Sitzung: 02.03.2023 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0542/2022
Sachverhalt:
Am 05.10.2022 fand
ein Ortstermin zur Impulsberatung vor Ort statt. Die Ergebnisse und mögliche
Umsetzungsvorschläge wurden in einem Bericht zusammengefasst, welcher am
21.12.2022 an die Ratsmitglieder per Mail versandt wurde. Ein erneuter
schriftlicher Versand mit der Einladung zur Sitzung erfolgt nicht.
Es ist festzulegen,
ob aus den Ergebnissen der Impulsberatung eine Ausweisung des Rieselweges und
der Neuen Straße als Fahrradstraße beantragt und umgesetzt werden soll.
Die zuständige
Straßenverkehrsbehörde der Samtgemeinde Elbtalaue hält die vorgeschlagenen
Umsetzungsmöglichkeiten für anordnungsfähig, eine Stellungnahme der Polizei
steht z.Zt. noch aus.
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt und merkt an, dass sich die städtischen
Gremien bereits seit längerer Zeit mit der Thematik zur Steigerung der
Attraktivität des Fahrradverkehrs beschäftigen. Erste Ideen und Entscheidungen
sind diesbezüglich bereits in der Bauernstraße entwickelt und getroffen worden.
Er berichtet von
der Impulsberatung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
hinsichtlich der Einrichtung von Fahrradstraßen in den Bereichen Neue Straße
und Rieselweg im Oktober 2022, die mit großer Beteiligung der Anwohner/innen
stattgefunden hat.
Das Ergebnis der Impulsberatung
mit Vorschlägen einer möglichen Gestaltung wurde den politischen Gremien
vorgelegt.
Der Sachverhalt
wurde in der Fachausschusssitzung ausführlich und kontrovers diskutiert. Bei
den Anwohnern/innen gab es während der Fachausschusssitzung positive Resonanz
dazu. Folgende Beschlussempfehlung wurde formuliert:
Beschlussempfehlung des BPUKH/XI/06 am
23.01.2023
Der Rat begrüßt die Vorschläge des Beratungsberichts
„Impulsberatung Fahrrad-Mobilität“ und setzt die im Bericht genannten Maßnahmen
zur Einrichtung der Neuen Str. und des Rieselwegs als Fahrradstraßen um. Noch
offene Fragen werden bis zum nächsten VA geklärt, um eine Beschlussfassung im
darauffolgenden Stadtrat zu gewährleisten und die Umsetzung der Maßnahme in
diesem Jahr zu ermöglichen. Die umgesetzten Maßnahmen werden nach einer
bestimmten Zeit auf ihre Wirksamkeit überprüft und ggfs. angepasst.
Der Fachausschuss
hat diese Empfehlung mit 2 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltungen mehrheitlich
abgelehnt.
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses XI/12 am 13.02.2023 wurde erneut sehr ausführlich und
differenziert über diese Thematik gesprochen.
Es wurde ein neuer,
sehr umfangreicher und detaillierter Beschlussvorschlag erarbeitet und zur
Beschlussempfehlung vorgelegt.
Ein Antrag der
SPD-Fraktion (Rh Jatzkowski) aufgrund noch für notwendig empfundenen
Beratungsbedarf, den TOP in den Fachausschuss zurück zu verweisen, wird
abgelehnt.
Auf die
Niederschrift des VAH/XI/12 v. 13.02.2023 und die dort abgegebene
Beschlussempfehlung wird hingewiesen.
Um einzelne Punkte
des Konzeptes zu verdeutlichen, wurde eine Verbildlichung des Gutachtens in der
heutigen Stadtratssitzung vorgeschlagen und für sinnvoll erachtet.
