Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Vortrag durch den Bürgermeister in der Sitzung

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung

 

Bgm Ringel erinnert, dass dieses Vorhaben aufgrund der Kosten in 2022 nicht angegangen wurde.

Weiter berichtet er, dass nun aber eine Firma gefunden wurde, die die Betonfahrbahn fräsen kann. Der dadurch gewonnene Schotter wird anschließend als Fahrbahndecke verwendet. Gegebenenfalls müsste noch Mineralgemisch dazu gekauft werden.
Findet diese Idee im Rat Zustimmung, sollten schleunigst Preisanfragen gestartet werden.

 

Rh Baack wirft ein, dass es in Zadrau zwischen den beiden Brücken ebenfalls eine, über etwa 200m reichende, desolate Strecke geben würde. Diese soll optimaler Weise gleich mit gefräst werden.

 

Rh Beckmann unterstützt die Idee des Fräsens.

Rh Struck gibt zu bedenken, dass eine Spurbahn wesentlich fußgänger-, radfahrer- und reiterfreundlicher wäre. Zusätzlich sieht er in Gusborn größeren Handlungsbedarf als in Quickborn.

 

Stellv. Bgm Fahren appelliert an den Rat, hier nicht neu zu priorisieren.
Rh Beckmann unterstreicht diesen Appell, hier geht es einzig darum eine Lösung für die Wirtschaftswege WG 78 und WG 22 und damit für die Gemeinde Gusborn zu finden. Auch ist es sicher möglich einen Randstreifen für Pferde zu schaffen.

 

Rh Struck hinterfragt die Haltbarkeit der Seitenränder und die Tragfähigkeit des Untergrundes der aufgefrästen Straße.

Bgm Ringel erläutert, dass dort gegebenenfalls ein Randstreifen gepflügt und Material eingefüllt werden muss.

 

Bgm Ringel hält abschließend fest, dass die Verwaltung mit dem Einholen von Angeboten zum Fräsen der Straße und eventueller Materialauffüllung beauftragt wird. Im Optimalfall kann dann in der nächsten Sitzung die Auftragsvergabe erfolgen.
Im Anschluss lässt er darüber abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote zum Fräsen der Wirtschaftswege WG 78 und WG 22 einzuholen. Ebenso für eine eventuelle Materialauffüllung.