Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Ringel berichtet, dass er dem, ihm gestellten, Auftrag der Suche nach geeigneten Flächen für eine Solaranlage hier nachgekommen ist. Er hat einige Privatpersonen angesprochen, dies leider ohne Ergebnis. Er erläutert auch die Samtgemeinde angesprochen zu haben. Bei Nutzung des Schuldaches oder des Feuerwehrgerätehauses gestaltet sich die rechtliche Lage durch technische Änderungen am Gebäude allerdings schwierig. Weiter behält sich die Samtgemeinde vor, diese Flächen selber zu nutzen.

 

Rh Struck möchte sich vorab über unterschiedliche Nutzungsweisen informieren, beziehungsweise informieren lassen. Hier gilt es zu zum einen zu klären, ob Freiland oder Dachfläche bebaut wird, zum anderen ob nur eingespeist werden soll, Eigenverbrauch und Einspeisung oder nur für den Eigenverbrauch produziert. Zudem muss geklärt werden, wo der gewonnene Strom vermarktet werden kann. Dazu stellt er eine Liste vor, anhand derer fehlende Daten ermittelt werden könnten. Diese Liste leitet er mit der Bitte um Vervollständigung an die Verwaltung weiter.

 

Seitens der Samtgemeinde, ist dieses bereits thematisiert, wobei die Zuständigkeit noch nicht geklärt ist, so Bgm Ringel. Solarstrom für die Straßenbeleuchtung zu erzeugen, hält er nicht für sinnvoll. In den Sommermonaten, wo am meisten erzeugt werden kann, braucht es kaum Beleuchtung. Zudem die Anlagen in der Nähe der Schaltkästen stehen müssen. Der aktuelle Verbrauch für die Straßenbeleuchtung beträgt rund 7.000 KwSt und kostet der Gemeinde 1.623,88 Euro. Im Jahr 2021 waren es noch über 9.000 KwSt. Seiner Meinung nach, macht eine Solaranlage nur bei Volleinspeisung Sinn. Weiter stellt er in Frage, dass die Gemeinde als Stromvermarkter auftreten 4.darf. Die Einspeisung in eine Cloud ist aktuell noch nicht möglich. Dahingehend ist aber eine Gesetzesänderung absehbar. Andere Länder sind in dieser Beziehung wesentlich weiter.

 

Stellv. Bgm Burmester erklärt, dass die Investitionskosten laut Firma Poppko zurzeit bei 4.500 bis 5.000 Euro pro KW inklusive Speicher liegen. Bei einem Einspeisungspreis von aktuell 0,13 cent würde sich die Investition erst in etwa 50 Jahren rechnen.

 

Stellv. Bgm Fahren regt an, das Hauptaugenmerk nicht auf die Wirtschaftlichkeit zu legen. Das benötigte Geld zum Bau einer Anlage wurde im Haushalt auf Wunsch des Rates eingestellt. Gerade in Bezug auf Klimaneutralität wäre eine vorhandene Dachfläche bestens geeignet. Bei der Berechnung der machbaren Größe bittet er um Unterstützung seitens der Verwaltung. Weiter plädiert er für ein Schreiben an die Samtgemeinde, unter welchen Bedingungen das Dach des Feuerwehrhauses in Siemen zur Verfügung gestellt werden könnte.

Dem pflichtet auch Rf Heinz bei, die Gemeinde sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Weiter muss die Gemeinde hier von einem Fachmann unterstützt werden.

Auch Rh Deward unterstützt diesen Gedanken. Zudem lobt er die, von Rh Struck, entworfene Tabelle. Rh Beckmann schließt sich der Meinung der Vorredner an. Hier geht es vorrangig um den Klimaschutz. Allerdings spricht er sich gegen einen Planer aus, jedes Ratsmitglied kann eigenständig Informationen zusammentragen. Auf der nächsten Sitzung können die Ideen dann zusammengetragen werden.

 

Rh Baack regt zudem an, schon vor dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Gusborn eine PV-Anlage anzumelden, beziehungsweise gleich mit einplanen zu lassen.

 

Bgm Ringel fragt in die Runde, was genau der Auftrag für die Verwaltung sein soll.

Nach kurzer Diskussion schlägt stellv. Bgm Fahren vor, die Verwaltung mit der Berechnung der Anlagengröße für 50.000 Euro zu beauftragen. Weiter mit der Kalkulation einer 10-15 KW Anlage.

Bgm Ringel lässt über diesen Auftrag an die Verwaltung und parallel der Vervollständigung der Tabelle von Rh Struck abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn spricht sich einstimmig dafür aus.

 

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