Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Sachverhalt:

 

Im Mai dieses Jahrs hat eine Infoveranstaltung der Räte der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) im VERDO Hitzacker stattgefunden. In der Veranstaltung wurde von Seiten des ArL Lüneburg als Flurbereinigungsbehörde der Umfang der Planungsgebietes, der Anlass sowie die vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt.

Neben Flächentausch und Anlegen von Gewässerrandstreifen zur Lösung des Biberproblems sind auch Wegebaumaßnahmen vorgesehen. Außerdem soll im Rahmen der Flurbereinigung die Flächenbereitstellung für den geplanten Radwegebau zwischen Hitzacker und Streetz vorgenommen werden.

Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf 1.440.000,00 €. Hiervon sind 25 % von den Gemeinden zu tragen. Dieses entspricht Kosten in Höhe von 360.000,00 € für beide Städte. Bei einem gewichteten Anteil entfallen 45 % auf die Stadt Dannenberg (Elbe), mithin Kosten in Höhe von 162.000,00 €. Unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 10 % ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 178.200,00 €, gerundet auf 180.000,00 €.

Über die Übernahme dieser Kosten ist nunmehr ein Beschluss zu fassen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Kostenübernahmeerklärung für den Eigenleistungsanteil in Höhe von 25 %, entspricht ca. 180.000,00 €, für die Flurbereinigung Streetzer Bach, wird abgegeben.

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Nach Beratungen im Fachausschuss KMBD und im Verwaltungsausschuss haben beide Gremien eine einstimmige Beschlussempfehlung dahingehend abgegeben, dass eine Kostenübernahme erklärt wird.

 

Er berichtet zudem, dass parallel auch die Beratungen in den Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) stattgefunden haben. Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat ebenfalls einer Kostenübernahme zugestimmt, allerdings behält diese sich eine Entscheidung über einen möglichen Ausbau der Wirtschaftswege noch vor.

 

Rh Kelm führt aus, dass seiner Meinung nach auch im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) vor dem Ausbau der Wirtschaftswege eine Zusage über den Ausbau des Radweges und der zur Verfügung zu stellenden Flächen vorliegen sollte.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck macht deutlich, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Verfahren handelt. Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens werden Flächen für einen möglichen Radweg bereits herausgearbeitet werden, der eigentliche Bau des Radweges fällt aber in die Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen. Es gibt eine Vereinbarung, dass das Land den Radweg bevorzugt baut, wenn die beiden Städte das Planverfahren in Gang setzen bzw. das Planfeststellungsverfahren eröffnet ist. Daher ist seinerzeit bereits beschlossen worden, die Planungskosten zu übernehmen. Die Flächen können erst durch das Flurbereinigungsverfahren zugeteilt werden.

 

Rh Kelm möchte dennoch, dass der Rat hierzu eine Willenserklärung abgibt, die erneut die Wichtigkeit der Angelegenheit des Radwegebaus herausstellen soll.

 

StDir Meyer ergänzt, dass eine derartige Erklärung dem ArL bereits vorliegt.

Auf Nachfrage von Rh Schwidder erläutert StDir Meyer, dass es keine Auswirkungen auf das gesamte Verfahren hat, sollte die Stadt Hitzacker (Elbe) sich dafür aussprechen, keinen Ausbau ihrer Wirtschaftswege vorzunehmen.

 

Rh Kelm wiederholt erneut sein Ansinnen, eine Willenserklärung des Rates abzugeben und erhebt dieses zum Antrag.

 

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Kostenübernahmeerklärung für den Eigenleistungsanteil in Höhe von 25 %, entspricht ca. 180.000,00 €, für die Flurbereinigung Streetzer Bach, wird abgegeben.

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fordert das ArL Lüneburg auf, die Flächen für den Ausbau des Radweges im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens sicherzustellen.