Sitzung: 16.05.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Herr König vom NLWK
erläutert für alle Anwesenden, warum er und sein Kollege, Herr Oelfke, an der
Sitzung teilnehmen und übergibt das Wort an diesen.
Anmerkung: Auszüge aus Herrn Oelfkes Präsentation sind dieser
Niederschrift als Anlage I, II und III beigefügt.
Herr Oelfke führt an, dass
die Deichrückverlegung bei Langendorf Thema seiner Bachelorarbeit war und
beginnt seinen Vortrag mit der Historie. Hier nennt er die Hochwasser der Jahre
2002, 2003, 2006, 2011 und 2013, wodurch die Anrainerländer der Elbe
beschlossen haben, abflussverbessernde Maßnahmen anzusetzen. Im Zuge dessen
wurde die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) beauftragt, Untersuchungen
vorzunehmen. Daraus entstanden schließlich im Jahr 2015 der BfG Bericht 1848
sowie 2017 der Rahmenplan für „Abflussverbessernde Maßnahmen an der Unteren
Mittelelbe“ des NLWKN.
Aus dem BfG Bericht 1848
gehen 25 Engstellen hervor, so auch zwischen Elbe-km 500,3 und 501,8 bei
Langendorf.
Anschließend gibt Herr
Oelfke einen Überblick über das ca. 160 ha große Untersuchungsgebiet bei
Langendorf (siehe Anlage I). Hier geht er außerdem darauf ein, dass der NLWKN
im Jahr 2019 eine ca. 70 ha große Fläche gekauft hat (siehe Anlage II), die
damals schon für eine eventuelle Deichrückverlegung gedacht war.
Unter Berücksichtigung
verschiedener Randbedingungen sind letztlich 5 Varianten, inkl. „Null
Variante“, dem Ist-Zustand, entstanden. Die Auswirkungen der verschiedenen Varianten
erläutert Herr Oelfke anhand einer Übersicht (siehe Anlage III). Hierzu erklärt
er, dass bei der Null Variante, also dann, wenn keine Deichrückverlegung
vorgenommen wird, trotzdem Kosten von ca. 9,96 Mio. € entstehen. Dies folgt
daraus, dass der Deich dann erhöht und somit neu gebaut werden müsste.
Auf Nachfrage von Rf Porsch
erklärt Herr König, dass der Radweg, welcher sich aktuell auf dem Deich
befindet, bei einem Neubau des Deiches anschließend auch wieder mitaufgebaut
werden würde.
Insgesamt hat die Variante
2, mit einem Wert von 3,63 den besten Ausgangswert der fachlichen Bewertung
erhalten und wurde somit als Vorzugsvariante gewählt.
Die Variante würde die
folgt verlaufen:
Weiterhin teilt Herr Oelfke
noch den derzeitigen Sachstand mit. Im Oktober 2020 wurden die Bachelorarbeit
sowie die Vorzugsvariante beim Dannenberger Deich- und Wasserverband
vorgestellt. Eine Trassenvariante für die konkrete Planung wurde vom Verband
noch nicht in Auftrag gegeben, da der Beginn der konkreten Planung derzeit aus
Kapazitätsgründen ruht.
Herr Ebeling vom Deich- und
Wasserverband erläutert hierzu, dass andere Projekte zurzeit prioritär zu
bearbeiten sind. Einen genauen Abschluss dieser Projekte kann er nicht nennen.
Rh Cieply fragt Herrn
König, wie viel die einzelnen Varianten konkret an Hochwasserschutz bewirken.
Dieser erläutert hierzu nochmals die Werte der Varianten 1 und 2 in der
Variantengegenüberstellung (Anlage III). Mit diesen Varianten werden 160,5 ha
bzw. 109,5 ha Überschwemmungsgebiet zurückgewonnen. Dies ist absolut betrachtet
ein recht kleiner Raum, allerdings muss die Maßnahme der Deichverlegung als
eine von vielen kleine Teilmaßnahmen verstanden werden. Insgesamt zeigen die
Maßnahmen, die auch außerhalb Niedersachsens stattfinden, dann brauchbare
Ergebnisse. In diesem Zusammenhang erwähnt Herr König auch, dass es hier um
einen zeitlichen Vorlauf von ca. 5 – 10 Jahren geht. Nach aktuellem Stand hält
er persönlich eher 10 Jahre oder mehr für realistisch.
Bgm’in Deegen-Miest möchte
wissen, ob Langendorf droht, das zweite Fischbeck zu werden. Hier kann Herr
König vorerst Entwarnung geben, jedoch kann nicht gesagt werden, wie sich die
Hochwassersituation entwickelt und wann es das nächste Hochwasser geben wird.
Hierzu hat auch Rh
Hintzmann eine Frage. Dieser möchte wissen, wie viel m³ Wasser die
Ausgleichsfläche einer der vorhergenannten Varianten aufnehmen kann. Die
Varianten haben ein Fassungsvermögen von 3 – 6,5 Mio. m³, so Herr König.
Zurzeit wird für ein HQ100 mit ca. 4.500 - 4.600 m³ Abfluss pro Sekunde in der
Elbe gerechnet. Hier macht Herr König nochmals deutlich, dass diese einzelne
Maßnahme nicht viel bewirken würde und es daher auf das Zusammenspiel mehrerer,
länderübergreifender Maßnahmen ankommt.
Rh Hintzmann merkt an, dass
der Kostenfaktor in Relation zum Ergebnis relativ hoch ist. Herr König macht
darauf aufmerksam, dass es ein Niedersächsisches Deichgesetz gibt. Dieses
Gesetz verpflichtet die Deichverbände bei bestimmten Bedingungen u,a dazu, sich
um die Erhöhung bzw. Verstärkung der Deiche zu bemühen. Diesbezüglich stellt er
auch nochmal klar, dass der Vortrag mit all seinen Inhalten lediglich eine
Ideensammlung ist, nicht mehr und nicht weniger.
Herr Oelfke führt seinen
Vortrag fort und kommt auf die Flächen des NLWKN, genauer gesagt die
Pachtsache, zu sprechen. Bezüglich der verpachteten Flächen des NLWKN fand am
10.03.2020 eine Informationsveranstaltung für die Pächter und die
Bürgermeisterin statt. Aufgrund dieser Veranstaltung sind dann die
Pachtverträge entstanden, die derzeit, seit dem 01.10.2021, laufen. Die
Verträge laufen für fünf Jahre und verlängern sich dann stillschweigend jedes
Jahr um ein weiteres Jahr. Wie im vorherigen Verlauf des Vortrags bereits
deutlich wurde, wird die Planung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus
diesem Grund wird überlegt, ob die Pachtverträge nach Ablauf der ersten fünf
Jahre direkt um weitere fünf Jahre verlängert werden, um die Planungssicherheit
der Pächter zu gewährleisten. Die Art der Flächennutzung nach einer
Deichbaumaßnahme ist derzeit noch nicht festgelegt.
An dieser Stelle ruft Herr
Oelfke die Landwirte dazu auf, sich bei Fragen und Problemen gerne an ihn zu
wenden und beendet damit seinen Vortrag.