Sitzung: 20.03.2023 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Die Damen Ramm und Frohberg, beide wohnhaft im
Bahnhofsweg, sprechen die Situation bezüglich der aufgrund des
Schienenersatzverkehrs aktuell eingerichteten 30er Zone im Bahnhofsweg an.
Ihnen stellt sich die Frage, ob eine Streckenführung durch den Bahnhofsweg
zwingend notwendig ist. Das Befahren dieser Fahrzeuge über 3,5 t bei dem
derzeit vorhandenen Straßenbelag (Betonplatten) erhöht die Lärmbelästigung
enorm, verursacht Vibrationen in den Wohnräumen und führt zu Schäden
(Rissbildung) an den Gebäuden bzw. erweitert bereits bestehende Defekte. Sie
berichten, dass sich ein Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht an die
vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung hält.
Weiterhin merken sie an, dass viele Verkehrsteilnehmer
von der Bauernstraße aus kommend auf den Bahnhofsweg fahren. An dieser
Einmündung befindet sich derzeit kein Hinweis auf die
Geschwindigkeitsbegrenzung, was jedoch sehr wünschenswert wäre.
Sie erfragen, ob hier ein zusätzliches Schild aufgestellt
werden kann.
Des Weiteren bitten sie um eine Lösung zu den
dargestellten Problemen. Möglicherweise sind eine Verfugung der Straßenrillen
bzw. eine andere Streckenführung des Schnellbusses eine Alternative.
Stellv. AV Weiss lobt an dieser Stelle zunächst die
Verwaltung für die schnelle Umsetzung der Maßnahme bezüglich der
Geschwindigkeitsreduzierung.
Hinsichtlich des Einhaltens der Geschwindigkeit schlägt
er vor, Kontakt zur LNVG aufzunehmen, um die Busfahrer entsprechend zu
sensibilisieren.
FBL Hesebeck erklärt, dass eine komplette Neuverfugung technisch
nicht sinnvoll ist. Die Fugen sind notwendig, damit sich die Platten bewegen
können, da Beton bei unterschiedlichen Temperaturen stark unter Spannung steht
und Platz zum Arbeiten braucht. Einzelne nicht mehr gefüllte Fugen sollte man
allerdings auskratzen und mit entsprechendem Material neu verfüllen.
Eine Verlegung der Verkehrsführung lehnt FBL Hesebeck
aufgrund des dadurch entstehenden höheren Zeitfaktors ab.
Die Notwendigkeit eines zusätzlichen „Tempo 30-Schildes“
im Bereich Bauernstraße zum Bahnhofsweg wird überprüft. Auch die Variante für
den Schwerlastverkehr auf die 10 km/h Beschränkung wird in Erwägung gezogen.
Die Verwaltung nimmt die Anregungen zur Kenntnis und kümmert sich um eine
entsprechende Umsetzung.