Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 5

Sachverhalt:

Der Einbau der Abzugsanlage ist Bestandteil der geförderten LEADER- Maßnahme „Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des Ostbahnhofes Dannenberg (Elbe).

Inhalt der Gesamtmaßnahme ist die Installation einer Abluftanlage in der Küche sowie die Montage von Verdunklungsrollos im Saal.

Hierzu liegt ein Zuwendungsbescheid vom 12.10.2022 vor. Lt. Finanzierungsplan des Bescheides

betragen die Gesamtkosten 27.680,35 € bei einer LEADER-Förderung in Höhe von 17.992,22 €.

Die Gelder gehören zur auslaufenden LEADER-Förderperiode. Eine Erhöhung der Ausreichung der

Fördermittel ist nicht möglich.

Im Änderungsbescheid vom 27.03.2023 wird einer Verlängerung bis zum 30.06.2023 zugestimmt.

 

Zu aktuellen Orientierung zum Bedarf finanzieller Mittel wurde Anfang des Jahres Kosten für die Montage einer Abzugsanlage abgefragt. Gegenüber des Planansatzes der Gesamtausgaben erhöhten sich die Kosten um ca. 5.900,00 €.

In Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung einer Abzugsanlage, machte sich die Einschaltung eines Fachplaners erforderlich. Die benötigte der Leistung und Ausstattung der Anlage muss bewertet werden, ebenso Leistungen aus dem Elektrobereich. Die Kosten des Fachplaners, der auch die Durchführung der Maßnahme betreut, betragen 8.687,00 €. Damit ist ein Fehlbedarf zum Planansatz in Höhe von aufgerundet 14.507,00 € entstanden.

Es wurde festgestellt, dass die Lüftungsanlage im Keller, die im funktionalen Zusammenhang mit der Abzugshaube in der Küche steht, defekt ist und im Rahmen der Montage der Abzugsanlage repariert

werden muss.

Gegenwärtig wird das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Abzugsanlage und Reparatur der Lüftungsanlage erarbeitet. Über Ergebnisse von Kosten im Rahmen der Ausschreibung kann derzeitig keine Aussage getroffen werden. Um kostenmäßig eine Auftragsvergabe zeitlich nicht zu gefährden, wird um die Zustimmung der Finanzierung für eine Überplanmäßige Ausgabe gebeten. Aus der Maßnahme „Ausbau Moorweg“ können bis zu 20.000,00 € zu Verfügung gestellt werden.  

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt und macht die Notwendigkeit des Einbaus der Abzugsanlage für einen bestimmungsmäßigen und baugenehmigten Betrieb des Bahnhofes deutlich.

Er verweist auf die Ausführungen im VAD am 27.04.2023 und erklärt, dass mit 4 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben wurde.

 

Rh Kelm und auch Rh Schwidder kritisieren die Vorgehensweise der Verwaltung und bemängeln die Kurzfristigkeit, die für diese Entscheidung über höhere Kosten gegeben ist. Beide sprechen sich dafür aus, dass eine vorherige Information und Behandlung im Fachausschuss wünschenswert gewesen wäre.

Rh Siemke schließt sich dieser Kritik nicht an, da seitens der Stadt beim Erwerb des Bahnhofes immer offen über die Notwendigkeit der Abzugsanlage kommuniziert wurde.

Dass seitens des Gesetzgebers spezielle Vorgaben eingehalten werden müssen und diese dann immens hohe Kosten mit sich bringen, stößt auch bei ihm auf Unverständnis.

Rh Siemke spricht an dieser Stelle auch den derzeitigen Personalnotstand im Bereich Bau der Verwaltung an, auf den dann auch so eine Eilentscheidung zurückzuführen ist.

 

Ganz klar äußert sich Rh Siemke zu der Erwartung, unter der der Ursprungsbeschluss zum Erwerb gefasst wurde. Der Bahnhof soll für die Stadt kostendeckend betrieben werden und hier erwartet die Politik eine entsprechende Umsetzung.

 

Abschließend moniert Rf Ortmanns-Möller, dass ein Gastronomiebetrieb mit Mitteln aus dem Stadthaushalt, ohne Klärung, ob eine Kostendeckung über Mieteinnahmen erfolgt, gefördert wird.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden


Beschluss:

Der Überplanmäßigen Ausgabe in Höhe bis zu 20.000,00 € für Maßnahme Einbau einer Abzugsanlage im Ostbahnhof wird zugestimmt.

Die finanziellen Mittel werden aus der Investitionsmaßnahme Nr. 02.5410051 „Ausbau Moorweg „ bereitgestellt.