Sitzung: 19.12.2022 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: 08/0389/2022
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2023
werden mehrere Einnahmen der Samtgemeinde Elbtalaue und des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue umsatzsteuerpflichtig.
Bei den
Grabstättengebühren (§ 3) und den Bestattungsgebühren (§ 5) ist bei den
anonymen Urnenreihengräbern in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue der entsprechende Hinweis aufzunehmen.
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue fordert hier nach Vorlage abzustimmen.
Ohne weitere
Aussprache fass der Rat folgenden
Beschluss:
Die 8. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.
Anmerkung der Verwaltung: Die
Optionsfrist zum § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) wurde um weitere zwei Jahre
verlängert. Eine Umstellung auf das neue Recht erfolgt damit frühestens zum
01.01.2025. Da die rechtliche Grundlage für eine Satzungsänderung entfallen
ist, erfolgt zunächst keine öffentliche Bekanntmachung.