Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Sachverhalt:

Laut Gesellschaftervertrag der VERDO Hitzacker Tourismusbetriebsgesellschaft mbH sind neben der Samtgemeindebürgermeisterin / dem Samtgemeindebürgermeister in der Samtgemeinde Elbtalaue zwei Mitglieder des Rates als Mitglieder der Gesellschafterversammlung zu benennen.

 

Die zwei Sitze sind gemäß § 71 Abs. 6 in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verfahren d´Hondt auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Die Sitzverteilung und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.

 

Nach Berechnungen sind diese Sitze auf die CDU und auf die Gruppe UWG/FDP entfallen.

 

Die Gruppe UWG / FDP hatte Herrn Guido Walter als Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue in der Gesellschafterversammlung der VERDO Hitzacker Tourismusbetriebsgesellschaft mbH benannt.

 

Die Gruppe hat nunmehr ein neues Mitglied zu benennen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung gem. Gesellschaftervertrag i.V.m. § 71 Abs. 9 S. 3 HB 2 NKomVG sowie § 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss festzustellen.

 

Stellv. SgBgm Hanke schlägt seitens der Gruppe UWG / FDP Herrn Jonas Dennstedt vor.

 

Rv Sperling lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der VERDO Hitzacker Tourismusbetriebsgesellschaft mbH wird mit Herrn Jonas Dennstedt festgestellt.