Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Der Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Elbtalaue (EVE) (LOS 2: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) läuft am 31.12.2023 aus. Aus diesem Grund ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.

 

2019 fand die letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Gusborn hatte damals entschieden, nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.

 

Die Gemeinde Gusborn benötigt für 8 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Strom.

Derzeit liefert die EVE den Strom für die Gemeinde Gusborn. Die Aufwendungen betrugen in den Jahren 2020-2022 für die Straßenbeleuchtung 9.451,01 Euro.

Sollte sich die Gemeinde Gusborn sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben. Das bedeutet, dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen. Dieses Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.

 

Auch in diesem Jahr ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant. Die Aufteilung erfolgt wieder in zwei Lose (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung). Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Ausschreibung soll durch eine externe Firma durchgeführt werden. Die Kosten für die Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde 2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig entsprechend zu vorzugehen.

Es wird der Gemeinde Gusborn empfohlen, sich dieser gemeinsamen Ausschreibung anzuschließen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Gemeinde Gusborn schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde Elbtalaue und der Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.

 

Bgm Ringel stellt den Sachverhalt vor und erkundigt sich, ob eine Beteiligung an der Ausschreibung der Samtgemeinde Elbtalaue und den Mitgliedsgemeinden gewünscht ist.

Alternativ kann auch die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten bei hiesigen Anbietern beauftragt werden. Letztes Mal wurde dies so gehandhabt, preislich hat dieses keinen großen Unterschied gemacht. Auf Nachfrage von Rh Baack bestätigt er zudem, dass durch hiesige Anbieter die Ausschreibungskosten in Höhe von etwa 400 Euro eingespart werden.

 

Rh Beckmann bestätigt dieses, die Kosten für die Ausschreibung wurden beim letzten Mal gespart und der hiesige Anbieter war zudem günstiger, als der Preis, den die Ausschreibung ergeben hat. Zum damaligen Zeitpunkt war sich der Rat einig, zukünftig wieder so zu verfahren.

 

Bgm Ringel formuliert den Beschluss wie folgt und lässt darüber abstimmen.

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde Elbtalaue und der Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom NICHT an.
Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung Angebote von hiesigen Anbietern einzuholen.