Sitzung: 31.01.2023 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0002/2023
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Es liegt einen Antrag der Eigentümer des Flurstückes 83/20,
Flur 3 der Gemarkung Karwitz auf Auszahlung eines Zuschusses zur Befestigung
der Zufahrt des v.g. Grundstückes vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Mit Ratsbeschluss
vom 18.08.2014 hat der Rat der Gemeinde Karwitz beschlossen, für die Errichtung
von Grundstückszufahrten im gesamten Gemeindegebiet einmalig einen Zuschuss in
Höhe von 250,- Euro pro Zufahrt zu gewähren.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Für die Befestigung
einer Grundstückszufahrt vor dem Flurstück 83/20, Flur 3 der Gemarkung Karwitz
erhalten die Antragsteller einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,-- Euro.