Sitzung: 19.12.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: 2/0418/2022
Sachverhalt:
Nach § 110 Abs. 8
NKomVG hat die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn u.a.
der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann.
Die Samtgemeinde Elbtalaue weist zum 31.12.2021 Fehlbeträge aus. Auch wenn
vermutlich im Jahr 2022 ein leichter Überschuss erwirtschaftet werden kann,
wird dieser nicht ausreichen, die Fehlbeträge abzudecken. Der Haushaltsentwurf
für 2023 und die Folgejahre kann nur durch die Einplanung eines sogenannten
Konsolidierungsbeitrages ausgeglichen werden, Überschüsse können nicht erzielt
werden, Rücklagen sind nicht vorhanden, so dass das Erfordernis des § 110 Abs.
8 NKomVG eingetreten ist.
Allerdings lässt es
§ 182 Abs. 4 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 5 NKomVG zu, dass die Vertretung
beschließen kann, dass kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt wird, soweit
der Haushaltsausgleich aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht erzielt werden
kann.
Das ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue der Fall, weil zum einen erhebliche
Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Vertriebenen aus der
Ukraine entstehen, zum anderen weil die durch den Krieg ausgelöste Energiekrise
stark erhöhte Aufwendungen für den Bezug von Strom und Gas nach sich zieht.
Ohne diese Mehrbelastungen, wäre ein Haushaltsausgleich bzw. die Ausweisung von
Überschüssen möglich gewesen.
SgBgm Meyer nimmt
wieder an der Sitzung teil.
Herr Kern,
Fachbereichsleiter informiert, dass es für 2023 besonders schwierig war einen
ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Dieses musste unter besonders schwierigen
Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Zum einen mussten für 2023 zehn neue
Stelle eingeplant werden. Dazu kommen Forderungen der Gewerkschaft von 20,5 %.
Hierfür wurden pauschal 3 % eingeplant. Zum anderen der Ukraine Krieg und die
damit verbundene Energiekrise. Im Strom- und Gasbereich führt dies zu
Mehrausgaben von 100.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich hat auch der
Rechtskreiswechsel den Haushalt stark belastet.
Insgesamt sind hier
unter anderem für Strom, Anmietung 700.000 Euro für 2022 bereitgestellt worden,
dies entspricht in etwa den Erwartungen für das nächste Jahr. Auch in Hinsicht
auf eine eventuelle Änderung des Rechtskreiswechsels oder einen eventuellen
Ankauf der Immobilie Neu Tramm ist es äußerst schwierig Planzahlen zu nennen.
Die Inflation
beeinflusst den Haushalt in einigen Bereichen durch höhere Aufwendungen. Im
investiven Bereich ist mit höheren Baukosten zu rechnen. Dazu kommt noch der gestiegene Zinssatz. Im
Jahr 2021 lag dieser bei 0,8% für investive Darlehen, festgelegt auf 30 Jahre.
Aktuell liegt der Zinssatz bei 31 % festgelegt auf 5-10 Jahre.
Eine positive
Entwicklung zeichnet sich bei den Steuererträgen ab.
All diesen
Schwierigkeiten zum Trotz, muss ein Haushalt dargestellt werden, um finanziell
leistungsfähig zu sein und Kredite aufnehmen zu können. Diese wurden in 2022
mit 2,9 Mio Euro für die den Bau der Grundschule Hitzacker, mit 600.000 Euro
für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätschaften und für den Ausbau von
Gemeindeverbindungsstraßen benötigt.
Nach jetzigem Stand
ist es nicht möglich ein Haushaltausgleich herzustellen. Im Jahr 2023 fehlen
389.100 Euro. Auch in den Folgejahren wird der Haushalt nicht ausgeglichen
sein. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist vorgeschrieben und
nötig, allerdings gibt es aufgrund der Ukrainekrise eine Ausnahmebestimmung
laut NkomVG, vorerst gültig bis zum 30.06.2024.
