Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Als ältestes dazu bereits Ratsmitglied übernimmt stellv. Bgm Rode die Sitzungsleitung.

Stellv. Bgm Rode erläutert kurz den Sachverhalt. Ratsherr Udo Sperling hat mit Datum vom 08.12.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 sein Ratsmandat und sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Jameln niedergelegt.Es ist daher eine neue Bürgermeisterin / ein neuer Bürgermeister zu wählen.

Sie oder er führt den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.

Da der Rat der Gemeinde Jameln in seiner konstituierenden Sitzung am 10.11.2021 auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet hat, ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt.

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6 Stimmen) erhalten hat.

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

Die Wahl wird von der stv. Bürgermeisterin / dem stv. Bürgermeister geleitet, soweit sie oder er nicht selbst zur Wahl antritt. In diesem Fall wird die Wahl vom Altersvorsitzenden geleitet.

Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Seiner Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.

Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist zu vereidigen.

Auf den Eid kann auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine Gemeindedirektorin / ein Gemeindedirektor vereidigt wird.

Stellv. Bgm Rode bittet um Vorschläge.

 

Rh Grunzke schlägt stellv. Bgm’in Gröning als Bürgermeisterin vor.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst gem. Vorschlag von Rh Grunzke in offener Abstimmung den

 

 

 

 

Sie leistet den Diensteid, der lautet

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Bgm’in Gröning übernimmt den Vorsitz.

 

 

 


Beschluss:

Zur Bürgermeisterin der Gemeinde Jameln wird Frau Annemarie Gröning gewählt.