Bgm K. Schulz
erläutert, dass in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden
sind, deren Aktivierung zum Teil zusätzlich noch sehr schwierig ist. Es bedarf
einer Meinungsbildung im Rat über die Notwendigkeit der Ausweisung neuer
Bauflächen in der Gemeinde Zernien.
Es wird ein
Lageplan über mögliche Baugebiete in Zernien verteilt. Hierin sind 4 Varianten
aufgezeichnet, deren Realisierung zumindest städtebaulich verträglich
erscheint. Dies zumindest vor einer konkreten Prüfung weiterer möglicher
Restriktionen.
Herr Hesebeck weist
auf die Problemlage in Zernien hin und erläutert die einzelnen Varianten.
Er erläutert, dass
unter dem Aspekt der Ressourcenschonung gemäß Raumordnung des Landes die
Innenentwicklung von Wohnbauflächen einer Außenentwicklung vorzuziehen ist.
Weiterhin ist der Flächenverbrauch bis 2030 auf 4 ha/Tag in ganz Niedersachsen
zu minimieren.
Der Landkreis hat
in Abstimmung mit den Samtgemeinden ein Wohnraumentwicklungskonzept (WREK)
erarbeitet, in dem Potenziale und Notwendigkeiten zur Wohnbau-Landentwicklung
dargestellt werden. Für die Gemeinde Zernien wurde hier ein Bedarf für die
Weiterentwicklung von 1,2 ha für den nächsten Fünfjahreszeitraum errechnet. Das
sind etwa 20 Bauplätze.
Zu den Varianten 1
– 3, die an den Ortsrändern liegen, ist zu berichten, dass diese sich im
Landschaftsschutzgebiet befinden. Eine Ausgliederung müsste hier seitens der
Gemeinde beantragt werden.
Bei der Variante 4
handelt es sich um das Gewerbegebiet. Hier bieten sich noch gute Möglichkeiten
für eine gewerbliche Planung, jedoch ist auch eine Umwandlung möglich, was bei
einem Teil der Fläche auch gerade vollzogen wird (Pflegehof für Demenzkranke).
Weiterhin verweist
er auf das Baulückenkataster, dass noch berücksichtigt werden kann.
Bgm K. Schulz merkt
zur Innenentwicklung an, dass dies in Zernien nicht durchführbar ist. Ebenfalls
kann auch das Baulückenkataster nicht berücksichtigt werden, da die Gemeinde an
diese Bauplätze nicht herankommt.
Stellv. Bgm Beutler
spricht sich dafür aus, weitere Bauplätze zu schaffen.
Rh Meine stellt mit
Verwunderung fest, dass es nur um Zernien geht. Es gibt aber noch eine Reihe
von Ortsteilen, in denen evtl. auch Baugebiete geschaffen werden könnten.
Bgm Schulz
berichtet, dass er in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit
Kaufinteressenten geführt hat, von denen keiner in den Ortsteilen ein
Grundstück erwerben wollte.
Herr Hesebeck nimmt
daraufhin Stellung zu Baugebieten in Ortsteilen und verweist auf das
zentralörtliche System der Raumordnung in Niedersachsen, das eine „großzügige“
Wohnbaulandentwicklung an den Hauptorten einer Gemeinde vorsieht. Dies heißt
aber nicht, dass in Ortsteilen nicht auch einzelne Neubauflächen im Rahmen der
Eigenentwicklung geschaffen werden können. Der Ort Zernien hat gem. dem WREK nach
den Städten Dannenberg und Hitzacker in der Samtgemeinde Elbtalaue das größte
Entwicklungspotential im Hinblick auf erforderliche Wohnbauflächen.
Stellv. Bgm Beutler
spricht sich für die Variante 4 aus.
Bgm Schulz
erläutert, dass zurzeit die Nachfrage nach Baugrundstücken sehr gering ist.
Rh Zachow bemerkt,
dass zunächst die weitere Planung des Pfleghofes abgewartet werden sollte.
Auf Nachfrage
erläutert Herr Hesebeck, dass die Planung eines Baugebietes mit Herausnahme aus
dem Landschaftsschutzgebiet etwa 2 Jahre dauern wird. Die Umwandlung von
Gewerbegebiet in Baugebiet etwa 1 Jahr.
Herr Siems-Wedhorn
bittet, die Finanzierung dieser Maßnahme im Auge zu behalten, da viel zu
berücksichtigen ist.
Nach reger
Aussprache wird der Tagesordnungspunkt vertagt.