Herr Kern erläutert
weiter, dass, um den Haushalt auszugleichen, ein Konsolidierungsbeitrag
eingeplant wird. Dieser darf bis zu 2% der Aufwendungen betragen, die
Samtgemeinde liegt bei 1,78%. Dieser Konsolidierungsbeitrag verpflichtet zur
Erwirtschaftung eben dieses Betrages im Jahr 2023. Dies geschieht durch
Einsparungen und Mehrerträge. Ein Punkt, um dies zu erreichen ist zu Beispiel
die höhere Schlüsselzuweisung des Landesamtes für Statistik, ein anderer die
geplanten Personalaufwendungen. Zwar sind 10 neue Stellen eingeplant, diese
werden aber nicht alle am 01.01.2023 besetzt sein. Auch im Bereich der
Flüchtlinge ist ein Bundesprogramm geplant, dass die entstehenden Kosten
abmildern soll. In welcher Höhe die Kommunen entlastet werden sollen steht noch
nicht fest.
Herr Kern erklärt,
dass es somit nicht unwahrscheinlich ist, einen Haushaltsausgleich zu erzielen.
Im Anschluss an
diese Ausführungen nehme die Fraktionen Stellung zu dem Haushaltsentwurf.
Stellv. SgBgm Hanke
bedankt sich im Namen der Gruppe UWG / FDP für die geleistete Arbeit. Trotz der
vielen Krisen wurde ein passables Ergebnis erzielt. Positiv zu bewerten ist,
dass der Bau der Grundschule in Hitzacker trotz allem voranschreitet, Geld für
die Feuerwehren bereitgestellt werden kann und auch in die
Gemeindeverbindungsstraßen investiert wird. Die Gruppe hofft auf die
Erwirtschaftung des Konsolidierungsbeitrages und wird dem Haushaltsentwurf zustimmen.
Rh Siemke erklärt,
dass auch die CDU Fraktion zustimmen wird. Er erinnert an den Rekordhaushalt,
über den letztes Jahr zu dieser Zeit beraten wurde und aufgrund dessen einige
Investitionen angeschoben wurden. Rückblickend gerade noch zur richtigen Zeit
mit moderaten Zinsen. Das aktuelle Ziel lautet, die begonnen Investitionen zu
Ende zu bringen. Die Gruppe hält den Konsolidierungsbeitrag für einen guten Weg
und ist zuversichtlich diesen über die Personalkosten zu erwirtschaften.
Abschließend bedankt auch er sich im Namen der Gruppe für solide aufgestellten
Haushaltsentwurf und den Vortrag dazu.
Rh Siebolds gibt
vorweg, dass auch die Grünen Fraktion dem Haushaltentwurf zustimmen wird.
Er bedankt sich
insbesondere für die gute Kommunikation mit dem Kämmerer und die Beantwortung
aller Fragen. Er erklärt, dass die zehn, neuen Personalstellen gut begründet
sind. Trotz der Besetzung fast aller Planstellen kam es coronabedingt und auch
der Ukrainekrise geschuldet immer wieder zu Engpässen. Er möchte den Fokus auch
auf Klimaprojekte lenken, die wenig Einfluss auf den Haushalt aber einen großen
Effekt auf Kilowatt und Klima haben.
Auch seine Gruppe
befürwortet den Konsolidierungsbeitrag und sieht in dem vorgestellten
Haushaltsentwurf eine gute Grundlage.
Rf Sievers schließt
sich im Namen der Fraktion SOLI ihren Vorrednern an. Sie betont die
Schwierigkeiten einen Haushalt mit all den nicht vorhersehbaren Krisen
aufzustellen.
RV Sperling lässt
nach diesen Ausführungen über die Nichtaufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes
abstimmen.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Für das
Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend § 182 Abs. 4 Ziffer 3 in Verbindung mit
Abs. 5 NKomVG kein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG
aufgestellt.