Rh Beckmann erinnert an seine Anfrage aus Sitzung Gus/XI/11 v. 10.11.2022 Top 17.1. Dort hat er nach einer rechtlichen Handhabe gefragt, den Eigentümer zur Beseitigung zu bewegen.

 

Bgm Ringel erläutert, den Eigentümer angesprochen zu haben, dieser will sich kümmern, sobald er Zeit hat. Nach Rücksprache mit der Verwaltung kann er zudem berichten, keine rechtliche Handhabe als Gemeinde ausüben zu können.