Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Im Rahmen der Ratssitzung am 05.12.2022 hat bereits eine Vorberatung über den Haushaltsplan 2023 stattgefunden.

 

Darin gemachten Änderungsabreden wurden, soweit möglich, in den Haushaltsplan eingearbeitet.

 

Einzelheiten werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen.

 

Bgm Ringel erinnert hierzu an die Haushaltsvorberatung vom 05.12.2022.

Er teilt mit, dass die dort gewünschten Änderungen eingearbeitet wurden.

 

Herr Klan, Kämmerer, bestätigt dieses.

Er erörtert weiter, dass sich das ordentliche Jahresergebnis von -23.900 Euro auf -40.600 Euro verschlechtert hat. Dies ist in den, vorab angekündigten, Änderungen im Produkt Steuern und allgemeine Zuwendungen begründet. Ebenso wurden die Auflösungserträgen aus Sonderposten und Abschreibungen für durchgeführte Investitionsmaßnahmen in 2022 berücksichtigt.

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist es zu einer Erhöhung von 20.000 Euro gekommen, begründet mit den seinerzeit gestellten Anträgen der stellv. Bgm Burmester und Fahren. Die übrig gebliebenen 15.000 Euro, die für die Beseitigung von Wurzelaufbrüchen beschlossen wurden, hat Herr Klan per Rückstellung in den Haushalt 2022 eingearbeitet, da dort im Bereich 3 noch Mittel übrig waren. So können die Aufgaben durchgeführt, belasten aber nicht den aktuellen Haushalt.

 

Im Anschluss erläutert Herr Klan den Haushaltsplan. Der Haushaltsaugleich ist durch die gebildeten Rücklagen gewährleistet. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden nicht festgesetzt.

 

Herr Klan gibt einen Überschuss von 95.000 Euro an, wie auf Seite 7 der Anlage 1 im vorläufigen Ergebniss dargestellt.

 

Auf Seite 8 der Anlage 1 sind die gebildeten Haushaltsreste, auf Wunsch des Rates, aus 2022 dargestellt.

 

Die Summe für den Spielplatz wurde übertragen, da diese noch gebraucht wird.

 

Er erklärt die Möglichkeit nicht verbrauchte Mittel des einen Produktes auf ein anderes zu übertragen.

 

Er weist auf die 12.000 Euro Einzahlung Finanzierungstätigkeit hin, dort ist noch ein Kredit umzuschulden. Zu entsprechender Zeit, wird es dazu eine Vorlage geben.

Stellv. Bgm Burmester fragt, ob dieser Kredit gleich abgelöst werden könnte.

Herr Klan wird dies prüfen.

 

Rh Beckmann hinterfragt die fünfstellige Kommazahl der Schulden (Seite 13 Anlage 1).

Die Ausgabe in 1000er ist gesetzlich vorgegeben, so Herr Klan.

 

Weiter erkundigt sich Rh Beckmann, wofür die investiven Haushaltsreste in Höhe von 204.285,85 Euro auf der Seite 15 genutzt werden.

Herr Klan gibt an, diese Reste aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 für Investitionsmittel übertragen zu haben.

 

Rh Beckmann beantragt für die geplanten Blühstreifen noch 10.000 Euro nachträglich in den Haushalt einzuplanen.

Herr Klan informiert, dass im Fachbereich 3, 184.000 Euro zur Verfügung stehen. Von dieser Summe kann auch Geld für die Blühstreifen fließen. Nachträglich 10.000 Euro einzuplanen bedeutet, eine komplett neue Aufstellung. Der hier vorgestellte Haushalt kann somit nicht verabschiedet werden.

Rh Beckmann zieht seinen Antrag zurück.

Herr Klan schlägt stattdessen vor, dies für den nächsten Haushalt vorzumerken und bei Bedarf einzuplanen.

 

Rh Hahlbohm fragt, ob von den 184.000 Euro auch zwei neue Straßenlaternen angeschafft werden können.

Bgm Ringel entgegnet, dass es sich dabei um eine Neuinvestierung handeln würde, die vorab beantragt hätte werden müssen.

 

Rh Struck empfindet den Haushalt als kompliziert und bittet darum den nächsten in exakt der gleichen Struktur abzuhandeln.

 

Weiter möchte Rh Struck aufgrund der guten Finanzlage die Hebesätze senken. Die Jetzigen gehören zu den höchsten in Niedersachsen.

Bgm Ringel hält den Verwaltungsaufwand dafür zu groß. Bundesweit gelten seit 2022 verschiedene Grundsteuergesetze, die ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Vorab noch einmal alles umzustellen hält er nicht für sinnvoll.

 

Anmerkung der Verwaltung: Im Folgenden wird auf die von Rh Beckmann und Rh Struck gestellten Fragen im Zuge der Haushaltsbesprechung gestellten Fragen eingegangen.

 

Rh Beckmann:

-          Veranschlagung von Planungskosten: Investition?
Der Begriff „Investition“ wird in § 60 Nr. 22 definiert. Nach besagter Norm sind Investitionen die Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter des immateriellen Vermögens und des Sach- und Finanzvermögens, wobei geringwertige Vermögensgegenstände unberücksichtigt bleiben.
Kommunale Vermögensgegenstände verkörpern selbstständig nutzbare, be- und verwertbare materielle und immaterielle Güter, die im wirtschaftlichen Eigentum der Kommune stehen und ihr Nutzen stiften.


Das Ergebnis eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Satzung.  Unter einer Satzung versteht man gemeinhin Rechtsvorschriften, die von einer dem Staat eingeordneten juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörenden und unterworfenen Personen erlassen werden. Bebauungspläne als Teil der Bauleitplanung regeln die Nutzung der Fläche eines Gebietes im Rahmen der Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und unter Berücksichtigung eines Raumordnungsprogrammes (ROP).

Ein Bebauungsplan ist nicht selbstständig nutzbar, er ermöglicht nur bestimmte Grundstücksnutzungen. Ein Bebauungsplan ist nicht verwertbar; er kann nicht verkauft oder verschenkt werden. Er steht als öffentlich-rechtliche Vorschrift auch nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Gemeinde.
Mithin ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes -wie jedes andere Verfahren- zum Erlass einer Satzung oder einer anderen Rechtsvorschrift Teil der laufenden Verwaltungstätigkeit.

Damit ist die vorgenommene Veranschlagung im Aufwandsbereich korrekt.

 

-          Was beinhaltet/ist die Reinvestitionsquote?

Die in den Daten der Haushaltwirtschaft ausgewiesene Reinvestitionsquote gibt an, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen.
Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten, wird z. T. eine Quote von 100 % für erstrebenswert gehalten. Dies ist hier gegeben.
(Sie ermittelt sich wie folgt: Bruttoinvestitionen x 100 / Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen).

 

 

Rh Stuck:

-          Was beinhaltet/ist die Eigenkapitalquote?

Die Eigenkapitalquote gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals(Nettoposition) am Gesamtkapital ist.

Sie berechnet sich wie folgt: Eigenkapital(Nettoposition)/ Gesamtkapital x 100.

 

 

Nach diesen Erläuterungen lässt Bgm Ringel über die Haushaltssatzung 2023 abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die in der Anlage zur Vorlage beiliegende Haushaltssatzung 2023 sowie das Investitionsprogramm 2022-2026.