Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 30/0415/2022
Sachverhalt:
Im Mai dieses Jahrs
hat eine Infoveranstaltung der Räte der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker
(Elbe) im VERDO Hitzacker stattgefunden. In der Veranstaltung wurde von Seiten
des ArL Lüneburg als Flurbereinigungsbehörde der Umfang der Planungsgebietes, der
Anlass sowie die vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt.
Neben Flächentausch
und Anlegen von Gewässerrandstreifen zur Lösung des Biberproblems sind auch
Wegebaumaßnahmen vorgesehen. Außerdem soll im Rahmen der Flurbereinigung die
Flächenbereitstellung für den geplanten Radwegebau zwischen Hitzacker und
Streetz vorgenommen werden.
Die kalkulierten
Gesamtkosten belaufen sich auf 1.440.000,00 €. Hiervon sind 25 % von den
Gemeinden zu tragen. Dieses entspricht Kosten in Höhe von 360.000,00 € für
beide Städte. Bei einem gewichteten Anteil entfallen 45 % auf die Stadt
Dannenberg (Elbe), mithin Kosten in Höhe von 162.000,00 €. Unter
Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 10 % ergibt sich ein Eigenanteil
für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 178.200,00 €, gerundet auf
180.000,00 €.
Über die Übernahme
dieser Kosten ist nunmehr ein Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die
Kostenübernahmeerklärung für den Eigenleistungsanteil in Höhe von 25 %,
entspricht ca. 180.000,00 €, für die Flurbereinigung Streetzer Bach, wird
abgegeben.
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Nach Beratungen im Fachausschuss KMBD und
im Verwaltungsausschuss haben beide Gremien eine einstimmige
Beschlussempfehlung dahingehend abgegeben, dass eine Kostenübernahme erklärt
wird.
Er berichtet zudem,
dass parallel auch die Beratungen in den Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe)
stattgefunden haben. Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat ebenfalls einer
Kostenübernahme zugestimmt, allerdings behält diese sich eine Entscheidung über
einen möglichen Ausbau der Wirtschaftswege noch vor.
Rh Kelm führt aus,
dass seiner Meinung nach auch im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) vor dem
Ausbau der Wirtschaftswege eine Zusage über den Ausbau des Radweges und der zur
Verfügung zu stellenden Flächen vorliegen sollte.
Fachbereichsleiter Hesebeck
macht deutlich, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Verfahren
handelt. Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens werden Flächen für einen
möglichen Radweg bereits herausgearbeitet werden, der eigentliche Bau des
Radweges fällt aber in die Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Landes
Niedersachsen. Es gibt eine Vereinbarung, dass das Land den Radweg bevorzugt
baut, wenn die beiden Städte das Planverfahren in Gang setzen bzw. das
Planfeststellungsverfahren eröffnet ist. Daher ist seinerzeit bereits
beschlossen worden, die Planungskosten zu übernehmen. Die Flächen können erst
durch das Flurbereinigungsverfahren zugeteilt werden.
Rh Kelm möchte dennoch, dass
der Rat hierzu eine Willenserklärung abgibt, die erneut die Wichtigkeit der
Angelegenheit des Radwegebaus herausstellen soll.
StDir Meyer ergänzt, dass eine
derartige Erklärung dem ArL bereits vorliegt.
Auf Nachfrage von Rh Schwidder
erläutert StDir Meyer, dass es keine Auswirkungen auf das gesamte Verfahren
hat, sollte die Stadt Hitzacker (Elbe) sich dafür aussprechen, keinen Ausbau
ihrer Wirtschaftswege vorzunehmen.
Rh Kelm wiederholt erneut sein
Ansinnen, eine Willenserklärung des Rates abzugeben und erhebt dieses zum Antrag.
Der Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die
Kostenübernahmeerklärung für den Eigenleistungsanteil in Höhe von 25 %,
entspricht ca. 180.000,00 €, für die Flurbereinigung Streetzer Bach, wird
abgegeben.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fordert das ArL Lüneburg auf, die Flächen für den Ausbau des
Radweges im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens sicherzustellen.