Sitzung: 10.05.2023 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0195/2023
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien, hier dem Einbau
von einer Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und
Heizungsunterstützung, vor.
Dieser ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Kauf und die
Installation der Solarkollektoranlage ist nach den Förderrichtlinien der
Gemeinde Karwitz förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der
Heizungsanlage. Die antragstellenden Personen haben hierzu eine entsprechende
Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder Installateurbestätigung,
die nachweisen, dass die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen
erfüllt werden, einzureichen.
Nach Prüfung der
entsprechenden Unterlagen wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Den
antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz
zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch
beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer
Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis zu
einem Betrag von maximal 650,00 € gewährt.
Bgm Harm trägt vor,
dass im aktuellen Fall Unterlagen für eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher und
eine Warmwassersolaranlage mit 3 Kollektoren eingereicht wurden. Die Auszahlung
in Höhe von 900 Euro sind demnach richtig. Diese Förderung gilt für alle
Neubauten im Gemeindegebiet.
Rh Mützel wirft
ein, für den Bau der Schwiegereltern keine Förderung erhalten zu haben. Damals
hieß es seitens des Bürgermeisters, der Kostenvoranschlag muss vor dem Einbau
eingereicht werden. Er fragt also, ob die Wärmepumpe und die
Warmwassersolaranlage im aktuellen Fall schon verbaut sind.
Bgm Harms erklärt
der Antrag sei vom 27.01.2023, zu dem Zeitpunkt war der Bau noch gar nicht
fertig.
Rh Mützel
unterstreicht noch einmal, dass laut Förderrichtlinie vor dem Einbau das
Angebot vorgelegt werden muss. Dann muss die Gemeinde dieses im Zuge einer
Ratssitzung genehmigen und erst dann sollte der Einbau erfolgen.
Rh Harms erinnert
sich an Anträge im Neubaugebiet Sandkoppel. Von dortigen Bauherren erfolgte der
Antrag auch nach dem Einbau.
Rh Mützel hat
grundsätzlich kein Problem mit dieser Verfahrensweise, weist aber auf die damit
verbundene Notwendigkeit zur Änderung der Förderrichtlinie hin. Auch möchte er
dann nachträglich die Förderung für seinen damaligen Antrag erhalten.
Rh Löter spricht
sich für die Überarbeitung der Förderrichtlinien aus. Zudem ist es nicht
realisierbar jedes Mal nach Antragseingang eine Ratssitzung zur Genehmigung
dessen einzuberufen.
Stellv. Bgm Dreyer
rät zur Prüfung ob der Antrag im aktuellen Fall gemäß der Förderrichtlinie
gestellt wurde.
Bgm Harm möchten
den jungen Bauherren das Geld gern zusprechen.
Es folgt eine lose
Diskussion über mögliche Änderungen der Förderrichtlinie.
Bgm Harms lässt
über die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Karwitz vertagt diesen Tagesordnungspunkt.
Beschlussvorschlag:
Den
antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz
zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch
beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer
Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis zu
einem Betrag von maximal 650,00 € gewährt.