Sitzung: 28.02.2023 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/0053/2023
Sachverhalt:
Frau Scharf
erläutert, dass um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe)
sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, die
Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich ist.
Dies kann nur durch
einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden.
Ein Anbau an
bestehende Einrichtungen ist hier nicht möglich.
Zwischen dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue sowie der Stadt
Hitzacker (Elbe) laufen Gespräche bezüglich der Umsetzung eines Neubaus.
Es stehen 2
Grundstücke in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum
der Stadt, ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden.
Die Gespräche mit
dem Grundstückseigentümer sind für Mitte Februar angesetzt, ein Sachstand
hierzu ist in der heutigen Sitzung leider noch nicht möglich, da die laufenden
Gespräche noch kein Ergebnis erbracht haben.
Für das Grundstück
am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich, zudem ist der vorhandene
Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen gefunden werden.
Die Konditionen zur
Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes sind in weiteren Gesprächen
auszuhandeln, so Frau Scharf.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel eine kommunale Zweckvereinbarung mit der
Standortkommune Stadt Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue
abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend
kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der
Kindertagesstätte.
Dies ist sowohl aus
finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen
(Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches
gilt auch für Samtgemeinde.
Der Landkreis klärt
derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen.
Sollte dies nicht
der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite Ausschreibung des Baus
und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.
In welchem
Zeitrahmen sich die europaweite Ausschreibung der Aufgabe auf den Neubau
auswirkt kann Frau Scharf nicht beurteilen.
Die Bedarfsplanung
geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2
Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde.
Ein Neubau ist auch
aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.
Die
Mit-Finanzierung der Baumaßnahme gemäß Jugendhilfevereinbarung ist
grundsätzlich unstrittig, gleiches gilt für die Mitfinanzierung des
Betriebskostendefizites. Beides ist zusätzlich im Samtgemeindehaushalt
einzustellen, sobald die Planung konkrete Zahlen aufzeigen kann.
Der Landkreis trägt
hier 75% der Kosten und die Samtgemeinde 25 %.
Wichtig ist ihr
noch zu erwähnen, dass die Samtgemeinde derzeit die Priorität auf ihre Aufgaben
als Schulträgerin legen muss, im Zuge der Ganztagsschule kommen hier noch
einige Herausforderungen auf uns alle zu, weiter fließen die Ressourcen ins
Brandschutzwesen, um die erforderlichen Standards anzupassen und umzusetzen.
Ihr ist natürlich
bewusst, dass auch der Landkreis -vor allem personell- an ihren Grenzen ist,
dennoch kann weder die Stadt Hitzacker (Elbe), noch die Samtgemeinde Elbtalaue
hier einspringen, deshalb bittet Frau Scharf darum, dass der Zweckvereinbarung nicht
zugestimmt wird.
Gerne würde sie
eine andere Aussage tätigen, dass die Samtgemeinde als Bauherrin fungiert, aber
es ist in der Realität derzeit nicht möglich.
Rf Klose bittet
darum, dass dem Landkreis mitgeteilt wird, dass die Gremien der Stadt Hitzacker
(Elbe) das Grundstück am Ahornweg favorisieren, es befindet sich bereits im
Eigentum, die Schulen (Grundschule, BVS und Freie Schule) befinden sich im
direkten Umfeld.
Eine Umsetzung
sollte möglichst zeitnah geschehen, wir können diese Maßnahme nicht noch länger
aufschieben, so Rf Klose.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Zuge der Sitzung des
Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) am 13.02.2023 wurde unter dem
Tagesordnungspunkt „Anträge und Anfragen“ nach dem Sachstand der Angelegenheit
eines Kindertagesstätten-Neubaus gefragt, es wurde darum gebeten, dass das
Grundstück „Ahornweg“ als Alternative auf die möglichen Rahmenbedingungen für
die Maßnahme überprüft werden sollte, damit es bei Eignung ggfs. als Standort
genutzt werden kann.
Ein offizielles Votum oder gar ein Beschluss
des Verwaltungsausschusses liegt hierzu jedoch nicht vor.
Rf Römer stellt
fest, dass der Landkreis um diese Zweckvereinbarung bittet um seine eigenen
Engpässe zu umgehen. Sie möchte wissen, ob bei einer Ablehnung dennoch mit
einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen ist.
Herr Beitz weist
darauf hin, dass man hier auch die Pflichtaufgaben betrachten muss. Die
Zuständigkeit für diese Maßnahme liegt ganz klar beim Landkreis.
Das
Gebäudemanagement muss hier gemeinsam mit der Jugendhilfe tätig werden –
schnellstmöglich.
Rh Herzog teilt
mit, dass ihn noch die genauen Ausschreibungsvarianten interessiert hätten, die
durch die verschiedenen Träger und die verschieden Träger bestehen.
Er versteht die
Begründung der finanziellen Gründe zur Ablehnung der Zweckvereinbarung nicht,
da die Verteilung dennoch bei 75/25 Prozent bestehen bleibt.
Für ihn ist es
wichtig, dass dem Landkreis der Wunsch der Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe)
mitgeteilt wird, wenn der Ahornweg hier favorisiert wird, dann ist dies auch
die Richtung des Vorhabens.
AV J. Peters stellt
den Antrag, dass der Beschlussvorschlag um den Satz „Auf Bitten des Rates der
Stadt Hitzacker (Elbe) soll dem Grundstück im Ahornweg der Vorzug gegeben
werden.“ erweitert wird.
Der Ausschuss gibt
mit dieser Erweiterung folgende
Beschlussvorschlag:
Eine kommunale
Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wird
nicht geschlossen, da die Samtgemeinde Elbtalaue nicht als Bauträgerin
für den Neubau der erforderlichen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.
Auf Bitten des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) soll dem Grundstück im Ahornweg der Vorzug
gegeben werden.