Sitzung: 30.03.2023 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6
Vorlage: 20/0073/2023
Sachverhalt:
Ratsherr Dr.
Gottesleben hat mit einer Email vom 12.02.2023 folgenden Antrag gestellt:
An Herrn BGM
Stegemann, Gemeinde Göhrde
Antrag für die nächste
Gemeinderatssitzung:
Wir beantragen
folgenden Beschluss zu fassen: Da es sich um die Verwendung von Steuergeldern
handelt, besteht ein berechtigtes Interesse der interessierten Bevölkerung der
Gemeinde detailliert über die Verwendung dieser Gelder, die anstehenden
Investitionen und die Finanzsituation der Gemeinde informiert zu werden.
Dieses ist in der
Gemeinderatssitzung, in der im Wesentlichen nur über den vorher diskutierten
und ausgehandelten Vorschlag abgestimmt wird nicht ausreichend möglich. Wir
beantragen daher die Sitzung über die jährliche Haushaltsplanung, die zur Zeit
nicht als offizielle
Gemeinderatssitzung sondern als „fraktionsübergreifendes Treffen“ stattfindet ab nächsten
Jahr als offizielle
öffentliche
Gemeinderatssitzung abzuhalten mit Fragemöglichkeit der interessierten Bürger
im Rahmen der Bürgerfragestunde.
Hierdurch wird die
Transparenz der Finanzplanung für jedermann sichergestellt.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr. Florian
Gottesleben
Für die Gruppe Pro
Göhrde/SPD
Bgm Stegemann
verliest die
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 57 Abs. 2 NKomVG wirken Fraktionen und Gruppen
bei der Willensbildung im Rat mit. Die Verwaltung bietet daher an, Fraktionen
und Gruppen im laufenden Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung über die
wesentlichen Inhalte der aktuellen Planung und die finanzwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zu informieren, damit die Gemeinderatsmitglieder bereits
möglichst frühzeitig über alle notwendigen Informationen zur Ausübung ihrer
Tätigkeit bzw. zur Willensbildung hinsichtlich der politisch-inhaltlichen
Konkretisierung der Aufgabenerfüllung im Planjahr verfügen. Diese
(übergreifenden) Fraktionssitzungen haben nicht den Zweck, eine Diskussion in
einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu vermeiden oder gar Ratsmitglieder
bzw. Gruppen und Fraktionen an einen „vorher diskutierten und ausgehandelten
Vorschlag“ zu binden. Diese wurde seitens der Verwaltung auch stets so
kommuniziert.
Dass dieses auch faktisch nicht das Ergebnis derartiger
„fraktionsübergreifender Treffen“ ist, hat sich sehr deutlich in der
Ratssitzung am 26.04.2022 gezeigt. An diesem Tag wurde lange und intensiv über
den zum Beschluss vorgelegten Haushaltsplan 2022 diskutiert, so dass sich als
Folge der Beratung und Beschlussfassung weitreichende Änderungen an der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan ergaben.
Die in § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG gesetzlich normierte
Zuständigkeit des Rates für den Beschluss der Haushaltssatzung und des
Investitionsprogramms wurde und wird durch vorherige Gruppentreffen nicht
tangiert. Die Möglichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner, Fragen zur
Haushaltsplanung zu stellen, wird durch § 17 der Geschäftsordnung des Rates der
Gemeinde Göhrde eröffnet und durch vorherige Treffen von Fraktionen bzw.
Gruppen ebenfalls nicht beschnitten.
Die Verwaltung bietet den im Gemeinderat Göhrde
gebildeten Gruppen auch weiterhin die Teilnahme an Informationsgesprächen zu
künftigen Haushaltsplanungen an. Ob dieses angenommen wird, obliegt allein der
jeweiligen Entscheidung der bestehenden Gruppen.
Bgm Stegemann ist
der Ansicht, dass es für die Bevölkerung keinerlei Einschränkungen an
Informationen durch vorige Treffen oder Informationen gibt.
Die Bürgerinnen und
Bürger haben jederzeit die Möglichkeit bei den Ratsmitgliedern ihres Vertrauens
nachzufragen und Anregungen zu geben.
Dieses Vorabtreffen
ist wichtig um einen groben Entwurf des Haushaltes zu erstellen und genaue
Details auf den Tisch zu packen.
Stellv. Bgmin
Klappstein ergänzt, dass diese Vorabtreffen auf Samtgemeinde- und
Landkreisebene sogar fraktionsintern erfolgen, hier in der kleinen Gemeinde mit
sehr wenig Handlungsspielraum sogar fraktionsübergreifend.
Rh Scherlies ist
der Ansicht, dass hier eine weitere öffentliche Ratssitzung nicht schaden
würde, der Rat der Gemeinde Göhrde tagt ohnehin eher selten – im Gegensatz zu
anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue.
Eine Vorbesprechung
des Haushaltes in der Öffentlichkeit würde den Charakter der
„Hintertürchenpolitik“ verwerfen.
Stellv. Bgmin
Klappstein ist der Ansicht, dass diese Vorgehensweise keine
„Hintertürchenpolitik“ suggeriert, sie ist häufig im offenen Gespräch mit
Bürgerinnen und Bürger, gibt Informationen und nimmt Wünsche und Anregungen
entgegen.
Rh Dr. Gottesleben
versteht nicht, was gegen die Öffentlichkeit bei dieser Vorbesprechung des
Haushaltes spricht. Die Bürgerinnen und Bürger können ruhig erfahren, was die
einzelnen Ratsmitglieder zum Haushalt zu sagen haben und wo die Prioritäten
liegen.
Stellv. Bgm Goebel
teilt mit, dass doch auch in der Haushaltsbeschlussfassung strittige Themen
durchaus noch angesprochen werden können. Der Tagesordnungspunkt ist
bekanntgemacht, die interessierten Bürgerinnen und Bürger können in der
Fragestunde ihre Fragen stellen.
Jedes Ratsmitglied
kann vorab strittige Punkte hier nochmal öffentlich ansprechen, wenn es
notwendig erscheint.
Es handelt sich
hier um eine parlamentarische Demokratie, den meisten Personen ist bekannt,
wofür die Ratsleute einstehen. Seiner Ansicht nach ist es gut, so wie es ist!
Rh Fürch stellt den
Antrag auf Abstimmung.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Göhrde lehnt den folgenden Antrag der Gruppe SPD/ Pro Göhrde ab: „Wir
beantragen daher die Sitzung über die jährliche Haushaltsplanung, die zur Zeit
nicht als offizielle
Gemeinderatssitzung sondern als „fraktionsübergreifendes Treffen“ stattfindet ab dem
nächsten Jahr als offizielle
öffentliche
Gemeinderatssitzung abzuhalten mit Fragemöglichkeit der interessierten Bürger
im Rahmen der Bürgerfragestunde.
Hierdurch wird die
Transparenz der Finanzplanung für jedermann sichergestellt.“