Sachverhalt:
Die SOLI-Fraktion
hat folgenden Antrag gestellt:
Die vom Finanzamt
zugeschickten neuen Grundsteuermessbeträge sind für viele Grundstückseigentümer
eine böse Überraschung.
Sie liegen
teilweise bis zu 350 % über den alten.
Im Vorfeld der Erfassung
der Daten wurde seitens staatlicher Stellen immer wieder betont, dass die neue
Grundsteuererhebung im Wesentlichen aufkommensneutral geschehen solle. Davon
kann aber offenbar überhaupt keine Rede sein, falls die jetzigen Hebesätze
beibehalten werden sollen.
Die Gremien sollen
sich mit dieser Problematik befassen und Wege finden, eine unangemessene
zusätzliche Belastung der Grundstückeigentümer*innen zu verhindern.
Rh Herzog ist sich
bewusst, dass dies eigentlich Thema der Gemeinden ist, hat den Antrag aber aber
informativ auch in den Rat gegeben. Ältere Häuser, so führt er an, sind
scheinbar häufiger von einer Erhöhung betroffen.
Fachbereichsleiter
Herr Kern dankt Rh Herzog für diesen Antrag und der Möglichkeit damit an die
Öffentlichkeit treten zu können.
Faktoren der Berechnung und somit einer eventuellen Erhöhung der
Grundsteuermessbeträge sind zum einen in der Lage, zum anderen in der Größe des
Grundstücks zu finden. Grundsätzlich soll in der Summe bei den Gemeinden nicht
mehr Grundsteuer als vorher entstehen. Ist die Summe der Messbeträge höher als
zuvor, müssen die Hebesätze nach unten angepasst werden. Im umgekehrten Fall
natürlich konform. Grundstücke mit älteren Gebäuden werden höher eingestuft.
Erste Daten vom Finanzamt erwartet er für Mitte Mai. Weiter, führt er aus, ist
der aufkommensneutrale Hebesatz zu veröffentlichen. Er rät jedem/r
Grundstückseigentümer/in zu prüfen, ob die Daten richtig angegeben wurden. Ein
doppelt so hoher Messbetrag heißt nicht automatisch eine doppelt so hohe Grundsteuer.
Abschließend teilt er mit, dass er im Anschluss ein Interview mit der
anwesenden, örtlichen Presse führen wird. Eine Information der der
Öffentlichkeit ist also sicher gestellt.