Sitzung: 31.01.2023 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0009/2023
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 7
KomHKVO hat die Gemeinde bei ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen
Rückstellungen für die hierauf zu leistenden Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu
bilden. Nach § 45 Abs. 2 KomHKVO sind die Rückstellungen auf Grundlage der
Steuermehreinzahlungen des Berechnungszeitraumes im Vergleich zu den Werten des
vorangegangenen Berechnungszeitraumes zu bilden.
Im aktuellen
Berechnungszeitraum 01.10.2021 – 30.09.2022 wurden 670.827,27 €
Realsteuer-Einzahlungen verzeichnet. Im vorhergehenden Zeitraum waren es
352.133,77 €. Auf den Unterschiedsbetrag in Höhe von 318.693,50 € sind in 2023
rechnerisch (gerundet) 113.000 € Samtgemeinde- und 129.100 € Kreisumlage zu
zahlen. Für diese Beträge sind daher im Haushaltsjahr 2022 Rückstellungen zu
bilden. Im Budget 61 Allgemeine
Finanzwirtschaft stehen hierfür noch Mittel in Höhe von 182.807 € zur
Verfügung. Da dieser Betrag nicht ausreicht um die Umlagen in Gänze (Summe =
242.100 €) zu decken, müssen 59.293 € hierfür überplanmäßig bereitgestellt
werden. Die Deckung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln des
Gesamtergebnishaushalts bzw. den Ergebnisrücklagen.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Zur Bildung von
Rückstellungen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage 2023 werden im
Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 59.293 € überplanmäßig bereitgestellt.