Herr Kern, Fachbereichsleiter, informiert, dass der Bundesrat per 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt hat. Somit ist die Umsatzsteuerpflicht um 2 Jahre verschoben. Die Leistungen der Eigenbetriebe sind vorerst nicht umsatzsteuerpflichtig, dies entlastet den Haushalt.