Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bezüglich des Fischereiabschnitts Laase, Pretzetze, Grippel berichtet Bgm’in Deegen-Miest, dass sie neue vorübergehende Angelscheine erstellt hat. Einige der Angelscheine befinden sich bei Wolfgang Zipoll zum Verkauf.

Bgm’in Deegen-Miest hat außerdem Rücksprache mit Frau Brunkhorst von der Samtgemeindeverwaltung gehalten. Diese wird neue Angelscheine für Laase, Pretzetze und Grippel und für Langendorf erstellen. Die Scheine werden dann wie ein Quittungsblock aufgebaut sein, was die Abrechnung einfacher macht.

Außerdem wird mitgeteilt, dass der Vorpächter des Fischereiabschnitts aktuell noch für die Pacht bezahlt hat. Da dieser nun aber inaktiv ist, soll ihm die Pacht für die letzten vier Monate (Januar bis April 2023) zurückerstattet werden.

 

Weiterhin steht nun die Frage nach der Ausschreibung im Raum. Diese erfolgt über die Samtgemeinde Elbtalaue.

Sowohl Rh Kohls, als auch Rh Hintzmann bringen den Vorschlag ein, dass die Ausschreibung ohne Angabe eines Pachtzinses, mit einer Pachtdauer von 12 Jahren erfolgen soll. Den Angelscheinverkauf behält sich ausdrücklich die Gemeinde Langendorf vor.

So sollen dann Angebote von potentiellen Pächtern eingeholt und schließlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Bgm’in Deegen-Miest betont hier, dass es jedoch keinen Zwang zur Verpachtung gibt, sollten die abgegebenen Angebote nicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprechen.

Sollte es zu einem Vertragsschluss kommen, wird der Fischereiabschnitt ab dem 01.04.2024 verpachtet.

Der Rat befürwortet den Vorschlag und stimmt diesem mit 8 Ja-Stimmen zu.

 

Daraus ergibt sich folgender

 

 


Beschluss:

Für die Pacht des Fischereiabschnitts Laase, Pretzetze, Grippel wird eine Ausschreibung ohne Angabe eines Pachtzinses, für die Dauer von 12 Jahren ab dem 01.04.2024, erfolgen. Es werden verschiedene Angebote von Interessenten eingeholt und ggf. an den Meistbietenden verpachtet, ein Zwang zur Verpachtung besteht jedoch nicht. Der Verkauf von Angelscheinen bleibt der Gemeinde Langendorf vorbehalten.