Sitzung: 22.05.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0219/2023
Sachverhalt:
Rh Jatzkowski
begründet den Antrag der SPD-Fraktion.
Rh Ronald
Jatzkowski hat im Namen der SPD-Stadtratsfraktion beantragt, die
Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) so zu ändern, dass PV-Anlagen
auch auf der Stadtinsel erlaubt werden.
Ursula Fallapp
erläutert:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 28. November 1974 eine örtliche
Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser örtlichen
Bauvorschrift bestimmte sich durch das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet
der Stadtinsel.
Diese Satzung
erfuhr mit der Fassung der ersten Änderung vom 10. Juli 2006 eine
Überarbeitung.
Die Gremien der
Stadt Hitzacker (Elbe) befassen sich mit den „Vorbereitenden Untersuchungen“
und dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ für den Bereich
„Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“.
Eine
Gestaltungssatzung ist eine örtliche Bauvorschrift gemäß § 84 NBauO zur äußeren
Gestaltung von baulichen Anlagen.
In der vorliegenden
Satzung werden für die Stadtinsel Regelungen hinsichtlich der Gestaltung von
Baudenkmalen und von baulichen Anlagen in der Denkmalschutzzone, schutzwürdige
Fassaden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie Freileitung und Einzelantennen
getroffen.
Im Zuge der
weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Aufnahme der Stadt Hitzacker (Elbe)
in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist eine Überarbeitung der
Satzung unabdingbar. Sowohl Verwaltung als auch die städtischen Gremien werden
sich in naher Zukunft mit der Thematik auseinandersetzen.
Rh Jatzkowski
erläutert, dass der Ausschluss von PV-Anlagen nicht mehr zeitgemäß ist.
Rf Laudel-Voigt
verweist auf die letzte Fassung der Änderung der Baugestaltungssatzung aus dem
Jahre 2006 und erläutert das Resultat eines Gespräches mit der Denkmalpflegerin
Kerstin Duncker. Denkmalrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Ein neues
Gesetz ist am 13. Juli 2022 mit der Änderung des Niedersächsischen
Denkmalgesetzes verabschiedet worden. Bisher fehlt der Erlass. Wenn dieser
vorliegt, wird sich eine Änderung der Satzung von selbst ergeben.
Im Anschluss daran
unterstreicht der Ausschuss, dass zunächst mit der Änderung der
Baugestaltungssatzung abgewartet werden sollte, bis die Stadt in das
Städtebauförderprogramm aufgenommen ist.
Abschließend
empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend,
Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die
Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) erfährt eine Überarbeitung.