Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Es liegt einen Antrag der Eigentümer des Flurstückes 83/20, Flur 3 der Gemarkung Karwitz auf Auszahlung eines Zuschusses zur Befestigung der Zufahrt des v.g. Grundstückes vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Mit Ratsbeschluss vom 18.08.2014 hat der Rat der Gemeinde Karwitz beschlossen, für die Errichtung von Grundstückszufahrten im gesamten Gemeindegebiet einmalig einen Zuschuss in Höhe von 250,- Euro pro Zufahrt zu gewähren.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 


Beschluss:

Für die Befestigung einer Grundstückszufahrt vor dem Flurstück 83/20, Flur 3 der Gemarkung Karwitz erhalten die Antragsteller einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,-- Euro.