Sitzung: 23.01.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0371/2022
Sachverhalt:
Es bestand ein
Pachtvertrag für die Röthekuhle aus dem Jahr 1984 zwischen dem Angelsportverein
Ausdauer Langendorf e. V und der Gemeinde Langendorf. Dieser endete durch
Kündigung der Pächterin am 28.02.2019. Er beinhaltete bis dato ein Pachtgeld in
Höhe von 204,52 €. Die Kündigung erfolgte, da das Pachtgewässer in den Jahren
2015/16 nahezu ausgetrocknet und somit nur sehr bedingt nutzbar war. Beim
Fischbesatz kam es zu einem Totalausfall.
Der
Angelsportverein Ausdauer Langendorf e. V. möchte das Areal erneut pachten und
hat unter Berücksichtigung der schwierigen Gegebenheiten des Pachtgewässers
angeboten, das Areal zu pflegen, vor Verbuschung zu schützen, den Rasen zu
mähen und dabei den Naturschutz zu achten. Durch die Bürgermeisterin ist
mitgeteilt worden, dass aufgrund der pflegerischen Maßnahme auf ein
Pachtentgelt verzichtet werden soll. Pachtgegenstand ist das Recht zur
ordnungsgemäßen Ausübung des Angelsports nach den allgemeinen Grundsätzen einer
sportlichen Fischerei.
Bgm’in Deegen-Miest berichtet, dass über diese Angelegenheit bereits abgestimmt wurde und der Inhalt des TOP 8 somit lediglich zur Information dient. Der Pachtvertrag liegt mittlerweile vor und ist vom Angelsportverein Ausdauer Langendorf e. V. unterzeichnet worden. Der Vertrag ist dahingehend angepasst worden, dass das betroffene Gebiet gepflegt wird. Im Einvernehmen mit dem Verein wurde außerdem aus dem Vertrag genommen, dass der Verein nicht gezwungen wird, Fische einzusetzen. Dies ist nicht sinnvoll, da die Röthekuhle jedes Jahr trockenfällt. Jedoch ist es durchaus möglich zu baggern, sodass eventuell der Ursprungszustand wiederhergestellt werden kann.
Beschluss:
Der Angelsportverein Ausdauer Langendorf e. V. pachtet die Röthekuhle erneut für weitere 12 Jahre (bis zum 30.07.2034) und verpflichtet sich, das Areal zu pflegen, vor Verbuschung zu schützen, den Rasen zu mähen und dabei den Naturschutz zu achten. Die Gemeinde überlässt im Gegenzug das Areal pachtgeldfrei.