Sitzung: 11.01.2023 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig festgestellt
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 40/0532/2022
Stellv. Bgm’in Gröning erläutert den Sachverhalt. Ratsherr Sperling hat
schriftlich mitgeteilt, dass er auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Jameln
verzichtet
(§ 52 Abs. 1 S. 1
Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Sitzverlust ist
gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Jameln per Beschluss
festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet
sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
(NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und
Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags
die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach
der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als
nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der
Wählergruppe Wählergemeinschaft Jameln (WGJ), auf Herrn Johann August Jakob
über.
Herr Sperling nimmt
die Gelegenheit gerne wahr und gibt danach einen kurzen Abriss seiner Amtszeit
im Rat der Gemeinde Jameln, dem er seit 1996 als Bürgermeister vorgestanden
hat.. Er erläutert einige Projekte, die in dieser Zeit durchgeführt wurden und
bedankt sich auf diesem Wege für die Unterstützung, die ihm dabei von
ehemaligen Ratsmitgliedern, jetzigen Ratsmitgliedern und seiner Familie und
Freunden zuteil wurde.
Hiernach werden
Abschiedsgeschenke überreicht.
Stellv. Bgm’in
Gröning verliest den Feststellungsbeschluss.
Der Rat der
Gemeinde Jameln fasst folgenden
Feststellungsbeschluss:
Es wird festgestellt, dass Ratsherr Udo Sperling seinen Sitz im Rat der
Gemeinde Jameln verliert.