Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Frau Scharf teilt mit, dass grundsätzlich festzustellen ist, dass die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in den letzten Jahren relativ konstant sind.

Alle Grundschulen haben leichte Zuwächse zu verzeichnen.

 

In einzelnen Schulbezirken gibt es immer wieder Ausreißer, sowohl nach oben als auch nach unten. Besonders hohe Schulanfängerzahlen sind zu betrachten, könnten sie doch zu Klassenteilungen führen.

Es sind aber auch hier Schwankungen durch Zu- und Wegzüge zu verzeichnen, Feststellungen von besonderen Bedarfen, Gebrauch von der „Flexi-Regelung“ etc. möglich, die ggf. relativ kurzfristig zu Ent- bzw. Belastungen führen können.

Die „Flexi-Regelung“ für Eltern deren Kinder zwischen dem 01.07. – 30.09. des Einschulungsjahrgangs geboren sind, stellen die Schulträger (und auch die Kita-Träger) jedes Jahr vor erhebliche Probleme, da die abschließende Entscheidung der Eltern häufig erst sehr spät erfolgt und auch die Schuluntersuchungen erfolgen leider recht spät.

Die Eltern können bis zum 01.05. entscheiden, ob das Kind in die Schule geht oder nicht.

Pro Jahrgang sind dies zwischen 41 und 58 Kinder, die eine Klassenbildung stark beeinflussen können.

Diese Kinder benötigen, sofern sie in der Kita verbleiben, weiterhin Betreuungsplätze, die vorzuhalten sind.

 

So werden besonders niedrige Einschulungen in einem Jahrgang meist im kommenden Jahr wieder ausgeglichen.

 

Mit Stand 01.10.2022 wurden 711 Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue beschult.

In dieser Summe sind 28 Kinder aus der Ukraine enthalten, die im Oktober 2022 die Grundschulen besucht haben.