Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Sachverhalt:

Nach § 110 Abs. 8 NKomVG hat die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn u.a. der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann.
Die Samtgemeinde Elbtalaue weist zum 31.12.2021 Fehlbeträge aus. Auch wenn vermutlich im Jahr 2022 ein leichter Überschuss erwirtschaftet werden kann, wird dieser nicht ausreichen, die Fehlbeträge abzudecken. Der Haushaltsentwurf für 2023 und die Folgejahre kann nur durch die Einplanung eines sogenannten Konsolidierungsbeitrages ausgeglichen werden, Überschüsse können nicht erzielt werden, Rücklagen sind nicht vorhanden, so dass das Erfordernis des § 110 Abs. 8 NKomVG eingetreten ist.

Allerdings lässt es § 182 Abs. 4 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 5 NKomVG zu, dass die Vertretung beschließen kann, dass kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt wird, soweit der Haushaltsausgleich aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht erzielt werden kann.
Das ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue der Fall, weil zum einen erhebliche Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Vertriebenen aus der Ukraine entstehen, zum anderen weil die durch den Krieg ausgelöste Energiekrise stark erhöhte Aufwendungen für den Bezug von Strom und Gas nach sich zieht. Ohne diese Mehrbelastungen, wäre ein Haushaltsausgleich bzw. die Ausweisung von Überschüssen möglich gewesen.

 

SgBgm Meyer nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Kern, Fachbereichsleiter informiert, dass es für 2023 besonders schwierig war einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Dieses musste unter besonders schwierigen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Zum einen mussten für 2023 zehn neue Stelle eingeplant werden. Dazu kommen Forderungen der Gewerkschaft von 20,5 %. Hierfür wurden pauschal 3 % eingeplant. Zum anderen der Ukraine Krieg und die damit verbundene Energiekrise. Im Strom- und Gasbereich führt dies zu Mehrausgaben von 100.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich hat auch der Rechtskreiswechsel den Haushalt stark belastet.

Insgesamt sind hier unter anderem für Strom, Anmietung 700.000 Euro für 2022 bereitgestellt worden, dies entspricht in etwa den Erwartungen für das nächste Jahr. Auch in Hinsicht auf eine eventuelle Änderung des Rechtskreiswechsels oder einen eventuellen Ankauf der Immobilie Neu Tramm ist es äußerst schwierig Planzahlen zu nennen.

Die Inflation beeinflusst den Haushalt in einigen Bereichen durch höhere Aufwendungen. Im investiven Bereich ist mit höheren Baukosten zu rechnen.  Dazu kommt noch der gestiegene Zinssatz. Im Jahr 2021 lag dieser bei 0,8% für investive Darlehen, festgelegt auf 30 Jahre. Aktuell liegt der Zinssatz bei 31 % festgelegt auf 5-10 Jahre.

Eine positive Entwicklung zeichnet sich bei den Steuererträgen ab.

All diesen Schwierigkeiten zum Trotz, muss ein Haushalt dargestellt werden, um finanziell leistungsfähig zu sein und Kredite aufnehmen zu können. Diese wurden in 2022 mit 2,9 Mio Euro für die den Bau der Grundschule Hitzacker, mit 600.000 Euro für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätschaften und für den Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen benötigt.

Nach jetzigem Stand ist es nicht möglich ein Haushaltausgleich herzustellen. Im Jahr 2023 fehlen 389.100 Euro. Auch in den Folgejahren wird der Haushalt nicht ausgeglichen sein. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist vorgeschrieben und nötig, allerdings gibt es aufgrund der Ukrainekrise eine Ausnahmebestimmung laut NkomVG, vorerst gültig bis zum 30.06.2024.

Herr Kern erläutert weiter, dass, um den Haushalt auszugleichen, ein Konsolidierungsbeitrag eingeplant wird. Dieser darf bis zu 2% der Aufwendungen betragen, die Samtgemeinde liegt bei 1,78%. Dieser Konsolidierungsbeitrag verpflichtet zur Erwirtschaftung eben dieses Betrages im Jahr 2023. Dies geschieht durch Einsparungen und Mehrerträge. Ein Punkt, um dies zu erreichen ist zu Beispiel die höhere Schlüsselzuweisung des Landesamtes für Statistik, ein anderer die geplanten Personalaufwendungen. Zwar sind 10 neue Stellen eingeplant, diese werden aber nicht alle am 01.01.2023 besetzt sein. Auch im Bereich der Flüchtlinge ist ein Bundesprogramm geplant, dass die entstehenden Kosten abmildern soll. In welcher Höhe die Kommunen entlastet werden sollen steht noch nicht fest.

Herr Kern erklärt, dass es somit nicht unwahrscheinlich ist, einen Haushaltsausgleich zu erzielen.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen nehme die Fraktionen Stellung zu dem Haushaltsentwurf.

 

Stellv. SgBgm Hanke bedankt sich im Namen der Gruppe UWG / FDP für die geleistete Arbeit. Trotz der vielen Krisen wurde ein passables Ergebnis erzielt. Positiv zu bewerten ist, dass der Bau der Grundschule in Hitzacker trotz allem voranschreitet, Geld für die Feuerwehren bereitgestellt werden kann und auch in die Gemeindeverbindungsstraßen investiert wird. Die Gruppe hofft auf die Erwirtschaftung des Konsolidierungsbeitrages und wird dem Haushaltsentwurf zustimmen.

 

Rh Siemke erklärt, dass auch die CDU Fraktion zustimmen wird. Er erinnert an den Rekordhaushalt, über den letztes Jahr zu dieser Zeit beraten wurde und aufgrund dessen einige Investitionen angeschoben wurden. Rückblickend gerade noch zur richtigen Zeit mit moderaten Zinsen. Das aktuelle Ziel lautet, die begonnen Investitionen zu Ende zu bringen. Die Gruppe hält den Konsolidierungsbeitrag für einen guten Weg und ist zuversichtlich diesen über die Personalkosten zu erwirtschaften. Abschließend bedankt auch er sich im Namen der Gruppe für solide aufgestellten Haushaltsentwurf und den Vortrag dazu.

 

Rh Siebolds gibt vorweg, dass auch die Grünen Fraktion dem Haushaltentwurf zustimmen wird.

Er bedankt sich insbesondere für die gute Kommunikation mit dem Kämmerer und die Beantwortung aller Fragen. Er erklärt, dass die zehn, neuen Personalstellen gut begründet sind. Trotz der Besetzung fast aller Planstellen kam es coronabedingt und auch der Ukrainekrise geschuldet immer wieder zu Engpässen. Er möchte den Fokus auch auf Klimaprojekte lenken, die wenig Einfluss auf den Haushalt aber einen großen Effekt auf Kilowatt und Klima haben.

Auch seine Gruppe befürwortet den Konsolidierungsbeitrag und sieht in dem vorgestellten Haushaltsentwurf eine gute Grundlage.

 

Rf Sievers schließt sich im Namen der Fraktion SOLI ihren Vorrednern an. Sie betont die Schwierigkeiten einen Haushalt mit all den nicht vorhersehbaren Krisen aufzustellen.

 

RV Sperling lässt nach diesen Ausführungen über die Nichtaufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes abstimmen.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend § 182 Abs. 4 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 5 NKomVG kein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG aufgestellt.