Bgm Ringel berichtet, dass
er dem, ihm gestellten, Auftrag der Suche nach geeigneten Flächen für eine
Solaranlage hier nachgekommen ist. Er hat einige Privatpersonen angesprochen,
dies leider ohne Ergebnis. Er erläutert auch die Samtgemeinde angesprochen zu
haben. Bei Nutzung des Schuldaches oder des Feuerwehrgerätehauses gestaltet
sich die rechtliche Lage durch technische Änderungen am Gebäude allerdings
schwierig. Weiter behält sich die Samtgemeinde vor, diese Flächen selber zu
nutzen.
Rh Struck möchte sich vorab über unterschiedliche
Nutzungsweisen informieren, beziehungsweise informieren lassen. Hier gilt es zu
zum einen zu klären, ob Freiland oder Dachfläche bebaut wird, zum anderen ob
nur eingespeist werden soll, Eigenverbrauch und Einspeisung oder nur für den
Eigenverbrauch produziert. Zudem muss geklärt werden, wo der gewonnene Strom
vermarktet werden kann. Dazu stellt er eine Liste vor, anhand derer fehlende
Daten ermittelt werden könnten. Diese Liste leitet er mit der Bitte um
Vervollständigung an die Verwaltung weiter.
Seitens der Samtgemeinde, ist dieses bereits
thematisiert, wobei die Zuständigkeit noch nicht geklärt ist, so Bgm Ringel.
Solarstrom für die Straßenbeleuchtung zu erzeugen, hält er nicht für sinnvoll.
In den Sommermonaten, wo am meisten erzeugt werden kann, braucht es kaum
Beleuchtung. Zudem die Anlagen in der Nähe der Schaltkästen stehen müssen. Der
aktuelle Verbrauch für die Straßenbeleuchtung beträgt rund 7.000 KwSt und
kostet der Gemeinde 1.623,88 Euro. Im Jahr 2021 waren es noch über 9.000 KwSt.
Seiner Meinung nach, macht eine Solaranlage nur bei Volleinspeisung Sinn.
Weiter stellt er in Frage, dass die Gemeinde als Stromvermarkter auftreten
4.darf. Die Einspeisung in eine Cloud ist aktuell noch nicht möglich.
Dahingehend ist aber eine Gesetzesänderung absehbar. Andere Länder sind in
dieser Beziehung wesentlich weiter.
Stellv. Bgm Burmester erklärt, dass die
Investitionskosten laut Firma Poppko zurzeit bei 4.500 bis 5.000 Euro pro KW
inklusive Speicher liegen. Bei einem Einspeisungspreis von aktuell 0,13 cent
würde sich die Investition erst in etwa 50 Jahren rechnen.
Stellv. Bgm Fahren regt an, das Hauptaugenmerk nicht
auf die Wirtschaftlichkeit zu legen. Das benötigte Geld zum Bau einer Anlage
wurde im Haushalt auf Wunsch des Rates eingestellt. Gerade in Bezug auf
Klimaneutralität wäre eine vorhandene Dachfläche bestens geeignet. Bei der
Berechnung der machbaren Größe bittet er um Unterstützung seitens der
Verwaltung. Weiter plädiert er für ein Schreiben an die Samtgemeinde, unter
welchen Bedingungen das Dach des Feuerwehrhauses in Siemen zur Verfügung
gestellt werden könnte.
Dem pflichtet auch Rf Heinz bei, die Gemeinde sollte
hier mit gutem Beispiel vorangehen. Weiter muss die Gemeinde hier von einem
Fachmann unterstützt werden.
Auch Rh Deward unterstützt diesen Gedanken. Zudem lobt
er die, von Rh Struck, entworfene Tabelle. Rh Beckmann schließt sich der
Meinung der Vorredner an. Hier geht es vorrangig um den Klimaschutz. Allerdings
spricht er sich gegen einen Planer aus, jedes Ratsmitglied kann eigenständig
Informationen zusammentragen. Auf der nächsten Sitzung können die Ideen dann
zusammengetragen werden.
Rh Baack regt zudem an, schon vor dem Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses in Gusborn eine PV-Anlage anzumelden, beziehungsweise
gleich mit einplanen zu lassen.
Bgm
Ringel fragt in die Runde, was genau der Auftrag für die Verwaltung sein soll.
Nach
kurzer Diskussion schlägt stellv. Bgm Fahren vor, die Verwaltung mit der
Berechnung der Anlagengröße für 50.000 Euro zu beauftragen. Weiter mit der
Kalkulation einer 10-15 KW Anlage.
Bgm
Ringel lässt über diesen Auftrag an die Verwaltung und parallel der
Vervollständigung der Tabelle von Rh Struck abstimmen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn spricht sich einstimmig
dafür aus.
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