Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien, hier dem Einbau von einer Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und Heizungsunterstützung, vor.

Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Kauf und die Installation der Solarkollektoranlage ist nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Heizungsanlage. Die antragstellenden Personen haben hierzu eine entsprechende Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder Installateurbestätigung, die nachweisen, dass die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt werden, einzureichen.

 

Nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt. 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Den antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis zu einem Betrag von maximal 650,00 € gewährt.

 

Bgm Harm trägt vor, dass im aktuellen Fall Unterlagen für eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher und eine Warmwassersolaranlage mit 3 Kollektoren eingereicht wurden. Die Auszahlung in Höhe von 900 Euro sind demnach richtig. Diese Förderung gilt für alle Neubauten im Gemeindegebiet.

 

Rh Mützel wirft ein, für den Bau der Schwiegereltern keine Förderung erhalten zu haben. Damals hieß es seitens des Bürgermeisters, der Kostenvoranschlag muss vor dem Einbau eingereicht werden. Er fragt also, ob die Wärmepumpe und die Warmwassersolaranlage im aktuellen Fall schon verbaut sind.

Bgm Harms erklärt der Antrag sei vom 27.01.2023, zu dem Zeitpunkt war der Bau noch gar nicht fertig.

Rh Mützel unterstreicht noch einmal, dass laut Förderrichtlinie vor dem Einbau das Angebot vorgelegt werden muss. Dann muss die Gemeinde dieses im Zuge einer Ratssitzung genehmigen und erst dann sollte der Einbau erfolgen.

 

Rh Harms erinnert sich an Anträge im Neubaugebiet Sandkoppel. Von dortigen Bauherren erfolgte der Antrag auch nach dem Einbau.

 

Rh Mützel hat grundsätzlich kein Problem mit dieser Verfahrensweise, weist aber auf die damit verbundene Notwendigkeit zur Änderung der Förderrichtlinie hin. Auch möchte er dann nachträglich die Förderung für seinen damaligen Antrag erhalten.

 

Rh Löter spricht sich für die Überarbeitung der Förderrichtlinien aus. Zudem ist es nicht realisierbar jedes Mal nach Antragseingang eine Ratssitzung zur Genehmigung dessen einzuberufen.

 

Stellv. Bgm Dreyer rät zur Prüfung ob der Antrag im aktuellen Fall gemäß der Förderrichtlinie gestellt wurde.

 

Bgm Harm möchten den jungen Bauherren das Geld gern zusprechen.

 

Es folgt eine lose Diskussion über mögliche Änderungen der Förderrichtlinie.

 

Bgm Harms lässt über die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz vertagt diesen Tagesordnungspunkt.

 


Beschlussvorschlag:

Den antragstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der noch beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer Solarkollektoranlage zur Brauchwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis zu einem Betrag von maximal 650,00 € gewährt.