Rh Schwidder moniert das Vorgehen der Verwaltung, welches in der heutigen Ausgabe des EJZ beschrieben worden ist. Er bittet um Stellungnahme hierzu und legt der Verwaltung ein Anschreiben mit 3 Anfragen vor. Diese verliest er und bittet um zusätzliche schriftliche Antwort hierzu in der Niederschrift:

 

 

Frau Fallapp führt zunächst wie folgt aus:

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des LK Lüchow-Dannenberg wurden für alle Baumaßnahmen innerhalb des LSG, die nach Art und Umfang keine Unterhaltungsmaßnahmen bestehender Anlagen sind, Ausnahmegenehmigungen gem. § 4 LSchVO 33 beantragt. Für die Teilprojekte ist folgender Genehmigungsstand festzustellen:

 

Fußgängerbrücke über die Alte Jeetzel am Schulzentrum Dannenberg

Genehmigung einer Anlage am und über einem Gewässer sowie Befreiung von den Verboten des § 3 Abs. 1 Nr. 24 i. V. m. Nr. 2, 17 und 21 der LSG-VO “Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ wurde vom Fachdienst 66 – Umwelt des LK Lüchow-Dannenberg am 29.07.2021 erteilt.

 

Erneuerung von 2 Steganlagen am Thielenburger See

Für die Erneuerung von 2 Steganlagen einschl. des Neubaus von Zuwegungen, die teilweise innerhalb der Grenzen des LSG liegen, wurde die wasserrechtliche Genehmigung vom Fachdienst 66 – Wasser, Boden und Abfall des LK Lüchow-Dannenberg am 18.11.2022 erteilt. Der Fachdienst 67 – Natur und Wald des LK Lüchow-Dannenberg erteilte am 17.11.2022 die notwendige Ausnahmezulassung vom Verbot des § 3 Abs. 1 Nr. 25a der LSchVO, für den innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ befindlichen Teil der Zuwegung zur Steganlage A.

 

Geh- und Radweg um den Thielenburger See einschl. Spielplatz und Bolzplatz

Die derzeit innerhalb der Grenzen des LSG ausgeführten Arbeiten im Bereich des Geh- und Radweges umfassen entspr. LSchVO zulässige Maßnahmen der Ertüchtigung und Unterhaltung. Für die genehmigungspflichtigen Arbeiten wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 4 LSchVO 33 gestellt, der derzeit von der Unteren Naturschutzbehörde des LK Lüchow-Dannenberg bearbeitet wird.

 

Auf der innerhalb einer lt. Bebauungsplan Thielenburger See festgesetzten Grünfläche sind seit über 35 Jahren zwei Spielplätze vorhanden gewesen. Dieser ist nach umfassender Bürgerbeteiligung und nach Ratsbeschluss vergrößert und neugestaltet worden. Für den Spielplatz wird in Abstimmung mit dem Fachdienst 63 – Bauen und Denkmalpflege des LK Lüchow-Dannenberg eine Baugenehmigung beantragt.

 

 

StDir Meyer ergänzt, dass sich sicher viele Umstände im Laufe der letzten Jahre geändert haben, doch die Neugestaltung/Neumöbilierung eines vorhandenen Spielplatzes in einem gültigen Bebauungsplan war zu keiner Zeit baugenehmigungspflichtig. Diesen Umstand gilt es in der Tat mit den entsprechenden Behörden nochmal zu klären.

 

Rh Kelm beantragt für die Fraktion B90/ Die Grünen Akteneinsicht in dieser Angelegenheit.

 

Rh Schwidder hält den öffentlichen Eindruck, der nunmehr entstanden ist, für sehr fatal und erwartet von der Verwaltung eine Prüfung und Abarbeitung der Angelegenheit.

 

Rh Herzog führt aus, dass seiner Ansicht nach die beteiligten Behörden untereinander zu wenig kommunizieren. Er bittet darum, gerade in sensiblen Bereichen einmal mehr den direkten Kontakt zu den entsprechenden Stellen aufzunehmen und die rechtliche Situation abzuklären.

 

 

Schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion:

Bezüglich des EJZ-Artikels vom 15.12.2022 zum Spiel- und Parkplatz am Thielenburger See möchten wir hiermit folgende Fragen beantwortet haben und bitten um schriftlich Antwort:

 

1.Wer hat trotz der notwendigen nachträglichen Genehmigungsverfahren zur Abholzung an der Alten Jeetzel und zur neuen Brücke beim Schulzentrum versäumt, die weiteren Vorhaben wie die Erneuerung des Spielplatzes und des Parkplatzes nicht auch mit den für den Naturschutz zuständigen Behörden abzusprechen?

Antwort:

Es besteht kein Versäumnis in dieser Angelegenheit. Die für den Naturschutz zuständigen Behörden sind über das Ingenieurbüro und die Verwaltung stets eingebunden.

 

 

2. Wie wird die Verwaltung eine rechtskonforme Situation herstellen?

Antwort:

Der Bauantrag für den Spielplatz ist bereits gestellt.

 

 

3. Wie wird die Verwaltung zukünftig vermeiden, erst „Fakten zu schaffen" und dann nachträglich die eigentlich vorher erforderlichen Genehmigungen einzuholen?

Antwort:

Es sind keine „Fakten geschaffen“ worden, um nachträgliche Genehmigungen zu erhalten, sondern es gab keinen bewussten Tatbestand, der auf eine erforderliche Genehmigung schließen ließ.