Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

FBL Kern erläutert den aktuellen Stand für das Haushaltsjahr 2022.

 

Lt. FBL Kern wurden im Jahr 2022 mit 9,8 Mio. Erträgen geplant und 10,1 Mio. Euro erreicht, demnach also etwa 300.000 Euro mehr erzielt.

 

Bei den Aufwendungen waren 9,5 Mio. Euro prognostiziert mit einem geplanten Überschuss von 272.700 Euro.

 

Nach dem derzeitigen Stand liegt die Stadt Dannenberg (Elbe) bei einem Überschuss von knapp 1.150.000 Mio. Euro. Dazu kommen allerdings noch Abschlussbuchungen wie Verrechnungen und Rückstellungen, welche noch gebildet werden müssen. Das sind hochgerechnet ca. 390.000 Euro sodass das Jahr 2022 mit einem jetzigen Stand von ca. 760.000 Euro plus abschließt.

 

Es wurden bekanntermaßen Rücklagen in Höhe von 1,7 Mio. Euro gebildet, sodass insgesamt rund 2,4 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Das Geld reicht aus, um die Defizite der Jahre 2023 bis 2026 abzudecken und rund 200.000 Euro übrig zu haben.

 

Dennoch sollte zukünftig darauf geachtet werden, was sich die Stadt Dannenberg (Elbe) leisten und worauf sie evtl. verzichten kann.

 

Rh Szorec fragt nach, woher der Überschuss von 1,1 Mio. Euro komme.

 

FBL Kern erläutert, dass die Gewerbesteuererträge sowie die Einkommenssteueranteile deutlich höher ausfielen, als die vorhergesagten Orientierungsdaten vom Land.

 

Rh Szorec möchte zudem wissen, was die 2.500 Euro Zinszahlungen beinhalten und was mit diesem Geld geplant sei.

 

FBL Kern erklärt, dass dieses Geld genutzt werde, um die Eigenanteile bei der Stadtsanierung sowie die Eigenanteile bei ehemals „Stadtgrün“ zu finanzieren.

 

Ausschussvorsitzender Lefler fragt nach, ob das Neubaugebiet auch darunterfalle.

 

FBL Kern antwortet, dass das Neubaugebiet nicht mit Zinsen belegt sei, da zu Beginn des Ausbaus erst einmal Geld in die Hand genommen werden muss. Dies laufe über die Liquiditätskredite, das Konto werde demnach mehr überzogen. Zum Anfang werden auch zum Teil Kredite aufgenommen, welche durch den Verkauf der Grundstücke gleich wieder abgelöst werden sollen. Diese Kredite werden variabel aufgenommen, damit die Möglichkeit besteht, diese jederzeit zu tilgen. 

 

Rh Kelm fragt nach, ob damit zu rechnen sei, dass 2023 Rückforderungen anfallen.

 

FBL Kern erläutert, dass dies jederzeit der Fall sein kann, da fast täglich Gewerbesteuermessbescheide eingehen. Genaue Vorhersagen können jedoch nicht getroffen werden.