Sitzung: 19.12.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Herr Kern,
Fachbereichsleiter, informiert, dass der Bundesrat per 16.12.2022 dem
Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt hat. Somit ist die Umsatzsteuerpflicht um 2
Jahre verschoben. Die Leistungen der Eigenbetriebe sind vorerst nicht
umsatzsteuerpflichtig, dies entlastet den Haushalt.