Sitzung: 11.01.2023 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0515/2022
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt. Die Jahresrechnung 2021 wurde im Herbst 2022 vom
Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei den Erträgen
und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Unter Ziffer 4
kritisiert das RPA auf Seite 12 des Prüfberichtes nicht erfolgte
Vergleichsangebotseinholungen in zwei Fällen. Hierzu wird wie folgt Stellung
genommen:
Baustromversorgung Kultur- und Begegnungsstätte: Ausschreibungen haben umfassend und präzise zu erfolgen. Dies ist beim Baustrom nicht oder nur schlecht möglich, da der Verbrauch nicht hinreichend genau einschätzbar ist. Dies hätte zur Folge, dass bei einer erheblichen Mehr- oder Minderabnahme (nach Rechtsprechung um 10%) ein neuer Preis zu berechnen wäre, was wiederum Unwirtschaftlichkeit zur Folge hätte. Von daher wird auch in Zukunft hierzu kein anderes Verfahren Anwendung finden.
Rettungsgrabung Zieleitz: Ausschreibungen haben umfassend
und präzise zu erfolgen. Im Fall der bemängelten Rechnung waren zwei
Grundstücke betroffen, für die die Aufträge einzeln vergeben wurden. Bei
derartigen Auftragserteilungen ist grundsätzlich nicht bekannt, welchen Umfang
die Grabungsarbeiten haben werden – das entscheidet sich immer erst nach
Bodenabtragung. Es ist schon vorgekommen, dass keine Grabung stattgefunden hat,
weil ersichtlich war, dass auf dem betreffenden Grundstück keine Funde zu
erwarten waren. Unter welchen Voraussetzungen bzw. nach welchen Kriterien soll
da eine Preisabfrage/Angebotseinholung erfolgen? Hinzu kommt, dass die
grundsätzliche Vergabe der diesbezüglichen Arbeiten an das Archäologiebüro bereits am 23.06.2016
(!) durch Ratsbeschluss erfolgte und seither nicht bemängelt wurde.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2021 ein ordentliches Ergebnis von -48.622,10 € und
ein außerordentliches Ergebnis von +103.866,90 € erzielt. Das Defizit des
ordentlichen Ergebnisses wird durch eine Entnahme aus der Rücklage des
ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss des außerordentlichen
Ergebnisses ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus dem
außerordentlichen Ergebnis zuzuführen. Nach Entnahme bzw. Zuführung werden die
Rücklagen folgende Bestände ausweisen:
Rücklagen aus Überschüssen des ord. Ergebnisses 135.290,50 €
Rücklagen aus Überschüssen des außerord. Ergebnisses 274.009,91 €
Stellv. Bgm Rode
bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg die Prüfung durchgeführt hat.
Herr Siems-Wedhorn
erläutert, dass es seit etlichen Jahren eine öffentliche Vereinbarung zwischen
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und Lüneburg gibt, die Rechnungsprüfung auch
aus Kostenersparnisgründen und Vertretungsgründen dem Landkreis Lüneburg
zuzuordnen. Die damaligen Prüfer des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind dann
auch zum Landkreis Lüneburg abgeordnet worden. Die Prüfer sind allerdings vor
Ort beim Landkreis Lüchow-Dannenberg untergebracht.
Gemäß Vorlage fasst
der Rat der Gemeinde Jameln folgenden
Beschluss:
a) Der Rat
beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2021 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und
erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
b) Der Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 103.866,90 € wird einstimmig der
Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.