Sitzung: 23.01.2023 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0011/2023
Sachverhalt:
Hinsichtlich des am
30.04.2022 ausgelaufenen Fischereipachtvertrages von Elbe-Stromkilometer 494,0
bis 497,9 (Aussichtturm Langendorf bis Anfang Pölitz) stehen 3 Optionen seitens
Frau Bürgermeisterin Deegen-Miest zur Entscheidung:
a) Eine Neuausstellung des
Fischereipachtvertrages seitens des bisherigen Pächters ist gewünscht, sofern
der Pachtpreis verringert wird. Hier ist zu beachten, dass in absehbarer Zeit,
Umsatzsteuer auf den Pachtpreis zu entrichten ist (ca. 2025).
Außerdem verkauft der bisherige Pächter die Angelscheine schon seit
Jahren für 80 €. Eine Pacht ohne Angelscheinverkauf lehnt er ab, er ist aber an
einem konstanten Pachtverhältnis interessiert.
b) Von einer Neuverpachtung wird abgesehen.
Einnahmen werden ausschließlich über den Verkauf von Angelscheinen seitens
Gemeinde Langendorf erzielt. Bei Nichtverpachtung muss geklärt werden, wer für
den jährlichen zu erbringenden Fischbesatz zuständig ist und die Kosten dafür
trägt.
Die ortsansässigen Angler zeigen ihr Interesse an einem
Angelscheinverkauf durch die Gemeinde. Der Verkauf könnte durch Wolfgang Zipoll
und Margret Deegen zustande kommen. Wichtig hier ist die klare Trennung
zwischen der Strecke Langendorf, der Strecke Grippel, Laase und Pretzetze und
der Realgemeinde. Die Angelscheine müssten dann neuformuliert werden.
Die Preise belaufen sich auf 15 € für eine Tageskarte, 25 € für eine
Wochenkarte und 80 € für eine Jahreskarte, jeweils inkl. Mehrwertsteuer.
c) Die Pachtstrecke von Elbe-Stromkilometer
494,0 bis 497,9 (Aussichtsturm Langendorf bis Anfang Pölitz) wird neu
ausgeschrieben und an die Höchstbietende/den Höchstbietenden verpachtet.
Bei Neuverpachtung beträgt die Mindestpachtzeit 12 Jahre.
Die Ausschreibung muss inhaltlich festgelegt werden. In ihr enthalten
sein müssen die Höhe des Pachtzinses, ob der Angelscheinverkauf enthalten ist
oder nicht und das ordnungsgemäße Verhalten beim Anfahren der Angelstellen muss
sichergestellt sein.
Bgm’in Deegen-Miest beantragt, den
Elbeabschnitt 494 bis 497,9 im Jahr 2023 nicht mehr zu verpachten. Stattdessen
verkauft die Gemeinde Angelscheine nach den geltenden Preisen. Zum nächsten
Jahr wird eine Neuverpachtung mit Angelscheinverkauf durch die Gemeinde mit
eventuell vorhergehender Ausschreibung angestrebt.
Der Rat stimmt dem Antrag einstimmig mit
7-Stimmen zu.
Daraus fasst der
Rat der Gemeinde Langendorf folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Langendorf verkauft die Angelscheine nach den geltenden Preisen und verpachtet
den Elbeabschnitt 494 bis 497,9 im Jahr 2023 nicht. Eine Neuverpachtung wird im
nächsten Jahr angestrebt.