Fachbereichsleiter
Hesebeck berichtet an dieser Stelle, dass ein seitens der Anwohner/innen Neue
Straße/Rieselweg formulierter offener Brief mit ca. 150 Unterschriften bei der
Verwaltung eingegangen ist. Hier werden Missstände aufgezeigt, die einer
Verbesserung bedürfen. Ein offensives Herangehen und eine Umsetzung dieses
Vorhabens wird von den Anwohnern/innen gewünscht, so Fachbereichsleiter
Hesebeck weiter.
Anhand einer
PowerPoint Präsentation erläutert er alle einzeln aufgeführten Maßnahmen des
Beschlussvorschlages sehr ausführlich.
Diese ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Rh Weiss bedankt
sich für den umfangreichen Vortrag.
Er macht noch
einmal deutlich, dass es von Bedeutung ist, in den Bereichen, in denen sich die
Schulen, Sportstätten und das Schwimmbad befinden, einen Vorrang für
Fahrradfahrer/innen zu schaffen. Es ist nicht das Ziel, den kompletten
Autoverkehr dort rauszubekommen. Allerdings muss eine
Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Er sieht in der Umsetzung der
Maßnahme eine Verkehrswende im kleinen Umfang, die deutlich macht, dass solch
ein Wandel auch im ländlichen Raum möglich ist.
Rh Weiss macht an
dieser Stelle deutlich, dass aus dem Impulsbericht eindeutig hervorgeht, dass
ein ruhender Verkehr zu unterbinden ist, da durch notwendiges Ausscheren
Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Ein Be- und Entladen soll möglich
sein.
Für Anwohner/innen,
die keine Möglichkeit haben, auf dem Grundstück zu parken, müssen individuelle
Lösungen kommuniziert werden, so Rh Weiss abschließend.
Rh Jatzkowski merkt
an, dass generell nichts gegen eine Umsetzung einzuwenden ist.
Seiner Meinung nach
bedarf es weiteren Klärungsbedarf über die neuen Begebenheiten.
Rf Jodeit gibt zu
verstehen, dass Fahrradstraßen gerade Kindern eine „falsche Sicherheit“ geben.
In anderen Straßenbereichen gibt es eine solche Einrichtung nicht und die Kinder
müssen auf sehr unsicheren Weg erst einmal dorthin gelangen.
Ein Halteverbot zu
den Zeiten des Schulbeginns und Schulendes würde sie begrüßen.
Stellv. Bgm’in
Laudel-Voigt erklärt, dass viele Anwohner/innen mit der Gesamtsituation in dem
Bereich unzufrieden sind und es erfreulich ist, dass Bürger/innen diese
politische Maßnahme unterstützen. Im Rahmen einer Evaluation besteht die
Möglichkeit festzustellen, welche Verbesserungen notwendig sind.
Natürlich ist sie
auch der Meinung, dass an vielen Stellen noch weiterhin Möglichkeiten
geschaffen werden, die einen sicheren Fahrradverkehr zum Ziel haben.
Es erfolgt ein
weiterer intensiver Meinungsaustausch.
Bgm Mertins
unterbricht die Sitzung kurz, da es noch eine Zwischenfrage einer Einwohnerin
gibt.
Fachbereichsleiter
Hesebeck macht deutlich, dass durch die Fahrbahnmarkierungen eine optische
Veränderung sichtbar wird und die Autofahrer/innen sich darauf einstellen
werden. Ob eine 100%ige Zielführung erreicht wird oder nicht, wird man durch
die Evaluierung nach einem Jahr feststellen, um dann möglicherweise
nachzuarbeiten.
Bgm Mertins merkt
an, dass Einigkeit darüber herrscht, die Einrichtung von Fahrradstraßen zu
befürworten. Allerdings sind nach seiner Auffassung, einige Punkte nicht
gesetzeskonform und er wird sich daher bei der Abstimmung enthalten.
Sollten bestimmte
Maßnahmen seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht umsetzbar sein, wird
hierüber erneut in den politischen Gremien beraten, so Fachbereichsleiter
Hesebeck zum Verständnis.
