Bgm’in Gröning gibt bekannt, dass zurzeit noch die Pauschalen und Nutzungsbedingungen bzw, Hausordnung für die Kultur- und Begegnungsstätte erarbeitet werden.

Sie informiert, dass ein gewerblicher Betrieb nicht möglich ist. Die Nutzung darf nur durch Einwohner bzw. Vereine der Gemeinde Jameln erfolgen.