Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Hinsichtlich des am 30.04.2022 ausgelaufenen Fischereipachtvertrages von Elbe-Stromkilometer 494,0 bis 497,9 (Aussichtturm Langendorf bis Anfang Pölitz) stehen 3 Optionen seitens Frau Bürgermeisterin Deegen-Miest zur Entscheidung:

 

a)       Eine Neuausstellung des Fischereipachtvertrages seitens des bisherigen Pächters ist gewünscht, sofern der Pachtpreis verringert wird. Hier ist zu beachten, dass in absehbarer Zeit, Umsatzsteuer auf den Pachtpreis zu entrichten ist (ca. 2025).

Außerdem verkauft der bisherige Pächter die Angelscheine schon seit Jahren für 80 €. Eine Pacht ohne Angelscheinverkauf lehnt er ab, er ist aber an einem konstanten Pachtverhältnis interessiert.

 

b)      Von einer Neuverpachtung wird abgesehen. Einnahmen werden ausschließlich über den Verkauf von Angelscheinen seitens Gemeinde Langendorf erzielt. Bei Nichtverpachtung muss geklärt werden, wer für den jährlichen zu erbringenden Fischbesatz zuständig ist und die Kosten dafür trägt.

Die ortsansässigen Angler zeigen ihr Interesse an einem Angelscheinverkauf durch die Gemeinde. Der Verkauf könnte durch Wolfgang Zipoll und Margret Deegen zustande kommen. Wichtig hier ist die klare Trennung zwischen der Strecke Langendorf, der Strecke Grippel, Laase und Pretzetze und der Realgemeinde. Die Angelscheine müssten dann neuformuliert werden.

Die Preise belaufen sich auf 15 € für eine Tageskarte, 25 € für eine Wochenkarte und 80 € für eine Jahreskarte, jeweils inkl. Mehrwertsteuer.

 

c)       Die Pachtstrecke von Elbe-Stromkilometer 494,0 bis 497,9 (Aussichtsturm Langendorf bis Anfang Pölitz) wird neu ausgeschrieben und an die Höchstbietende/den Höchstbietenden verpachtet.

Bei Neuverpachtung beträgt die Mindestpachtzeit 12 Jahre.

Die Ausschreibung muss inhaltlich festgelegt werden. In ihr enthalten sein müssen die Höhe des Pachtzinses, ob der Angelscheinverkauf enthalten ist oder nicht und das ordnungsgemäße Verhalten beim Anfahren der Angelstellen muss sichergestellt sein.

 

Bgm’in Deegen-Miest beantragt, den Elbeabschnitt 494 bis 497,9 im Jahr 2023 nicht mehr zu verpachten. Stattdessen verkauft die Gemeinde Angelscheine nach den geltenden Preisen. Zum nächsten Jahr wird eine Neuverpachtung mit Angelscheinverkauf durch die Gemeinde mit eventuell vorhergehender Ausschreibung angestrebt.

Der Rat stimmt dem Antrag einstimmig mit 7-Stimmen zu.

 

Daraus fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Langendorf verkauft die Angelscheine nach den geltenden Preisen und verpachtet den Elbeabschnitt 494 bis 497,9 im Jahr 2023 nicht. Eine Neuverpachtung wird im nächsten Jahr angestrebt.