Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die Friedhofskapelle und hier insbesondere das Flachdach sind umfangreich sanierungsbedürftig. Die weitere Vorgehensweise ist nach der erfolgten Ortsbesichtigung festzulegen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach der Beratung im Betriebsausschuss.

 

Vor der Ausschusssitzung hat durch die Ausschussmitglieder eine Besichtigung der Friedhofskapelle Thunpadel stattgefunden.

BL Klafak erläutert den Sachverhalt. Die Kapelle in Thunpadel wurde im Jahre 1971 errichtet. Die Kapelle hat ein Betonflachdach. Es ist keine bzw. eine nicht ausreichende Belüftung vorhanden. Durch Undichtigkeiten im Dachbereich ist es bereits teilweise zu Schimmelbildung gekommen. Unter diesen Umständen kann die Kapelle bis auf weiteres nicht mehr für Trauerfeiern genutzt werden.

Im letzten Jahr hat in der Kapelle keine Trauerfeier stattgefunden. Im Jahr 2021 war es eine und in den Jahren 2019 und 2018 gab es ebenfalls keine Trauerfeiern. Jeweils 2 Trauerfeiern gab es in den Jahren 2017 und 2016.

 

In der anschließenden Diskussion über anfallende Kosten für die Sanierung, das Ermitteln belastbarer Zahlen und über den Abriss der Kapelle fasst der Betriebsausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

In der Friedhofskapelle Thunpadel dürfen bis auf weiteres keine Trauerfeiern mehr durchgeführt werden. Für evtl. Trauerfeiern sind die Kapellen in Lenzen oder Lüggau zu nutzen. Von der Verwaltung sollte es eine Kostenschätzung geben. Die Gemeinde Karwitz und der Bürgermeister sind zu informieren. Der Gemeinde ist die Übernahme der Kapelle anzubieten.