Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde am 28.06.2022 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 26.09.2022 erstellt. Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 sind vorab erfolgt.

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

 

 

Anlagen:

  • Anhang und Rechenschaftsbericht 2021
  • Prüfbericht 2021

Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfbericht 2021

 

 

SgBgm Meyer verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Raum.

 

Herr Kern, Fachbereichsleiter führt für 2021 Erträge von 19.478.628,17 Euro und Aufwendungen von 18.313.732,77 Euro im ordentlichen Ergebnis an.

Weiter informiert er, dass das Defizit im außerordentlichen Ergebnis Corona geschuldet ist.

Das RPA hatte einige Anmerkungen, die SgBgm Meyer alle beantwortet hat.

Herr Kern empfiehlt hier den Beschlussvorschlägen zu folgen.

 

Rv Sperling lässt über die einzelnen Vorschläge abstimmen.

 

Für den Beschlussvorschlag a) stimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue mit 23 Ja Stimmen. 

Für den Beschlussvorschlag b) stimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue mit 23 Ja Stimmen. Für den Beschlussvorschlag c) stimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue mit 23 Ja Stimmen.

 

Folglich fasst der Rat folgenden

 


 

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2021 wird beschlossen.

b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.164.895,40 Euro wird zur tlw. Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 287.033,87 Euro wird
gem. § 182 Abs. 4 S. 1 Ziff. 1 NKomVG i. V. m. Ziff. 2.2 des RdErl. MI vom 11.12.2020 auf der Passivseite gesondert ausgewiesen.