Sitzung: 26.04.2023 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0156/2023
Sachverhalt:
Der
Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Elbtalaue (EVE) (LOS 2:
Abnahmestellen Straßenbeleuchtung) läuft am 31.12.2023 aus. Aus diesem Grund
ist eine erneute Ausschreibung erforderlich.
2019 fand die
letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Gusborn hatte damals entschieden,
nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer
Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.
Die Gemeinde
Gusborn benötigt für 8 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Strom.
Derzeit liefert die
EVE den Strom für die Gemeinde Gusborn. Die Aufwendungen betrugen in den Jahren
2020-2022 für die Straßenbeleuchtung 9.451,01 Euro.
Sollte sich die
Gemeinde Gusborn sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die
Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben. Das bedeutet,
dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen. Dieses
Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher
liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.
Auch in diesem Jahr
ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant. Die Aufteilung erfolgt wieder in
zwei Lose (LOS 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2:
Abnahmestellen Straßenbeleuchtung). Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre
betragen. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Ausschreibung
soll durch eine externe Firma durchgeführt werden. Die Kosten für die
Durchführung der Ausschreibung werden auf die teilnehmenden Gemeinden
entsprechend der Anzahl der Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde
2014 auch seitens der Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen
bestätigt. Aus diesem Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig
entsprechend zu vorzugehen.
Es wird der
Gemeinde Gusborn empfohlen, sich dieser gemeinsamen Ausschreibung
anzuschließen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Gemeinde
Gusborn schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde Elbtalaue
und der Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.
Bgm Ringel stellt
den Sachverhalt vor und erkundigt sich, ob eine Beteiligung an der
Ausschreibung der Samtgemeinde Elbtalaue und den Mitgliedsgemeinden gewünscht
ist.
Alternativ kann
auch die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten bei hiesigen Anbietern beauftragt
werden. Letztes Mal wurde dies so gehandhabt, preislich hat dieses keinen
großen Unterschied gemacht. Auf Nachfrage von Rh Baack bestätigt er zudem, dass
durch hiesige Anbieter die Ausschreibungskosten in Höhe von etwa 400 Euro
eingespart werden.
Rh Beckmann
bestätigt dieses, die Kosten für die Ausschreibung wurden beim letzten Mal
gespart und der hiesige Anbieter war zudem günstiger, als der Preis, den die
Ausschreibung ergeben hat. Zum damaligen Zeitpunkt war sich der Rat einig,
zukünftig wieder so zu verfahren.
Bgm Ringel
formuliert den Beschluss wie folgt und lässt darüber abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde Elbtalaue
und der Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom NICHT an.
Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung Angebote von hiesigen Anbietern einzuholen.