Nach weiterer
kurzer Diskussion lässt Bgm Mertins über die Beschlussempfehlung abstimmen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) begrüßt die Vorschläge des Beratungsberichts
„Impulsberatung
Fahrrad-Mobilität" zur Einrichtung der Neuen Str. und des Rieselwegs als
Fahrradstraßen.
Konkret werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
1. Neue Straße
1.1. Beschilderung
Fahrradstraße als Tor beidseitig der Fahrbahn mit
Verkehrszeichen „Fahrradstraße" an
der Einmündung von der Lüneburger
Str. sowie aus Richtung „Am
Räsenberg" kommend
1.2.
Markierung VZ „Fahrradstraße" in regelmäßigen Abständen bzw. an jeder
Einmündung sowie weiße
Fahrbahnrandmarkierung
1.3. Rote
Einfärbung der Einmündungsbereiche Rieselweg und Bauernstraße
1.4.
Vorfahrtberechtigung der Neue Straße gegenüber allen einmündenden
Straßen
1.5. Beschränkung
des zugelassene Kfz-Verkehrs auf Anlieger, dazu zählen auch
die angrenzenden Sportanlagen am Hagener
Weg sowie die Freie Schule
(ggfs. durch Zusatzschild kennzeichnen)
1.6. Durchgehende
Unterbindung des ruhenden Verkehrs in der Neuen Straße;
(zeitlich befristetes Parken (Entladezone)
vor Getränkehandel Münchow ist
zu prüfen)
1.7. Vertikale
Hindernissen (z.B. Plateauaufpflasterung oder Berliner Kissen)
jeweils im Bereich vor der Grundschule
und im Bereich zwischen
Einmündung Lüneburger StrlEinmündung
Mühlenweg mittig in der
Fahrbahn
1.8. In der
Einmündung Rieselweg erfolgt der Rückbau der Dreiecksinsel, die
Einmündungsradien werden verkleinert (s.
Bericht Abb. 13) und Grünflächen
angelegt
2. Rieselweg
2.1. Beschilderung
Fahrradstraße als Tor beidseitig der Fahrbahn mit
Verkehrszeichen „Fahrradstraße" an
der Einmündung Dannenberger Straße
2.2.
Markierung VZ „Fahrradstraße" in regelmäßigen Abständen bzw. an jeder
Einmündung sowie weiße
Fahrbahnrandmarkierung
2.3. Zusätzlich zur
begrenzenden Leitlinie soll auch ein Sicherheitstrennstreifen
(nach Möglichkeit 0,75 m, mindestens
0,50 m) im Bereich des
Längsparkstreifens auf der Nordseite des
Rieselwegs markiert werden (siehe
Bericht Abb. 16)
2.4. Entfernung der
Pflanzkübel
2.5. Zur
Unterbindung des Durchgangsverkehrs sind weiteren Maßnahmen wie
die Einrichtung eines modalen Filters
(z.B. in der Einmündung Neue Straße)
möglich
3. Weitere Maßnahmen
3.1. Die Einführung
der Fahrradstraßen wird mit einer entsprechenden
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. der
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche
Kommune) begleitet, um die wesentlichen
Regelungen die mit der
Ausweisung Fahrradstraße einhergehen zu
kommunizieren (z.B. über
Berichterstattung in den Medien, Flyer,
Türanhänger, Banner und oder ein
Fahrradfest)
3.2. Zur
Gewährleistung einer einheitlichen Gestaltung der Fahrradstraßen in der
Neuen Straße, Rieselweg und zukünftig in
der Bauernstraße, erfolgt die
Umsetzung in Abstimmung mit dem
Landkreis
3.3. Die Umsetzung
der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023 idealerweise in den
Sommerferien bis zum Beginn des neuen
Schuljahres
3.4. Die
Wirksamkeit und Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen (z.B.
Ausweichverkehr Mühlenweg) werden
spätestens nach einem Jahr überprüft
und die Ergebnisse werden in einer
öffentlichen Sitzung des Bauausschusses
vorgestellt.