Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Rh Scherlies verliest den Antrag der Gruppe SPD/Pro Göhrde vom 20.02.2023:

Der Gemeinderat hatte am 24.11.2000 in seiner Sitzung anlässlich der Beratung und des Beschlusses einer Stellungnahme gemäß § 35 BauGB zur seinerzeit geplanten Schweinemastanlage beschlossen, dass „für Schäden auf einer Länge von 150m aus Richtung K8 während der Bauzeit und beim Betrieb der Mastanlage (…) die Betreiber heranzuziehen“ sind.

Das ist bislang offensichtlich nicht geschehen.

 

Deshalb stellt die Gruppe SPD/ Gruppe Göhrde den Antrag, dass die Kosten rückwirkend mit Zinsen einzufordern sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Göhrde beschließt, die Kosten für Reparaturarbeiten an der Straße zwischen Schmessau und der K8 entsprechend der Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren vom 24.11.2000 rückwirkend mit Zinsen vom Betreiber der Anlage einzufordern.

 

Herr Trapp, zuständiger Sachbearbeiter in der Samtgemeindeverwaltung, erläutert, dass die Grundlage für die Einforderung dieser Kosten fehle, da der Beschluss zu einem anderen Standort gefasst wurde. Die beschlossene Stellungnahme kam hier nicht zum Tragen.

Es gab seinerzeit ein weiteres -völlig neues- Verfahren.

 

Rh Scherlies ist sich sicher, dass es sich hier um das im Antrag beschriebene Verfahren handelt.

Das angesprochene neue Verfahren sei seinerzeit für den Bau eines Güllesilos gewesen.

 

Herr Trapp versichert, dass er hierzu die Aktenlage genau überprüft hat und die rückwirkende Einforderung nicht rechtens wäre. Es hat ein komplett neues Verfahren mit neuer Stellungnahme für dieses Bauvorhaben gegeben. Die Vereinbarungen aus dem ersten Verfahren sind hinfällig, da das Verfahren eingestellt wurde.

Aufgrund empfindlicher persönlicher Daten trägt Herr Trapp nicht, wie von Rh Scherlies gewünscht, den gesamten Sachverhalt laut Aktenlage in der öffentlichen Sitzung vor.

 

Stellv. Bgmin Klappstein stellt folgenden Antrag:

Der Antrag der Gruppe SPD/ Pro Göhrde vom 20.02.2023 wird abgelehnt, da sich der Sachverhalt laut Aktenlage anders, als im Antrag der Gruppe geschildert, darstellt.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Antrag der Gruppe SPD/ Pro Göhrde vom 20.02.2023 wird abgelehnt, da sich der Sachverhalt laut Aktenlage anders, als im Antrag der Gruppe geschildert, darstellt.

(Antrag stellv. Bgmin Klappstein)