Die Damen Ramm und Frohberg, beide wohnhaft im Bahnhofsweg, sprechen die Situation bezüglich der aufgrund des Schienenersatzverkehrs aktuell eingerichteten 30er Zone im Bahnhofsweg an. Ihnen stellt sich die Frage, ob eine Streckenführung durch den Bahnhofsweg zwingend notwendig ist. Das Befahren dieser Fahrzeuge über 3,5 t bei dem derzeit vorhandenen Straßenbelag (Betonplatten) erhöht die Lärmbelästigung enorm, verursacht Vibrationen in den Wohnräumen und führt zu Schäden (Rissbildung) an den Gebäuden bzw. erweitert bereits bestehende Defekte. Sie berichten, dass sich ein Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung hält.

Weiterhin merken sie an, dass viele Verkehrsteilnehmer von der Bauernstraße aus kommend auf den Bahnhofsweg fahren. An dieser Einmündung befindet sich derzeit kein Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung, was jedoch sehr wünschenswert wäre.

Sie erfragen, ob hier ein zusätzliches Schild aufgestellt werden kann.

Des Weiteren bitten sie um eine Lösung zu den dargestellten Problemen. Möglicherweise sind eine Verfugung der Straßenrillen bzw. eine andere Streckenführung des Schnellbusses eine Alternative.

Stellv. AV Weiss lobt an dieser Stelle zunächst die Verwaltung für die schnelle Umsetzung der Maßnahme bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung.

Hinsichtlich des Einhaltens der Geschwindigkeit schlägt er vor, Kontakt zur LNVG aufzunehmen, um die Busfahrer entsprechend zu sensibilisieren.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass eine komplette Neuverfugung technisch nicht sinnvoll ist. Die Fugen sind notwendig, damit sich die Platten bewegen können, da Beton bei unterschiedlichen Temperaturen stark unter Spannung steht und Platz zum Arbeiten braucht. Einzelne nicht mehr gefüllte Fugen sollte man allerdings auskratzen und mit entsprechendem Material neu verfüllen.

Eine Verlegung der Verkehrsführung lehnt FBL Hesebeck aufgrund des dadurch entstehenden höheren Zeitfaktors ab.

Die Notwendigkeit eines zusätzlichen „Tempo 30-Schildes“ im Bereich Bauernstraße zum Bahnhofsweg wird überprüft. Auch die Variante für den Schwerlastverkehr auf die 10 km/h Beschränkung wird in Erwägung gezogen. Die Verwaltung nimmt die Anregungen zur Kenntnis und kümmert sich um eine entsprechende Umsetzung.