Zur 10 „Genehmigung der Niederschrift“ bemerkt
Rh L.-O. Schulz, dass in der Korrektur zu TOP 5 der falsche Wohnort von Herrn
Paartz aufgeführt wurde. Herr Paartz wohnt in Gülden.
Ebenfalls weist stellv. Bgm Krüger darauf hin,
dass es sich bei der Korrektur zu TOP 18.5 um die Straße zwischen „Timmeitz und
Zernien“ handelt.
Die Niederschrift Nr. XI/05 wird entsprechend
geändert.
Mit den beiden vorgenannten Korrekturen wird die
öffentliche Niederschrift Nr. XI/06 vom 15.11.2022 einstimmig genehmigt.