Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Sachverhalt:

Ratsherr Guido Walter hat schriftlich mitgeteilt, dass er seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)).
Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach §§ 44 Abs. 1, 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKWG). Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenen Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Wählergruppe Unabhängige Wählergemeinschaft – Elbtalaue (UWG) auf Herrn Hans-Werner Zachow über.

 

Rv Sperling erläutert den Sachverhalt und lässt im Anschluss darüber abstimmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Guido Walter seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue verliert.