StDir Meyer berichtet, dass die Bürgerversammlung „Sanierung“ voraussichtlich am 21.03. oder 22.03.23 stattfinden wird. Eine entsprechende Bestätigung steht derzeit noch aus. Die Bürgerversammlung ist Voraussetzung für den Erlass der Sanierungssatzung. In dieser sollen umfangreiche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu eventuell anfallenden Ausgleichsbeträgen gegeben werden. Zielsetzung ist der Beschluss der Satzung in der Sitzung des Stadtrates Ende April. Um die Rechtskraft zu erlangen, muss die Satzung nach dem Beschluss unverzüglich veröffentlicht werden, erst dann kann der Sanierungsvermerk in die jeweiligen Grundbücher eingetragen werden. Dies stellt keine Belastung des Grundstückes dar, sondern ist lediglich ein Hinweis darauf, das das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt.