Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die SOLI-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

 

Die vom Finanzamt zugeschickten neuen Grundsteuermessbeträge sind für viele Grundstückseigentümer eine böse Überraschung.

Sie liegen teilweise bis zu 350 % über den alten.

Im Vorfeld der Erfassung der Daten wurde seitens staatlicher Stellen immer wieder betont, dass die neue Grundsteuererhebung im Wesentlichen aufkommensneutral geschehen solle. Davon kann aber offenbar überhaupt keine Rede sein, falls die jetzigen Hebesätze beibehalten werden sollen.

Die Gremien sollen sich mit dieser Problematik befassen und Wege finden, eine unangemessene zusätzliche Belastung der Grundstückeigentümer*innen zu verhindern.

 

Rh Herzog ist sich bewusst, dass dies eigentlich Thema der Gemeinden ist, hat den Antrag aber aber informativ auch in den Rat gegeben. Ältere Häuser, so führt er an, sind scheinbar häufiger von einer Erhöhung betroffen.

 

Fachbereichsleiter Herr Kern dankt Rh Herzog für diesen Antrag und der Möglichkeit damit an die Öffentlichkeit treten zu können.
Faktoren der Berechnung und somit einer eventuellen Erhöhung der Grundsteuermessbeträge sind zum einen in der Lage, zum anderen in der Größe des Grundstücks zu finden. Grundsätzlich soll in der Summe bei den Gemeinden nicht mehr Grundsteuer als vorher entstehen. Ist die Summe der Messbeträge höher als zuvor, müssen die Hebesätze nach unten angepasst werden. Im umgekehrten Fall natürlich konform. Grundstücke mit älteren Gebäuden werden höher eingestuft. Erste Daten vom Finanzamt erwartet er für Mitte Mai. Weiter, führt er aus, ist der aufkommensneutrale Hebesatz zu veröffentlichen. Er rät jedem/r Grundstückseigentümer/in zu prüfen, ob die Daten richtig angegeben wurden. Ein doppelt so hoher Messbetrag heißt nicht automatisch eine doppelt so hohe Grundsteuer. Abschließend teilt er mit, dass er im Anschluss ein Interview mit der anwesenden, örtlichen Presse führen wird. Eine Information der der Öffentlichkeit ist also sicher gestellt.