Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

 

AV Herzog erläutert einleitend die Historie des Tagesordnungspunktes, er geht hierbei ausführlich auf die Beschlusslage der Sitzung des Rates der Gemeinde Gusborn aus dem November 2022 ein. Er trägt den Beschluss, wie nachfolgend aufgeführt, vor:

 

 

Anschließend schlägt er vor, die Beschlusspunkte einzeln zu beraten. Vorab gibt er das Wort an FBL Hesebeck mit der Fragestellung unter welchen Kriterien ein Ausbau nach GFVG erfolgen könnte. FBL Hesebeck trägt vor, dass nach Rücksprache mit der Förderstelle folgende Punkte förderfähig sind:

 

-          Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h

-          Ausbau der Ortsdurchfahrten / Einbau von Verschwenkungen

-          Radwegebau

 

Nicht Förderfähig sind  

-          eine Tonnagebeschränkung

-          der Aufbau von Fahrbahnschwellen

Im Anschluss an den Vortrag schließt sich eine intensive, umfangreiche Diskussion innerhalb des Ausschusses und der Mitglieder des Rates der Gemeinde Gusborn an, in der Bürgermeister Ringel zunächst den Werdegang des Tagesordnungspunktes erläutert.

Bevor mit der Diskussion über die einzelnen Beschlusspunkte des Rates der Gemeinde Gusborn begonnen wird, wird von AV Herzog die Frage an die Verwaltung gestellt, in wie weit eine Gesamtbetrachtung der Verkehrsströme des Verkehrsraumes Nebenstedt, Splietau, Klein Heide und Zadrau in eine Diskussion einfließen könnte.

 

Hierzu antwortet FBL Hesebeck, dass derzeit schon über Beschilderungsmaßnahmen und Tonnagebegrenzungen Verkehrslenkungen vorgenommen werden. Das Problem ist die Kontrolle der Maßnahme. Die vorhandene Parallelstrecke zur K 1 ist nur nicht so attraktiv wie die G3, deshalb nehmen viele Verkehrsteilnehmer eine evtl. Strafe in Kauf und nutzen die G3. Die Einrichtung einer Fahrradvorrangroute scheidet auf einer als „Gemeindeverbindungsstraße gewidmeten Straße“ aus, die mit GVFG Mitteln gefördert wurde, da diese dem Widmungszweck entgegensteht. Als nächster Punkt wird die Umwidmung der Straße in eine Kreisstraße diskutiert, im Verlauf wird deutlich, dass eine Umwidmung / Übergabe erst nach einem erfolgten Ausbau der Straße erfolgen könnte und dass es dann seitens der Samtgemeinde / Gemeinde nahezu keine Einflussmöglichkeiten mehr gibt Verkehrsregulierungen zu beeinflussen / umzusetzen. Anschließend werden die einzelnen Beschlusspunkte der Reihenfolge nachbehandelt. Zum Punkt Kostenübernahme wird sowohl von FBL Hesebeck also auch vom AV Herzog vorgetragen, dass für so ein Ansinnen jegliche rechtliche Grundlage fehlt. Als nächstes wird der Punkt „Erstellung eines Verkehrskonzeptes“ diskutiert, wie schon von FBL Hesebeck vorgetragen, kann eine Verkehrslenkung / - leitung einer derartigen Verkehrssituation, nur über entsprechende Beschilderung erfolgen. Die Problematik liegt in der konsequenten Überwachung der Maßnahmen. Rh Burmester trägt vor, dass im LROP der Neubau einer Straße beginnend an der B 191 westlich an Quickborn und Kl. Gusborn und östlich an Zadrau vorbei vorgesehen ist. In einer kurzen Diskussion hierzu wird von AV Herzog als auch von FBL Hesebeck hierzu vorgetragen, dass der Neubau einer solchen Straßen, wenn der Bau denn überhaupt umsetzbar ist, sicher eine Planungsphase von mehreren Jahrzehnten in Anspruch nehmen wird und die gegenwärtigen Probleme damit nicht gelöst werden können.

 

Radweg/ Fahrradstraße, nach kurzer Einleitung durch AV Herzog trägt FBL Hesebeck hierzu vor, dass der Bau eines Radweges im Rahmen einer GVFG Maßnahme gefördert werden könnte, die Einrichtung einer Fahrradstraße eine GVFG Förderung allerdings ausschließen würde. Die Anlegung eines Radfahrstreifens scheitert an der verbleibenden Fahrbahnbreite. Anschließend wird über den letzten Punkt des Beschlusses, bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der gesamten Strecke, insbesondere in den Bereichen der Ortseingänge diskutiert. FBL Hesebeck macht hierzu nochmals deutlich, dass mögliche Verschwenkungen in den Einfahrtsbereichen förderfähig sind, Aufpflasterungen oder Bodenschwellen im Rahmen einer GVFG Förderung jedoch nicht zulässig sind.

In der anschließenden Diskussion über das „Gesamtpaket“ des Ratsbeschlusses wird von mehreren Ratsmitgliedern der Gemeinde Gusborn sehr deutlich vorgetragen, das die Tonnagebegrenzung unbedingt beibehalten bleiben muss, da sich sonst der gesamten Schwerlastverkehr der Verkehrsachse Dömitz – Lüchow/Salzwedel über die G 3 bewegen würde, was für die AnwohnerInnen eine nicht hinnehmbare Belastungen darstellen würde. Der Ausschuss kommt im Verlauf der Diskussion zu dem einvernehmlichen Ergebnis, von einer GVFG Förderung Abstand zu nehmen und eine nachhaltige Sanierung durchzuführen.

Hierzu empfiehlt der Ausschuss den nachfolgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt eine Überprüfung der Bausubstanz des Fahrbahnkörpers im Hinblick auf eine 10-jährige Weiternutzbarkeit vorzunehmen. Lässt die Substanz des Fahrbahnkörpers eine entsprechende Nutzbarkeit zu, wird die Verwaltung beauftragt eine entsprechende Sanierungsplanung mit einer stabilen Verbreiterung der Fahrbahn und unter Einbeziehung der Ortseingänge zu planen und dem Ausschuss vorzustellen, die Tonnagebeschränkung ist dauerhaft zu erhalten.