Beschluss: Vertagung

 

Bgm K. Schulz erläutert, dass in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden sind, deren Aktivierung zum Teil zusätzlich noch sehr schwierig ist. Es bedarf einer Meinungsbildung im Rat über die Notwendigkeit der Ausweisung neuer Bauflächen in der Gemeinde Zernien.

Es wird ein Lageplan über mögliche Baugebiete in Zernien verteilt. Hierin sind 4 Varianten aufgezeichnet, deren Realisierung zumindest städtebaulich verträglich erscheint. Dies zumindest vor einer konkreten Prüfung weiterer möglicher Restriktionen.

Herr Hesebeck weist auf die Problemlage in Zernien hin und erläutert die einzelnen Varianten.

Er erläutert, dass unter dem Aspekt der Ressourcenschonung gemäß Raumordnung des Landes die Innenentwicklung von Wohnbauflächen einer Außenentwicklung vorzuziehen ist. Weiterhin ist der Flächenverbrauch bis 2030 auf 4 ha/Tag in ganz Niedersachsen zu minimieren.

Der Landkreis hat in Abstimmung mit den Samtgemeinden ein Wohnraumentwicklungskonzept (WREK) erarbeitet, in dem Potenziale und Notwendigkeiten zur Wohnbau-Landentwicklung dargestellt werden. Für die Gemeinde Zernien wurde hier ein Bedarf für die Weiterentwicklung von 1,2 ha für den nächsten Fünfjahreszeitraum errechnet. Das sind etwa 20 Bauplätze.

Zu den Varianten 1 – 3, die an den Ortsrändern liegen, ist zu berichten, dass diese sich im Landschaftsschutzgebiet befinden. Eine Ausgliederung müsste hier seitens der Gemeinde beantragt werden.

Bei der Variante 4 handelt es sich um das Gewerbegebiet. Hier bieten sich noch gute Möglichkeiten für eine gewerbliche Planung, jedoch ist auch eine Umwandlung möglich, was bei einem Teil der Fläche auch gerade vollzogen wird (Pflegehof für Demenzkranke).

Weiterhin verweist er auf das Baulückenkataster, dass noch berücksichtigt werden kann.

 

Bgm K. Schulz merkt zur Innenentwicklung an, dass dies in Zernien nicht durchführbar ist. Ebenfalls kann auch das Baulückenkataster nicht berücksichtigt werden, da die Gemeinde an diese Bauplätze nicht herankommt.

Stellv. Bgm Beutler spricht sich dafür aus, weitere Bauplätze zu schaffen.

Rh Meine stellt mit Verwunderung fest, dass es nur um Zernien geht. Es gibt aber noch eine Reihe von Ortsteilen, in denen evtl. auch Baugebiete geschaffen werden könnten.

Bgm Schulz berichtet, dass er in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Kaufinteressenten geführt hat, von denen keiner in den Ortsteilen ein Grundstück erwerben wollte.

Herr Hesebeck nimmt daraufhin Stellung zu Baugebieten in Ortsteilen und verweist auf das zentralörtliche System der Raumordnung in Niedersachsen, das eine „großzügige“ Wohnbaulandentwicklung an den Hauptorten einer Gemeinde vorsieht. Dies heißt aber nicht, dass in Ortsteilen nicht auch einzelne Neubauflächen im Rahmen der Eigenentwicklung geschaffen werden können. Der Ort Zernien hat gem. dem WREK nach den Städten Dannenberg und Hitzacker in der Samtgemeinde Elbtalaue das größte Entwicklungspotential im Hinblick auf erforderliche Wohnbauflächen.

Stellv. Bgm Beutler spricht sich für die Variante 4 aus.

Bgm Schulz erläutert, dass zurzeit die Nachfrage nach Baugrundstücken sehr gering ist.

Rh Zachow bemerkt, dass zunächst die weitere Planung des Pfleghofes abgewartet werden sollte.

Auf Nachfrage erläutert Herr Hesebeck, dass die Planung eines Baugebietes mit Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet etwa 2 Jahre dauern wird. Die Umwandlung von Gewerbegebiet in Baugebiet etwa 1 Jahr.

Herr Siems-Wedhorn bittet, die Finanzierung dieser Maßnahme im Auge zu behalten, da viel zu berücksichtigen ist.

 

Nach reger Aussprache wird der Tagesordnungspunkt vertagt.