Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die Gemeinde Langendorf beabsichtigt im Baugebiet „Am Mühlenberg“ den Endausbau der Straße „Am Mühlenberg“ auf einer Länge von ca. 290 m durchzuführen.

 

Aus diesem Grund wurden folgende Varianten geprüft:

 

a) Ausbau der Straße mittels Betonrechteckpflaster – Herstellung der Straße in einer Breite von 3,00 m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.

b) Ausbau der Straße mittels Asphaltbauweise – Herstellung der Straße in einer Breite von 3,00 m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.

c) Ausbau der Straße mittels ungebundener Deckschicht (Schottertragschicht und Granddeckschicht) bzw. gebundener Deckschicht (Tränkdeckschicht). Herstellung der Straße in einer Breite von 3,00 m, seitlich mit Tiefborden eingefasst und einem 50 cm breiten Bankett (Rasenschotter). Das Oberflächenwasser wird in den Gräben zur Verrieselung gebracht. In Teilbereichen wird das Oberflächenwasser über Gossen und Straßenabläufen abgeführt.

 

Die Herstellungskosten der Varianten a und b sind als identisch anzusehen. Die Unterhaltungskosten in Asphaltbauweise sind im Gegensatz zu der Betonpflasterbauweise als kostenintensiver anzusehen (Betonpflaster kann bei Schäden aufgenommen und wieder neu verlegt werden. Bei Asphaltschäden ist der Erhaltungsaufwand wesentlich höher, z.B. Asphalt schneiden, aufnehmen, entsorgen und wiederherstellen).

 

Die Variante c ist nicht als Endausbau anzusehen. Diese Variante ist nur eine Unterhaltungsmaßnahme. Die Arbeiten sind analog der Varianten a und b auszuführen. Der Unterschied liegt aber darin, dass als Deckschickt nur eine ca. 4 cm Grandschicht bzw. eine 1 cm dicke Asphaltschicht eingebaut werden, was nicht ausreichend ist.

Nach der aktuell geltenden Erschließungsbeitragssatzung wären durch diese Form des Straßenbaus die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen gem. § 10 der Erschließungsbeitragssatzung nicht erfüllt, sodass eine Ergänzungssatzung zur geltenden Erschließungsbeitragssatzung v. 15.02.1996 zu beschließen wäre.

 

Für die Versiegelung der Straßenfläche müssen bei allen drei Varianten als Ausgleichsmaßnahme noch 30 hochstämmige Laubbäume hergestellt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 40.000 € sind in den Berechnungen nicht enthalten.

 

Die Erweiterung des Baugebietes zwischen der Straße „Am Mühlenberg“ und der Straße „Mühlenweg“ sind in den Kostenberechnungen nicht berücksichtigt.

 

Zu Beginn fasst Bgm’in Deegen-Miest den Hintergrund des Sachverhalts für alle Anwesenden noch einmal zusammen. Die zu bebauende Fläche beträgt ca. 1.200 m². Beim Erwerb des Grundstücks haben alle Grundstückseigentümer für Enderschließung einen Anteil von 7,61 €/m² gezahlt. Dadurch sind nun ca. 70.000,00 € vorhanden, der Betrag vom letzten Verkauf ist hier noch nicht berücksichtig. Außerdem sind für die Versiegelung Ausgleichsflächen angelegt worden.

An den Kosten der Straße müssen sich die Besitzer der anliegenden Grundstücke, die im Bebauungsplan B als Baugrundstücke geplant sind, beteiligen.

 

Derzeit ist geplant, dass die Gemeinde Baugrundstücke in einer Größe von 7.200 m² kauft und somit das Baugebiet erweitern könnte. Hierzu klärt die Verwaltung gerade die letzten Hindernisse. Somit lägen die Kosten zum Straßenbau allein auf der Seite der Gemeinde sowie auf den Eigentümern der schon verkauften Baugrundstücke. Hierfür sind 190.000,00 € eingeplant. Es gibt aber noch keinen Beschluss über die Bauweise.

 

Bgm’in Deegen-Miest erläutert die o.g. Bauweisen jeweils mit ihren Kosten sowie den Vor- und Nachteilen.

Zusätzlich führt sie noch die Variante des Schotterns mit an. Die Kosten für das Schottern der Straße belaufen sich auf ca. 25.000 €. Eine Randbefestigung und eine Oberflächenwasserleitung sind hier nicht berücksichtigt. Dies müsste somit noch zusätzlich eingeplant werden.

 

Die oben aufgeführten Varianten a und b belaufen sich jeweils auf ca. 190.000,00 €. Variante c kostet ca. 130.000,00 €.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning möchte wissen, welche Variante sich am besten eignen würde. Herr Gilberg von der Samtgemeindeverwaltung betont hier die Variante a, also die Betonrechteckpflaster, besonders hinsichtlich der einfachen und kostengünstigen Vorgehensweise bei Reparaturen.

 

Rf Porsch erkundigt sich, ob die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner nochmal bezüglich der Bauweisen befragt wurden. Laut Bgm’in Deegen-Miest hätten diese ebenfalls gerne Betonrechteckpflaster.

 

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten, sind sich die Ratsmitglieder einig geworden.

 

Bgm’in Deegen-Miest beantragt, den Endausbau der Straße „Am Mühlenberg“ in Betonrechteckpflaster auszuführen. Die Gemeinde strebt einen Abschluss der Maßnahme für das Jahr 2023 an.

 

Dem Antrag stimmt der Rat einstimmig zu und fasst somit folgenden

 

 


Beschluss:

Der Endausbau der Straße „Am Mühlenberg“ wird mittles Betonrechteckpflaster (Variante a) vorgenommen. Ein Abschluss der Maßnahme für das Jahr 2023 wird angestrebt. Die Kosten für diese Bauweise belaufen sich auf ca. 190.000,00 €.