Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Im Jahr 1971 wurde die Friedhofskapelle am Friedhof der Samtgemeinde Elbtalaue in Thunpadel neu gebaut. Es handelt sich um einen hallenähnlichen Bau mit einer Betondecke in der sich eine Lichtkuppel befindet. In den letzten Jahren hat es immer wieder Probleme mit dem Eindringen von Wasser im Deckenbereich gegeben. Eine Belüftung der Kapelle ist nicht vorhanden, sodass sich bereits sogenannte „Ausblühungen“ im Mauerbereich gebildet haben.

In den letzten 10 Jahren (2013 bis 2023) haben insgesamt 9 Trauerfeiern in der Friedhofskapelle Thunpadel stattgefunden.

Unter diesen Umständen ist eine Nutzung der Friedhofskapelle jedoch nicht mehr möglich.

Die Trauerfeiern könnten in einer anderen Friedhofskapelle, zum Beispiel in der Friedhofskapelle in Lüggau, stattfinden mit anschließender Beisetzung auf dem Friedhof in Thunpadel.

In den Jahren von 2013 bis 2023 haben insgesamt 9 Trauerfeiern in der Kapelle stattgefunden.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses haben sich vor der letzten Ausschusssitzung im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein Bild von den Mängeln gemacht. Es sollten zur heutigen Sitzung die Kosten für eine evtl. Beseitigung der Mängel (Dach und Belüftung) und für einen evtl. Abriss der Kapelle ermittelt werden.

Für die Beseitigung der Mängel entstehen nicht unerheblich Kosten. Eine grobe Schätzung geht dabei von Kosten in einer Höhe von ca. 90.000,00 € bis 100.000,00 € aus. Dabei kann nicht genau beurteilt werden, ob es unter den gegebenen baulichen Umständen überhaupt mögliche sein wird, eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten.

Ein Abriss der Kapelle incl. der Entsorgung und maschineller Planierung der Fläche würde Kosten in Höhe von ca. 9.300,00 € verursachen.

In der Abwägung der Sanierungskosten zu der Nutzung, wird von der Verwaltung ein Abriss der Kapelle vorgeschlagen. Für Trauerfeiern steht die Kapelle in Lüggau zur Verfügung. Da hierfür in diesem Jahr keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sind dies im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Friedhofskapelle auf dem Friedhof der Samtgemeinde Elbtalaue in Thunpadel wird abgerissen. Für die Arbeiten sind entsprechende Angebote einzuholen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzuplanen. Die Friedhofskapelle bleibt bis dahin für eine Nutzung gesperrt.

 

 

BL Klafak erläutert den Sachverhalt. Der Bürgermeister der Gemeinde Karwitz wurde darüber informiert, mit der Bitte, auch die Gemeinde davon in Kenntnis zu setzen. Eine intensive Bestandsaufnahme und genaue Ermittlung der Kosten für die erforderlichen Arbeiten einer evtl. Renovierung ist nur mit einem hohen Kostenaufwand möglich. 

 

Eine erforderliche Belüftung der Kapelle ist unter den jetzigen Umständen nicht möglich. Das einfache Lüften bei den Pflegearbeiten auf dem Friedhof ist bei weitem nicht ausreichend.

Eine mögliche Übertragung der Kapelle auf die Gemeinde Karwitz muss geprüft werden. Die Gemeinde Karwitz muss die Sanierung finanzieren können, vielleicht durch einen Förderverein.

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Fenster und Türen zu entfernen und die Kapelle dann als eine Art Unterstand zu nutzen.

 

Rh Ringel ergänzt, dass die Gemeinde Karwitz bei den weiteren Vorgehensweisen und Entscheidungen mit einzubeziehen ist.

 

Rh Flindt erklärt, dass das Gebäude in dem derzeitigen Zustand nicht nutzbar ist. Der Aufenthalt in der Kapelle ist gesundheitsgefährdend.

 

Auf Antrag von Rh Ringel wird der Beschluss vertagt.

 

Der Beschluss wird einstimmig vertagt. Es sollen weitere Gespräche mit der Gemeinde Karwitz geführt werden und die Kosten für die Sanierung sollen ermittelt werden.