Rh Fathmann fragt, warum, wie unter TOP 13 geschehen, der Rat den neuen Fraktionsvorsitzenden per Feststellungsbeschluss feststellen und darüber abstimmen muss. Die Benennung dessen sei Sache der Fraktion.

 

Rv Sperling entgegnet, der neue Fraktionsvorsitzende aus der Fraktion heraus benannt wird, der Rat nimmt lediglich Kenntnis dessen.