Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Frau Scharf erläutert, dass um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, die Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich ist.

Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden.

Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist hier nicht möglich.

 

Zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue sowie der Stadt Hitzacker (Elbe) laufen Gespräche bezüglich der Umsetzung eines Neubaus.

Es stehen 2 Grundstücke in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum der Stadt, ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden.

Die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer sind für Mitte Februar angesetzt, ein Sachstand hierzu ist in der heutigen Sitzung leider noch nicht möglich, da die laufenden Gespräche noch kein Ergebnis erbracht haben.

Für das Grundstück am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich, zudem ist der vorhandene Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen gefunden werden.

 

Die Konditionen zur Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes sind in weiteren Gesprächen auszuhandeln, so Frau Scharf.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel eine kommunale Zweckvereinbarung mit der Standortkommune Stadt Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der Kindertagesstätte.

Dies ist sowohl aus finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen (Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches gilt auch für Samtgemeinde.

 

Der Landkreis klärt derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen.

Sollte dies nicht der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite Ausschreibung des Baus und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.

In welchem Zeitrahmen sich die europaweite Ausschreibung der Aufgabe auf den Neubau auswirkt kann Frau Scharf nicht beurteilen.

 

Die Bedarfsplanung geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2 Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde.

Ein Neubau ist auch aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.

 

Die Mit-Finanzierung der Baumaßnahme gemäß Jugendhilfevereinbarung ist grundsätzlich unstrittig, gleiches gilt für die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites. Beides ist zusätzlich im Samtgemeindehaushalt einzustellen, sobald die Planung konkrete Zahlen aufzeigen kann.

Der Landkreis trägt hier 75% der Kosten und die Samtgemeinde 25 %.

 

Wichtig ist ihr noch zu erwähnen, dass die Samtgemeinde derzeit die Priorität auf ihre Aufgaben als Schulträgerin legen muss, im Zuge der Ganztagsschule kommen hier noch einige Herausforderungen auf uns alle zu, weiter fließen die Ressourcen ins Brandschutzwesen, um die erforderlichen Standards anzupassen und umzusetzen.

Ihr ist natürlich bewusst, dass auch der Landkreis -vor allem personell- an ihren Grenzen ist, dennoch kann weder die Stadt Hitzacker (Elbe), noch die Samtgemeinde Elbtalaue hier einspringen, deshalb bittet Frau Scharf darum, dass der Zweckvereinbarung nicht zugestimmt wird.

Gerne würde sie eine andere Aussage tätigen, dass die Samtgemeinde als Bauherrin fungiert, aber es ist in der Realität derzeit nicht möglich.

 

Rf Klose bittet darum, dass dem Landkreis mitgeteilt wird, dass die Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) das Grundstück am Ahornweg favorisieren, es befindet sich bereits im Eigentum, die Schulen (Grundschule, BVS und Freie Schule) befinden sich im direkten Umfeld.

Eine Umsetzung sollte möglichst zeitnah geschehen, wir können diese Maßnahme nicht noch länger aufschieben, so Rf Klose.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Zuge der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) am 13.02.2023 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge und Anfragen“ nach dem Sachstand der Angelegenheit eines Kindertagesstätten-Neubaus gefragt, es wurde darum gebeten, dass das Grundstück „Ahornweg“ als Alternative auf die möglichen Rahmenbedingungen für die Maßnahme überprüft werden sollte, damit es bei Eignung ggfs. als Standort genutzt werden kann.

Ein offizielles Votum oder gar ein Beschluss des Verwaltungsausschusses liegt hierzu jedoch nicht vor.

 

Rf Römer stellt fest, dass der Landkreis um diese Zweckvereinbarung bittet um seine eigenen Engpässe zu umgehen. Sie möchte wissen, ob bei einer Ablehnung dennoch mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen ist.

 

Herr Beitz weist darauf hin, dass man hier auch die Pflichtaufgaben betrachten muss. Die Zuständigkeit für diese Maßnahme liegt ganz klar beim Landkreis.

Das Gebäudemanagement muss hier gemeinsam mit der Jugendhilfe tätig werden – schnellstmöglich.

 

Rh Herzog teilt mit, dass ihn noch die genauen Ausschreibungsvarianten interessiert hätten, die durch die verschiedenen Träger und die verschieden Träger bestehen.

Er versteht die Begründung der finanziellen Gründe zur Ablehnung der Zweckvereinbarung nicht, da die Verteilung dennoch bei 75/25 Prozent bestehen bleibt.

 

Für ihn ist es wichtig, dass dem Landkreis der Wunsch der Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) mitgeteilt wird, wenn der Ahornweg hier favorisiert wird, dann ist dies auch die Richtung des Vorhabens.

 

AV J. Peters stellt den Antrag, dass der Beschlussvorschlag um den Satz „Auf Bitten des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) soll dem Grundstück im Ahornweg der Vorzug gegeben werden.“ erweitert wird.

 

Der Ausschuss gibt mit dieser Erweiterung folgende

 


Beschlussvorschlag:

Eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nicht geschlossen, da die Samtgemeinde Elbtalaue nicht als Bauträgerin für den Neubau der erforderlichen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.

 

Auf Bitten des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) soll dem Grundstück im Ahornweg der Vorzug gegeben werden.