Sitzung: 31.01.2023 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0026/2023
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt. Der Haushaltsplan 2023 sieht bei Gesamterträgen von
909.200 € und -aufwendungen von 908.600 € einen Überschuss von 600 € vor. Im
Folgejahr wird mit einem geringen Defizit gerechnet, danach wieder mit Überschüssen.
Der Fehlbetrag 2024 kann ggf. problemlos aus den vorhandenen
Vorjahresüberschüssen (Ergebnisrücklagen) gedeckt werden. Per 31.12.2022
betragen diese rund 57 Tsd. Euro.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2023 sind:
79 % der Erträge
sind für Pflicht-Transferaufwendungen an andere juristische Personen gebunden
und in der Höhe von der Gemeinde nicht beeinflussbar:
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,54 % der
Gesamtaufwendungen:
Rh Steinhauer nimmt
ab 19.41 Uhr an der Sitzung teil.
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen (67.000 €), Grundstücksverkäufe (15.000
inkl. Erschließungsbeiträge) und vorhandene Eigenmittel erfolgen. Der
Liquiditätsbestand der Gemeinde per 31.12.2022 beläuft sich auf rund 61 Tsd.
Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2023 gemäß Anlage 1 sowie das Investitionsprogramm 2022 –
2026 gem. Anlage 2 zu dieser Niederschrift.