Sitzung: 19.12.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23
Vorlage: 40/0436/2022
Sachverhalt:
Ratsherr Guido Walter hat schriftlich mitgeteilt, dass er seinen Sitz im
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)).
Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die
durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht
gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge
richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat
geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des
Wahlvorschlags der Wählergruppe Unabhängige Wählergemeinschaft – Elbtalaue
(UWG) auf Herrn Hans-Werner Zachow über.
Rv Sperling
erläutert den Sachverhalt und lässt im Anschluss darüber abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass Ratsherr Guido Walter seinen Sitz im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue verliert.