Anneliese Bilawski bittet um Beantwortung der Frage, warum derzeit in der Innenstadt Gewerbeflächen nicht in Wohnraumflächen umgewandelt werden können.

Ursula Fallapp erläutert, dass die Bestimmungen des städtebaulichen Rahmenplanes gelten. Nach dem städtebaulichen Rahmenplan sind in Teilen der Marschtorstraße, am Marktplatz, in der Langen Straße und am Mühlentor Wohnnutzungen im Erdgeschoss nicht erlaubt. Der städtebauliche Rahmenplan muss im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Dannenberg Innenstadt überarbeitet und angepasst werden.