Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.11.2021 beschlossen, zwei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeisterinnen / Bürgermeister zu wählen. Auf Basis dieses Beschlusses wurden Ratsfrau Gosch-Warning und Ratsfrau Brownlee gewählt.

 

Nunmehr hat Ratsfrau Brownlee mit Datum vom 27.04.2023 (Eingang am 02.05.2023) schriftlich mitgeteilt, dass sie vom Amt der stellvertretenden Bürgermeisterin mit Wirkung zum 01.05.2023 zurücktritt (siehe Anlage). Es ist daher eine neue Vertreterin / ein neuer Vertreter der Bürgermeisterin zu wählen.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat grundsätzlich in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses (bei Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses aus der Mitte des Rates) bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zu wählen, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Wie oben bereits dargelegt, hat der Rat der Gemeinde Langendorf in seiner konstituierenden Sitzung am 24.11.2021 zwei gleichberechtigte Stellvertretungen gewählt.

 

Vorschlagsberechtigt für die Neuwahl ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sollte der Rat an der Gleichberechtigung bzw. an der Anzahl der Stellvertretungen Änderungen vornehmen wollen, so ist dies vor der Wahl einer neuen Vertreterin / eines neuen Vertreters der Bürgermeisterin auf entsprechende Anträge hin zu beschließen.

 

Die Wahl der neuen stellvertretenden Bürgermeisterin / des neuen stellvertretenden Bürgermeisters wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (5 Stimmen) erhalten hat.

 

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Die gewählte Person hat die Wahl anzunehmen.

 

Frau Lüdeke von der Samtgemeindeverwaltung erläutert den Sachverhalt für die Anwesenden. Anschließend werden die Ratsmitglieder aufgefordert Wahlvorschläge abzugeben.

 

Bevor ein Vorschlag abgegeben wird, möchte Rf Porsch wissen, ob zwingend eine neue, zweite Stellvertretung gewählt werden muss, oder ob es reicht, wenn es bei der noch aktuellen stellv. Bgm’in Gosch-Warning bleiben würde. Es wird auf die Vorlage verwiesen.

In diesem Zuge stellt Rh Cieply den Antrag, keine neue Stellvertretung zu wählen. Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Dem entgegen stellt Bgm’in Deegen-Miest den Antrag eine weitere neue Stellvertretung zu wählen. Dem stimmt der Rat mit 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Sie schlägt Rh Kohls zur Wahl vor.

Weitere Wahlvorschläge gibt es nicht, folglich kann per Handzeichen gewählt werden. Es gibt keine Einwände seitens des Rates.

 

Rh Kohls erhält 6 Ja-Stimmen.

Daraus ergibt sich folgender

 

 


Beschluss:

Harald Kohls ist neuer stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Langendorf.