023 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1
Vorlage: 20/0227/2023
Sachverhalt:
Stellv. Bgm Goebel
übernimmt von Bgm Stegemann den Vorsitz und erteilt dem Kämmerer Herrn
Siems-Wedhorn das Wort.
Dieser erläutert,
dass der Jahresabschluss 2021 mit Unterbrechungen in der Zeit vom 22.11.2022
bis 05.05.2023 vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft wurde.
Im RPA gab es
einige personelle Veränderungen, von den 3 Mitarbeitern für den Landkreis
Lüchow-Dannenberg mussten 2 wegen Weggang und Rente ausgetauscht werden und die
neuen Mitarbeiter mussten entsprechend neu eingearbeitet werden, erklärt Herr
Siems-Wedhorn die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf den Seiten
11-12 des Prüfberichtes weist das RPA in puncto Auftragsvergaben auf zwei Dinge
hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:
4.1
Auftragsvergaben – Ausschreibungen der Samtgemeinde
Für regelmäßig
wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Hoch- und Tiefbau schreibt die
Samtgemeinde Elbtalaue sogenannte „Hausmeisterverträge“ aus. Über diese
Verträge werden wiederkehrende Arbeiten und Kleinaufträge vergeben, die dann
nicht jeweils ausgeschrieben werden müssen. Sie stehen allen Mitgliedsgemeinden
zur Verfügung, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Das RPA weist
daraufhin, dass es vergaberechtlich unzulässig ist, dass Gemeinden Aufträge auf
Basis einer derartigen Ausschreibung vergeben, wenn in ihr nicht auf die
Mitgliedsgemeinden hingewiesen wurde.
Generell wird in
der Aufforderung zur Angebotsabgabe, genauer in der
Leistungsbeschreibung bei den Vorbemerkungen/Vertragstexten explizit darauf
hingewiesen, dass sich die Bauorte auch in den Mitgliedsgemeinden befinden. Das
Leistungsverzeichnis ist als Vertragsbestandteil vereinbart.
4.1
Auftragsvergaben – Winterdienst
Grundsätzlich ist
die Gemeinde willens und bestrebt, Vergleichsangebote einzuholen und das
jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen. Das ist aber nicht immer
möglich. Die Gemeinde ist froh, dass sich ein Unternehmen bereit erklärt hat,
den Winterdienst für sie durchzuführen. Es ist sehr schwierig, jemanden hierfür
zu finden. Zum einen, weil die technischen Voraussetzungen (Räumgerät) gegeben
sein müssen, zum anderen muss auch gewährleistet sein, dass schlimmstenfalls an
sieben Tagen in der Woche geräumt wird. Weitere Voraussetzungen sind
Ortskenntnis und die Bereitschaft, jeden Morgen um ca. 05.00 Uhr eigenverantwortlich
zu prüfen, ob geräumt und/oder gestreut werden muss. Zu bedenken ist auch, dass
das Abrechnungsvolumen maßgeblich von der Witterung abhängt und nicht im
Vorhinein planbar ist. Es gibt eben regelmäßig Jahre, in denen keine oder kaum
Aufwendungen entstehen. So lag das Abrechnungsvolumen z.B. in den Jahren 2018 –
2020 jeweils bei 0 €. Da in der Gemeinde regelmäßig Landwirte den Winterdienst
durchführen, ist durch die Abwicklung über den Maschinenring auch
gewährleistet, dass marktübliche Preise gezahlt werden.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2021 ein (ordentliches) Ergebnis von +6.650,04 € erzielt.
Dieser Überschuss senkt die Fehlbeträge (aus Vorjahren) auf nunmehr insgesamt
-266.415,52 €.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat
beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2021 und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.