Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Rh Jatzkowski begründet den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Rh Ronald Jatzkowski hat im Namen der SPD-Stadtratsfraktion beantragt, die Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) so zu ändern, dass PV-Anlagen auch auf der Stadtinsel erlaubt werden.

 

Ursula Fallapp erläutert:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 28. November 1974 eine örtliche Bauvorschrift als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser örtlichen Bauvorschrift bestimmte sich durch das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet der Stadtinsel.

Diese Satzung erfuhr mit der Fassung der ersten Änderung vom 10. Juli 2006 eine Überarbeitung.

 

Die Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) befassen sich mit den „Vorbereitenden Untersuchungen“ und dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“.

 

Eine Gestaltungssatzung ist eine örtliche Bauvorschrift gemäß § 84 NBauO zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen.

In der vorliegenden Satzung werden für die Stadtinsel Regelungen hinsichtlich der Gestaltung von Baudenkmalen und von baulichen Anlagen in der Denkmalschutzzone, schutzwürdige Fassaden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie Freileitung und Einzelantennen getroffen.

Im Zuge der weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Aufnahme der Stadt Hitzacker (Elbe) in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist eine Überarbeitung der Satzung unabdingbar. Sowohl Verwaltung als auch die städtischen Gremien werden sich in naher Zukunft mit der Thematik auseinandersetzen.

 

Rh Jatzkowski erläutert, dass der Ausschluss von PV-Anlagen nicht mehr zeitgemäß ist.

Rf Laudel-Voigt verweist auf die letzte Fassung der Änderung der Baugestaltungssatzung aus dem Jahre 2006 und erläutert das Resultat eines Gespräches mit der Denkmalpflegerin Kerstin Duncker. Denkmalrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Ein neues Gesetz ist am 13. Juli 2022 mit der Änderung des Niedersächsischen Denkmalgesetzes verabschiedet worden. Bisher fehlt der Erlass. Wenn dieser vorliegt, wird sich eine Änderung der Satzung von selbst ergeben.

 

Im Anschluss daran unterstreicht der Ausschuss, dass zunächst mit der Änderung der Baugestaltungssatzung abgewartet werden sollte, bis die Stadt in das Städtebauförderprogramm aufgenommen ist.

 

Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 


Beschluss:

Die Baugestaltungssatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) erfährt eine Überarbeitung.