Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG mbH) ist von der Stadt Hitzacker (Elbe) zur Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beauftragt worden.

 

Am 21. November 2022 hat zur Erklärung der Vorbereitenden Untersuchungen und des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes eine Bürgerinformation stattgefunden. In dieser Bürgerinformation wurde auch der Bereich eines möglichen Untersuchungsgebietes den Anwesenden erläutert. Stärken und Schwächen in der Stadt Hitzacker (Elbe) wurden skizziert und anschließend Ideen abgefragt. Die nächsten entscheidenden Schritte für die Städtebaulichen Voruntersuchungen sind insbesondere

 

  • der Beschluss über die Einleitung der Voruntersuchungen durch den Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
  • Bestandserhebungen
  • Stärken/Schwächen-Analysen
  • eine zweite öffentliche Beteiligung in einer „Zukunftswerkstatt“
  • die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • vertiefende Gespräche
  • der Beschluss über den Abschluss der Voruntersuchungen
  • der Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm.

 

Zunächst sind einige Formalien erforderlich. Das Gebiet „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ wurde als Städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Zur Vorbereitung einer Stadtsanierung ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit beschließt.

 

Im Untersuchungsgebiet sollen folgende Rahmenbedingungen bei der Untersuchung stets berücksichtigt werden:

 

-       Im ehemaligen Sanierungsgebiet „Stadtinsel“ (Durchführungszeitraum 1975 bis 1996; Aufhebung der Sanierungssatzung am 13.05.2004) wurde der Fokus auf Maßnahmen im öffentlichen Raum zur Ertüchtigung der verkehrlichen Infrastruktur gelegt.

Modernisierungsmaßnahmen in Wohngebäuden wurden nur teilweise durchgeführt, was dort heute zu ungenügenden Lebens- und Wohnsituationen und Leerstand führt.

-       Funktionsverluste durch Zunahme an Leerständen im Einzelhandel in der Drawehnertorstraße sind erkennbar.

-       Teile des nicht-periodischen Bedarfs kann die Bevölkerung nicht mehr vor Ort decken, was vor allem mit Blick auf den demographischen Wandel ein Problem darstellt.

-       Durch die zunehmenden Leerstände wird der Eingangsbereich in die historische Altstadt negativ beeinflusst.

-       Erhalt und Ertüchtigung der Lanke-Siedlung als denkmalgeschütztes Ensemble sind erforderlich.

-       Der Verkehrsknotenpunkt Drawehnertorstraße/Lüneburger Straße ist zu überarbeiten.

-       Teile der umliegenden Gebäude weisen einen Sanierungsbedarf auf. Die Eingangsbereiche zur Stadt werden städtebaulich tangiert.

-       Ungenügende Spiel- und Freizeiteinrichtungen sind erkennbar.

-       Untergenutzte Freiflächen, die aufgrund ihrer Lage aufgewertet werden sollten, stechen hervor.

 

Mögliche städtebauliche Ziele werden wie folgt skizziert:

-       Förderung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen zur Herstellung von zeitgemäßem Wohnraum in Altbauten

-       Förderung von Maßnahmen, die dem Funktionsverlust des Einzelhandels entlang der Drawehnertorstraße entgegenwirken

-       Förderung der touristischen Infrastruktur

-       Ertüchtigung und Ausbau von öffentlichen Verkehrswegen

-       Ertüchtigung und Erweiterung der Freizeitinfrastruktur

-       Ökologische Aufwertung und Erweiterung

 

Aus diesen Erkenntnissen heraus ergibt sich die folgende, bereits in den Städtischen Gremien bekanntgegebene, Gebietsabgrenzung:

-       Norden: Gebiet zur Ertüchtigung des Hiddostegs und Erschließung der Stadtinsel und Stadtmuseum im Alten Zollhaus als Modernisierungsobjekt.

-       Osten: Verzicht auf das Grundstück des Deichverbandes und des Neubaugebäudes, Erweiterung um die Freifläche Lanke zur Ertüchtigung und Erweiterung der Freizeitinfrastruktur.

-       Südlich: Herausnahme der Kleingärten, des SB-Marktes, da keine städtebaulichen Missstände und Ziele. Reduzierung des Gebiets auf angrenzende Grundstücke zum Verkehrsknotenpunkt (Drawehnertorstraße/Lüneburger Straße/Elbuferstraße)

-       Westen: Reduzierung und Konzentration auf Drawehnertorstraße und Parkplatz Am Weinberg mit den unmittelbaren Anliegern.

 

Ein Lageplan (Maßstab 1:1.000), in dem das von den Vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. 

 

Die Verwaltung wird ermächtigt zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen, mit der NLG mbH alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und anderer Nutzungsberechtigten im Untersuchungsbereich zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Diese Vorgehensweise ergibt sich aus § 141 Absatz 3 Satz 2 BauGB. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Die Verwaltung bittet die Städtischen Gremien um die entsprechende Beschlussfassung.

 

Marketingleitung Fallapp erläutert den Sachverhalt und weist auf die ausführlichen Diskussionen im Fachausschuss StTJH am 14.12.2022 und im Verwaltungsausschuss am 13.02.2023 und die dazugehörigen Niederschriften hin.

Sie berichtet von der ersten gut besuchten Bürgerinformationsveranstaltung und der am 06.03.2023 zweiten stattfindenden Sitzung. Die Grundstückseigentümer/innen sind per Brief über die Einleitung der Voruntersuchung und einer daraus möglicherweise entstehenden Stadtsanierung informiert worden. Diese Voruntersuchung ist Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm. Es sollen die Vorstellungen der Bürger/innen angebracht werden und gemeinsam Möglichkeiten erarbeitet werden. In den folgenden Sitzungen des Fachausschusses erfolgt dann eine Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Missständen in der Stadt und den Ergebnissen, die durch Sanierungsmaßnahmen vollzogen werden könnten.

Marketingleitung Fallapp verliest den im Fachausschuss und im VAH einstimmig empfohlenen Beschluss.

 

Rh Schneeberg berichtet von einem Fragebogen, der an die Grundstückseigentümer/innen versandt wurde. Dieser hätte, seiner Meinung nach, vorher möglichst abgestimmt werden sollen.

Auf seine Frage, nach dem Verfasser/in dieses Formblattes, erklärt Marketingleitung Fallapp, dass dieses im Hinblick auf die erste Bürgerinformation von dem durchführenden Unternehmen entworfen wurde. Hier sind die Fragen und Wünsche der Bürger/innen aufgezeichnet, die in der Veranstaltung aufgezeichnet und dementsprechend verfolgt werden müssen. Er enthält keine bindenden Maßnahmen. In der zweiten Bürgerinformation wird die Angelegenheit zunächst weiter vorangetrieben, um anschließend in der Verwaltung und den politischen Gremien genau zu überlegen, was finanziell machbar ist. Der in der Voruntersuchung enthaltene Maßnahmen- und Finanzierungsplan muss realistisch bleiben, so Marketingleitung Fallapp abschließend.

 

Nach weiterem Meinungsaustausch macht stellv. Bgm Wiehler deutlich, dass der Fokus auf den Flächen liegt, die weder Innenstadt noch Außenbereich sind. Hier ist es wichtig, eine Struktur zu erschaffen, um den dortigen Leerständen abzuhelfen. Natürlich umfasst der Bereich auch einen großen Teil der Stadtinsel, da auch dort einige Projekte anstehen sowie Gebäude und Straßenstrukturen auch einer Verbesserung bedürfen, erklärt sie weiter.

 

Bgm Mertins lässt über den Beschluss abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit.