Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 30/0422/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der SOLI-Fraktion vor, dieser ist nachfolgend aufgeführt:
SOLI-Fraktion im Stadtrat Dannenberg
17.10.22
Hiermit beantragen wir für die kommende
Sitzung des KliMo-Ausschusses folgende TOPs:
„1) Verkehrssituation in der Lüneburger
Straße entschärfen!
Die Lüneburger Straße wurde kürzlich
saniert. Dabei wurde die Verkehrsführung für Radfahrer*innen geändert. Früher
gab es einen kombinierten Geh-Radweg auf der stadtauswärts gesehen rechten
Straßenseite. Nun gibt es nur noch einen Gehweg, Radfahrer*innen müssen die
Straße benutzen, die hier für 50 km/h freigegeben ist. Dies eine deutliche
Verschlechterung und Erhöhung der Gefährdung, unzumutbar insbesondere für
Schüler* innen. Die Parkbuchten sind so
schmal, dass Parkende oft entweder mit einem Rad auf dem Bürgersteig oder auf
der zur Fahrbahn gehörigen Gosse stehen. Wir bitten um Sachstand, ob dies
rechtlich zulässig war bzw. ist. Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
Die Lüneburger Straße ist zwischen dem
Prochaska-Platz und den Bahnschienen auf 30 km/h
zu beschränken. Ein entsprechender Antrag
ist einzureichen.“
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Antrag
beinhaltet die Fragestellung, ob die vorhandenen schmalen Parkbuchten in der
Breite so rechtlich zulässig waren bzw. sind. Nach der aktuellen RAST 06
(Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) beträgt die Mindestbreite bei neu
zu bauenden Längsparkstreifen 2,00 m, vorhandene Parkstreifen mit einer Breite
von mindestens 1,75 m besitzen Bestandsschutz, dies trifft auf die in der Lüneburger Straße zu. Somit sind sie auch gegenwärtig noch
rechtlich zulässig.
Rh Herzog erläutert
den Antrag der SOLi-Fraktion und verweist auf die entsprechenden
Gefahrenpunkte.
Fachbereichsleiter
Hesebeck verliest die Beschlussempfehlung des Fachausschusses KMBD, der sich
auch der Verwaltungsausschuss angeschlossen hatte.
Ohne weitere
Aussprache fasst der rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die Lüneburger Straße ist zwischen dem
Prochaskaplatz und den Bahnschienen auf 30 km/h zu beschränken. Ein
entsprechender Antrag mit Darlegung der Gefahrenpunkte Fahrradverkehr auf der
Fahrbahn, Kurven-bereich Prochaskaplatz, KITA und Zugang zur Grundschule ist
einzureichen.