Sitzung: 26.04.2023 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0142/2023
Sachverhalt:
Das zur Umschuldung
anstehende Darlehen wurde ursprünglich zur Finanzierung der Maßnahmen
„Baugebiet Stüden“ am 22.05.2003 über 35.247,55 € zu einem Zinssatz von 4,4 %
bei der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg aufgenommen. Die Zinsbindungsfrist
für dieses Darlehen endete am 30.06.2013.
In seiner Sitzung
am 06.06.2013 hat der Rat der Gemeinde unter TOP 7 sodann den Beschluss
gefasst, für den besagten Kredit (Nr. 04/31) nach Ablauf der Zinsbindungsfrist
eine Umschuldung mit einer neuen Zinsbindung zum 30.06.2023 vorzunehmen. Der
Umschuldungsbetrag belief sich auf 27.268,16 €.
Nach erfolgter
Einholung aus Auswertung der Kreditangebote wurde ein neuer Darlehensvertrag am
28.06.2013 zu einem Zinssatz von 2,37 % mit der Volksbank Clenze-Hitzacker
abgeschlossen.
Der Kredit weist
zum Umschuldungszeitpunkt (30.06.2023) noch ein Restsaldo in Höhe von 11.929,13
€ auf.
Im Rahmen der
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 sowie das
Investitionsprogramm 2022-2026 am 06.02.2023 hat stellv. Bgm Burmester
nachgefragt, ob der vorgetragene umzuschuldende Kredit nicht alternativ auch
abgelöst werden könne (auf die Niederschrift Gus/XI/13 wird verwiesen). Eine
Volltilgung ist aufgrund ausreichend vorhandener liquiden Mittel möglich.
In Anbetracht des
geringen Umschuldungsbetrages ist mit nur wenigen Kreditangeboten und einem
eher überdurchschnittlichen Zinssatz zu rechnen, sodass verwaltungsseitig eine
Volltilgung empfohlen wird.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
a) Der noch bestehende Restsaldo in Höhe von
11.929,13 € betreffend den Kredit Nr. 04/31-1 bei der VR PLUS Altmark-Wendland
eG (vormals Volksbank Clenze-Hitzacker eG) wird in voller Höhe getilgt.
Alternativ:
Für den bestehenden
Kredit Nr. 04/31-1 bei der VR PLUS Altmark-Wendland eG (vormals Volksbank
Clenze-Hitzacker eG) wird nach Ablauf der Zinsbindung zum 30.06.2023 eine
Zinsanpassung bzw. Umschuldung für einen Betrag in Höhe von 11.929,13 €, mit
einer neuen Zinsbindungsdauer von fünf Jahren und einer Gesamttilgung innerhalb
dieses Zeitraumes vorgenommen.
Bgm Ringel stellt
kurz den Sachverhalt dar.
Rh Deward fragt für
den Fall der Umschuldung nach dem aktuellen Zinssatz.
Bgm Ringel führt
an, dass laut Herrn Klan momentan nur Tagessätze gelten, es ist aber davon
auszugehen, dass dieser höher als der damalige Satz liegt.
Rh Baack erläutert,
privat einen für 2 Tage gültigen Satz in Höhe von 4% erhalten zu haben.
Diesen Zinssatz bestätigt auch stellv. Bgm Burmester.
Rh Beckmann
hinterfragt, ob die Summe für die Tilgung des Kredites für etwaige Vorhaben der
Gemeinde benötigt wird.
Dieses verneint Bgm Ringel.
Nach dieser kurzen Aussprache schlägt Rh Struck vor, nach Vorlage für Vorschlag
a) abzustimmen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
a) Der noch bestehende Restsaldo in Höhe von
11.929,13 € betreffend den Kredit Nr. 04/31-1 bei der VR PLUS Altmark-Wendland
eG (vormals Volksbank Clenze-Hitzacker eG) wird in voller Höhe getilgt.