Sitzung: 16.05.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0209/2023
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Langendorf beabsichtigt im Baugebiet „Am Mühlenberg“ den Endausbau der Straße
„Am Mühlenberg“ auf einer Länge von ca. 290 m durchzuführen.
Aus diesem Grund
wurden folgende Varianten geprüft:
a) Ausbau der
Straße mittels Betonrechteckpflaster – Herstellung der Straße in einer Breite
von 3,00 m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett
(Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung
gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und
Straßenabläufen abgeführt.
b) Ausbau der
Straße mittels Asphaltbauweise – Herstellung der Straße in einer Breite von
3,00 m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett
(Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung
gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und
Straßenabläufen abgeführt.
c) Ausbau der
Straße mittels ungebundener Deckschicht (Schottertragschicht und
Granddeckschicht) bzw. gebundener Deckschicht (Tränkdeckschicht). Herstellung
der Straße in einer Breite von 3,00 m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und
einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den
Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser
über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.
Die
Herstellungskosten der Varianten a und b sind als identisch anzusehen. Die
Unterhaltungskosten in Asphaltbauweise sind im Gegensatz zu der
Betonpflasterbauweise als kostenintensiver anzusehen (Betonpflaster kann bei
Schäden aufgenommen und wieder neu verlegt werden. Bei Asphaltschäden ist der
Erhaltungsaufwand wesentlich höher, z.B. Asphalt schneiden, aufnehmen,
entsorgen und wiederherstellen).
Die Variante c ist
nicht als Endausbau anzusehen. Diese Variante ist nur eine
Unterhaltungsmaßnahme. Die Arbeiten sind analog der Varianten a und b
auszuführen. Der Unterschied liegt aber darin, dass als Deckschickt nur eine
ca. 4 cm Grandschicht bzw. eine 1 cm dicke Asphaltschicht eingebaut werden, was
nicht ausreichend ist.
Nach der aktuell geltenden Erschließungsbeitragssatzung
wären durch diese Form des Straßenbaus die Merkmale der endgültigen Herstellung
von Erschließungsanlagen gem. § 10 der Erschließungsbeitragssatzung nicht
erfüllt, sodass eine Ergänzungssatzung zur geltenden
Erschließungsbeitragssatzung v. 15.02.1996 zu beschließen wäre.
Für die
Versiegelung der Straßenfläche müssen bei allen drei Varianten als
Ausgleichsmaßnahme noch 30 hochstämmige Laubbäume hergestellt werden. Die
Kosten in Höhe von ca. 40.000 € sind in den Berechnungen nicht enthalten.
Die Erweiterung des
Baugebietes zwischen der Straße „Am Mühlenberg“ und der Straße „Mühlenweg“ sind
in den Kostenberechnungen nicht berücksichtigt.
Zu Beginn fasst
Bgm’in Deegen-Miest den Hintergrund des Sachverhalts für alle Anwesenden noch
einmal zusammen. Die zu bebauende Fläche beträgt ca. 1.200 m². Beim Erwerb des
Grundstücks haben alle Grundstückseigentümer für Enderschließung einen Anteil
von 7,61 €/m² gezahlt. Dadurch sind nun ca. 70.000,00 € vorhanden, der Betrag
vom letzten Verkauf ist hier noch nicht berücksichtig. Außerdem sind für die
Versiegelung Ausgleichsflächen angelegt worden.
An den Kosten der
Straße müssen sich die Besitzer der anliegenden Grundstücke, die im Bebauungsplan
B als Baugrundstücke geplant sind, beteiligen.
Derzeit ist
geplant, dass die Gemeinde Baugrundstücke in einer Größe von 7.200 m² kauft und
somit das Baugebiet erweitern könnte. Hierzu klärt die Verwaltung gerade die
letzten Hindernisse. Somit lägen die Kosten zum Straßenbau allein auf der Seite
der Gemeinde sowie auf den Eigentümern der schon verkauften Baugrundstücke.
Hierfür sind 190.000,00 € eingeplant. Es gibt aber noch keinen Beschluss über
die Bauweise.
Bgm’in Deegen-Miest
erläutert die o.g. Bauweisen jeweils mit ihren Kosten sowie den Vor- und
Nachteilen.
Zusätzlich führt
sie noch die Variante des Schotterns mit an. Die Kosten für das Schottern der
Straße belaufen sich auf ca. 25.000 €. Eine Randbefestigung und eine
Oberflächenwasserleitung sind hier nicht berücksichtigt. Dies müsste somit noch
zusätzlich eingeplant werden.
Die oben
aufgeführten Varianten a und b belaufen sich jeweils auf ca. 190.000,00 €.
Variante c kostet ca. 130.000,00 €.
Stellv. Bgm’in
Gosch-Warning möchte wissen, welche Variante sich am besten eignen würde. Herr
Gilberg von der Samtgemeindeverwaltung betont hier die Variante a, also die
Betonrechteckpflaster, besonders hinsichtlich der einfachen und kostengünstigen
Vorgehensweise bei Reparaturen.
Rf Porsch erkundigt
sich, ob die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner nochmal bezüglich der
Bauweisen befragt wurden. Laut Bgm’in Deegen-Miest hätten diese ebenfalls gerne
Betonrechteckpflaster.
Nach Abwägung der
Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten, sind sich die Ratsmitglieder
einig geworden.
Bgm’in Deegen-Miest beantragt, den Endausbau
der Straße „Am Mühlenberg“ in Betonrechteckpflaster auszuführen. Die Gemeinde
strebt einen Abschluss der Maßnahme für das Jahr 2023 an.
Dem Antrag stimmt
der Rat einstimmig zu und fasst somit folgenden
Beschluss:
Der Endausbau der
Straße „Am Mühlenberg“ wird mittles Betonrechteckpflaster (Variante a)
vorgenommen. Ein Abschluss der Maßnahme für das Jahr 2023 wird angestrebt. Die
Kosten für diese Bauweise belaufen sich auf ca. 190.000,00 €.