Beschluss: Einstimmig festgestellt

Abstimmung: Ja: 10

Stellv. Bgm’in Gröning erläutert den Sachverhalt. Ratsherr Sperling hat schriftlich mitgeteilt, dass er auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Jameln verzichtet

(§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Jameln per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Wählergruppe Wählergemeinschaft Jameln (WGJ), auf Herrn Johann August Jakob über.

 

Herr Sperling nimmt die Gelegenheit gerne wahr und gibt danach einen kurzen Abriss seiner Amtszeit im Rat der Gemeinde Jameln, dem er seit 1996 als Bürgermeister vorgestanden hat.. Er erläutert einige Projekte, die in dieser Zeit durchgeführt wurden und bedankt sich auf diesem Wege für die Unterstützung, die ihm dabei von ehemaligen Ratsmitgliedern, jetzigen Ratsmitgliedern und seiner Familie und Freunden zuteil wurde.

 

Hiernach werden Abschiedsgeschenke überreicht.

Stellv. Bgm’in Gröning verliest den Feststellungsbeschluss.

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden

 


Feststellungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Udo Sperling seinen Sitz im Rat der Gemeinde Jameln verliert.