Herr König vom NLWK erläutert für alle Anwesenden, warum er und sein Kollege, Herr Oelfke, an der Sitzung teilnehmen und übergibt das Wort an diesen.

 

Anmerkung: Auszüge aus Herrn Oelfkes Präsentation sind dieser Niederschrift als Anlage I, II und III beigefügt.

 

Herr Oelfke führt an, dass die Deichrückverlegung bei Langendorf Thema seiner Bachelorarbeit war und beginnt seinen Vortrag mit der Historie. Hier nennt er die Hochwasser der Jahre 2002, 2003, 2006, 2011 und 2013, wodurch die Anrainerländer der Elbe beschlossen haben, abflussverbessernde Maßnahmen anzusetzen. Im Zuge dessen wurde die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) beauftragt, Untersuchungen vorzunehmen. Daraus entstanden schließlich im Jahr 2015 der BfG Bericht 1848 sowie 2017 der Rahmenplan für „Abflussverbessernde Maßnahmen an der Unteren Mittelelbe“ des NLWKN.

Aus dem BfG Bericht 1848 gehen 25 Engstellen hervor, so auch zwischen Elbe-km 500,3 und 501,8 bei Langendorf.

 

Anschließend gibt Herr Oelfke einen Überblick über das ca. 160 ha große Untersuchungsgebiet bei Langendorf (siehe Anlage I). Hier geht er außerdem darauf ein, dass der NLWKN im Jahr 2019 eine ca. 70 ha große Fläche gekauft hat (siehe Anlage II), die damals schon für eine eventuelle Deichrückverlegung gedacht war.

Unter Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen sind letztlich 5 Varianten, inkl. „Null Variante“, dem Ist-Zustand, entstanden. Die Auswirkungen der verschiedenen Varianten erläutert Herr Oelfke anhand einer Übersicht (siehe Anlage III). Hierzu erklärt er, dass bei der Null Variante, also dann, wenn keine Deichrückverlegung vorgenommen wird, trotzdem Kosten von ca. 9,96 Mio. € entstehen. Dies folgt daraus, dass der Deich dann erhöht und somit neu gebaut werden müsste.

Auf Nachfrage von Rf Porsch erklärt Herr König, dass der Radweg, welcher sich aktuell auf dem Deich befindet, bei einem Neubau des Deiches anschließend auch wieder mitaufgebaut werden würde.

Insgesamt hat die Variante 2, mit einem Wert von 3,63 den besten Ausgangswert der fachlichen Bewertung erhalten und wurde somit als Vorzugsvariante gewählt.

Die Variante würde die folgt verlaufen:

 

Weiterhin teilt Herr Oelfke noch den derzeitigen Sachstand mit. Im Oktober 2020 wurden die Bachelorarbeit sowie die Vorzugsvariante beim Dannenberger Deich- und Wasserverband vorgestellt. Eine Trassenvariante für die konkrete Planung wurde vom Verband noch nicht in Auftrag gegeben, da der Beginn der konkreten Planung derzeit aus Kapazitätsgründen ruht.

Herr Ebeling vom Deich- und Wasserverband erläutert hierzu, dass andere Projekte zurzeit prioritär zu bearbeiten sind. Einen genauen Abschluss dieser Projekte kann er nicht nennen.

 

Rh Cieply fragt Herrn König, wie viel die einzelnen Varianten konkret an Hochwasserschutz bewirken. Dieser erläutert hierzu nochmals die Werte der Varianten 1 und 2 in der Variantengegenüberstellung (Anlage III). Mit diesen Varianten werden 160,5 ha bzw. 109,5 ha Überschwemmungsgebiet zurückgewonnen. Dies ist absolut betrachtet ein recht kleiner Raum, allerdings muss die Maßnahme der Deichverlegung als eine von vielen kleine Teilmaßnahmen verstanden werden. Insgesamt zeigen die Maßnahmen, die auch außerhalb Niedersachsens stattfinden, dann brauchbare Ergebnisse. In diesem Zusammenhang erwähnt Herr König auch, dass es hier um einen zeitlichen Vorlauf von ca. 5 – 10 Jahren geht. Nach aktuellem Stand hält er persönlich eher 10 Jahre oder mehr für realistisch.

 

Bgm’in Deegen-Miest möchte wissen, ob Langendorf droht, das zweite Fischbeck zu werden. Hier kann Herr König vorerst Entwarnung geben, jedoch kann nicht gesagt werden, wie sich die Hochwassersituation entwickelt und wann es das nächste Hochwasser geben wird.

 

Hierzu hat auch Rh Hintzmann eine Frage. Dieser möchte wissen, wie viel m³ Wasser die Ausgleichsfläche einer der vorhergenannten Varianten aufnehmen kann. Die Varianten haben ein Fassungsvermögen von 3 – 6,5 Mio. m³, so Herr König. Zurzeit wird für ein HQ100 mit ca. 4.500 - 4.600 m³ Abfluss pro Sekunde in der Elbe gerechnet. Hier macht Herr König nochmals deutlich, dass diese einzelne Maßnahme nicht viel bewirken würde und es daher auf das Zusammenspiel mehrerer, länderübergreifender Maßnahmen ankommt.

Rh Hintzmann merkt an, dass der Kostenfaktor in Relation zum Ergebnis relativ hoch ist. Herr König macht darauf aufmerksam, dass es ein Niedersächsisches Deichgesetz gibt. Dieses Gesetz verpflichtet die Deichverbände bei bestimmten Bedingungen u,a dazu, sich um die Erhöhung bzw. Verstärkung der Deiche zu bemühen. Diesbezüglich stellt er auch nochmal klar, dass der Vortrag mit all seinen Inhalten lediglich eine Ideensammlung ist, nicht mehr und nicht weniger.

 

Herr Oelfke führt seinen Vortrag fort und kommt auf die Flächen des NLWKN, genauer gesagt die Pachtsache, zu sprechen. Bezüglich der verpachteten Flächen des NLWKN fand am 10.03.2020 eine Informationsveranstaltung für die Pächter und die Bürgermeisterin statt. Aufgrund dieser Veranstaltung sind dann die Pachtverträge entstanden, die derzeit, seit dem 01.10.2021, laufen. Die Verträge laufen für fünf Jahre und verlängern sich dann stillschweigend jedes Jahr um ein weiteres Jahr. Wie im vorherigen Verlauf des Vortrags bereits deutlich wurde, wird die Planung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund wird überlegt, ob die Pachtverträge nach Ablauf der ersten fünf Jahre direkt um weitere fünf Jahre verlängert werden, um die Planungssicherheit der Pächter zu gewährleisten. Die Art der Flächennutzung nach einer Deichbaumaßnahme ist derzeit noch nicht festgelegt.

An dieser Stelle ruft Herr Oelfke die Landwirte dazu auf, sich bei Fragen und Problemen gerne an ihn zu wenden und beendet damit seinen Vortrag.