Sitzung: 06.02.2023 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0528/2022
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Ratssitzung am 05.12.2022 hat bereits eine Vorberatung über den Haushaltsplan
2023 stattgefunden.
Darin gemachten
Änderungsabreden wurden, soweit möglich, in den Haushaltsplan eingearbeitet.
Einzelheiten werden
im Rahmen der Sitzung vorgetragen.
Bgm Ringel erinnert
hierzu an die Haushaltsvorberatung vom 05.12.2022.
Er teilt mit, dass
die dort gewünschten Änderungen eingearbeitet wurden.
Herr Klan,
Kämmerer, bestätigt dieses.
Er erörtert weiter,
dass sich das ordentliche Jahresergebnis von -23.900 Euro auf -40.600 Euro
verschlechtert hat. Dies ist in den, vorab angekündigten, Änderungen im Produkt
Steuern und allgemeine Zuwendungen begründet. Ebenso wurden die
Auflösungserträgen aus Sonderposten und Abschreibungen für durchgeführte
Investitionsmaßnahmen in 2022 berücksichtigt.
Bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist es zu einer Erhöhung von 20.000
Euro gekommen, begründet mit den seinerzeit gestellten Anträgen der stellv. Bgm
Burmester und Fahren. Die übrig gebliebenen 15.000 Euro, die für die
Beseitigung von Wurzelaufbrüchen beschlossen wurden, hat Herr Klan per
Rückstellung in den Haushalt 2022 eingearbeitet, da dort im Bereich 3 noch
Mittel übrig waren. So können die Aufgaben durchgeführt, belasten aber nicht den
aktuellen Haushalt.
Im Anschluss
erläutert Herr Klan den Haushaltsplan. Der Haushaltsaugleich ist durch die
gebildeten Rücklagen gewährleistet. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
werden nicht festgesetzt.
Herr Klan gibt
einen Überschuss von 95.000 Euro an, wie auf Seite 7 der Anlage 1 im
vorläufigen Ergebniss dargestellt.
Auf Seite 8 der
Anlage 1 sind die gebildeten Haushaltsreste, auf Wunsch des Rates, aus 2022
dargestellt.
Die Summe für den
Spielplatz wurde übertragen, da diese noch gebraucht wird.
Er erklärt die
Möglichkeit nicht verbrauchte Mittel des einen Produktes auf ein anderes zu
übertragen.
Er weist auf die 12.000 Euro Einzahlung
Finanzierungstätigkeit hin, dort ist noch ein Kredit umzuschulden. Zu
entsprechender Zeit, wird es dazu eine Vorlage geben.
Stellv. Bgm Burmester fragt, ob dieser
Kredit gleich abgelöst werden könnte.
Herr Klan wird dies prüfen.
Rh Beckmann
hinterfragt die fünfstellige Kommazahl der Schulden (Seite 13 Anlage 1).
Die Ausgabe in
1000er ist gesetzlich vorgegeben, so Herr Klan.
Weiter erkundigt
sich Rh Beckmann, wofür die investiven Haushaltsreste in Höhe von 204.285,85
Euro auf der Seite 15 genutzt werden.
Herr Klan gibt an,
diese Reste aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 für Investitionsmittel übertragen
zu haben.
Rh Beckmann
beantragt für die geplanten Blühstreifen noch 10.000 Euro nachträglich in den
Haushalt einzuplanen.
Herr Klan
informiert, dass im Fachbereich 3, 184.000 Euro zur Verfügung stehen. Von
dieser Summe kann auch Geld für die Blühstreifen fließen. Nachträglich 10.000
Euro einzuplanen bedeutet, eine komplett neue Aufstellung. Der hier
vorgestellte Haushalt kann somit nicht verabschiedet werden.
Rh Beckmann zieht
seinen Antrag zurück.
Herr Klan schlägt
stattdessen vor, dies für den nächsten Haushalt vorzumerken und bei Bedarf
einzuplanen.
Rh Hahlbohm fragt,
ob von den 184.000 Euro auch zwei neue Straßenlaternen angeschafft werden
können.
Bgm Ringel
entgegnet, dass es sich dabei um eine Neuinvestierung handeln würde, die vorab
beantragt hätte werden müssen.
Rh Struck empfindet
den Haushalt als kompliziert und bittet darum den nächsten in exakt der
gleichen Struktur abzuhandeln.
Weiter möchte Rh
Struck aufgrund der guten Finanzlage die Hebesätze senken. Die Jetzigen gehören
zu den höchsten in Niedersachsen.
Bgm Ringel hält den
Verwaltungsaufwand dafür zu groß. Bundesweit gelten seit 2022 verschiedene
Grundsteuergesetze, die ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen
werden. Vorab noch einmal alles umzustellen hält er nicht für sinnvoll.
Anmerkung der Verwaltung: Im Folgenden wird
auf die von Rh Beckmann und Rh Struck gestellten Fragen im Zuge der
Haushaltsbesprechung gestellten Fragen eingegangen.
Rh Beckmann:
-
Veranschlagung von
Planungskosten: Investition?
Der Begriff „Investition“ wird in § 60 Nr. 22 definiert. Nach besagter Norm
sind Investitionen die Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des
Bestandes längerfristig dienender Güter des immateriellen Vermögens und des
Sach- und Finanzvermögens, wobei geringwertige Vermögensgegenstände
unberücksichtigt bleiben.
Kommunale Vermögensgegenstände verkörpern selbstständig nutzbare, be- und
verwertbare materielle und immaterielle Güter, die im wirtschaftlichen Eigentum
der Kommune stehen und ihr Nutzen stiften.
Das Ergebnis eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Satzung. Unter einer
Satzung versteht man gemeinhin Rechtsvorschriften, die von einer dem Staat
eingeordneten juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr
gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörenden und
unterworfenen Personen erlassen werden. Bebauungspläne als Teil der
Bauleitplanung regeln die Nutzung der Fläche eines Gebietes im Rahmen der
Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und unter Berücksichtigung eines Raumordnungsprogrammes
(ROP).
Ein
Bebauungsplan ist nicht selbstständig nutzbar, er ermöglicht nur bestimmte
Grundstücksnutzungen. Ein Bebauungsplan ist nicht verwertbar; er kann nicht
verkauft oder verschenkt werden. Er steht als öffentlich-rechtliche Vorschrift
auch nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Gemeinde.
Mithin ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes -wie jedes
andere Verfahren- zum Erlass einer Satzung oder einer anderen Rechtsvorschrift
Teil der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Damit ist die
vorgenommene Veranschlagung im Aufwandsbereich korrekt.
-
Was beinhaltet/ist die
Reinvestitionsquote?
Die in den
Daten der Haushaltwirtschaft ausgewiesene Reinvestitionsquote gibt an, ob die
Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des
Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen.
Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten,
wird z. T. eine Quote von 100 % für erstrebenswert gehalten. Dies ist hier
gegeben.
(Sie ermittelt sich wie folgt: Bruttoinvestitionen x 100 / Abschreibungen auf
Sachvermögen und immaterielles Vermögen).
Rh Stuck:
-
Was beinhaltet/ist die
Eigenkapitalquote?
Die
Eigenkapitalquote gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil des
Eigenkapitals(Nettoposition) am Gesamtkapital ist.
Sie berechnet
sich wie folgt: Eigenkapital(Nettoposition)/ Gesamtkapital x 100.
Nach diesen
Erläuterungen lässt Bgm Ringel über die Haushaltssatzung 2023 abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die in der Anlage zur Vorlage beiliegende Haushaltssatzung 2023 sowie das
Investitionsprogramm 2022-2026.