Herr M. Bohm fragt an, ab wann die Möglichkeit besteht, einen Sanierungsvertrag abzuschließen.

Marketingleitung Fallapp erklärt, dass nach Beschlussfassung nun die Satzung zur Veröffentlichung gegeben wird und ein Vertragsabschluss dann nach Veröffentlichung erfolgen kann. Dann ist es möglich, die erhöhte Abschreibung in Anspruch zu nehmen, so Marketingleitung Fallapp weiter. Die Verwaltung steht jederzeit für Gespräche hinsichtlich einer möglichen Förderung sowie angedachter Maßnahmen zur Verfügung.